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ADB:Jonas, Jakob

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Artikel „Jonas, Jakob“ von Jakob Franck in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 491–492, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Jonas,_Jakob&oldid=- (Version vom 18. November 2024, 19:20 Uhr UTC)
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Jonas: Jakob J., Lehrer der hebräischen Sprache zu Tübingen und gestorben als kaiserlicher Vicekanzler. Geboren in der Stadt Feldkirch oder doch in der Nähe derselben um das J. 1500, studirte er zuerst zu Wittenberg, wo er der Theologie, Philologie und ganz besonders der hebräischen Sprache mit solchem Erfolg sich widmete, daß er, nachdem er den 26. Februar 1526 zu Tübingen inscribirt hatte, bereits den 1. Mai desselben Jahres auf die Empfehlung Ferdinands, damaligen Regenten Württembergs, vom akademischen Senate den Auftrag erhielt, daselbst das Hebräische und Griechische zu lehren, wofür ihm anfänglich eine jährliche Besoldung von 15, später von 50 Gulden ausgesetzt wurde. Im J. 1527 bewarb er sich (Zeller, Merkw. von Tübingen, S. 346, 491) um die philosophische Magisterwürde, wurde jedoch mit seinem Gesuche von dem Kanzler der Universität, Ambrosius Widmann, abgewiesen, dagegen verzeichnen ihn die Akten der Universität für das J. 1532 als Doctor der Jurisprudenz, zu deren Studium wol jene Zurückweisung die Veranlassung wie der Groll darüber ohne Zweifel auch der erste Grund zu seiner späteren religiösen Conversion gewesen war. Wo J. in den nächsten sechs Jahren, nachdem er bereits am 2. Februar 1533 seine Professur der hebräischen und griechischen Sprache resignirt hatte, sich aufgehalten und welche Verbindungen er zu seinem späteren Fortkommen angeknüpft habe, ist völlig unbekannt, aber wahrscheinlich ist es, daß er sich bald zu dem kaiserlichen Kammergerichte nach Speyer begab, woselbst er auch in die dortige katholische Familie Eisengrein heirathete, die ihm, nachdem er selbst zum Katholicismus übergetreten war, neben seiner eigenen juridischen Brauchbarkeit, [492] ein Mittel war, sich empor zu heben. Denn schon 1538 erscheint er (Ludolf, jus camerale 366) als Beisitzer des Kammergerichts, 1541 wurde er von Kaiser Karl V. in den Adelstand erhoben (aus dem ihm ertheilten Adelsbriefe vom 10. März geht hervor, daß der ursprüngliche Name seiner Familie „Jon“ lautete), im nämlichen Jahre erhielt er die Kanzlerstelle bei Kurmainz, in welcher Würde er 1543 bei der Visitation des Kammergerichts gegenwärtig war und 1544 ernannte ihn (Mallinckrot, de Archicancellariis 446) König Ferdinand zu seinem Hofvicekanzler. Im J. 1558 hatte J. die Ehre (Harpprecht, Reichsgeschichte, III. 447), die Wahlcapitulation Ferdinands zum römischen Kaiser als kaiserlicher Vicekanzler zu contrasigniren. Aber noch in demselben Jahre starb er auf einer Reise von Wien zum Augsburgischen Reichstage zu Abensperg in Baiern den 28. December 1558 und wurde zu Ingolstadt begraben. Auch unter den Staatsgeschäften hatte J. immer noch eine gewisse Zuneigung für die Beschäftigungen seines früheren Standes als Lehrer unterhalten und genährt und galt, wie auch das zu jener Zeit viel bedeutende „trium linguarum peritissimus“ in seiner Grabschrift bezeugt, bis zu seinem Tode als ein vorzüglicher Sprachgelehrter, wenn auch litterarische Werke aus seiner Feder nicht zu verzeichnen sind; Casp. Brusch in einem Lobgedicht auf Oesterreich (Cuspiniani Austria, 1553) sowie andere Zeitgenossen rühmen seine Gelehrsamkeit; auch mit Sebast. Münster stand er in jüngeren Jahren in Bekanntschaft und der gelehrte Viglius ab Aytta Zuichemius hielt es für eine besondere Ehre, auf einer Reise mit ihm Bekanntschaft gemacht zu haben. Für die römisch-katholische Kirche aber entwickelte er nach Convertitenart und schon aus „Staatsraison“ einen großen Eifer und Thätigkeit und man beschuldigt ihn nicht mit Unrecht, daß er ganz in der Gewalt der Jesuiten gestanden sei, wie er denn auch (Fischer, Suppl. I. ad notit. urb. Vindobon. p. 98) der erste war, der 1554 vier Söhne der neuen Erziehungsanstalt der Jesuiten zu Wien anvertraute, wofür ihn denn auch ein lutherisches Lied (Raupach, Nachlese zum evangelischen Oesterreich S. 93) vom Teufel geholt werden läßt.

Vgl. außerdem: Chr. Fr. Schnurrer, Nachr. von Lehrern der hebr. Litt. zu Tübingen, S. 71–87. Sattler, Gesch. Württemb. unter den Herzogen, III. 267; 116, 124. Raupach, Zugabe zu dem evangel. Oesterreich, S. 100. Annal. Ingolstad. I. 255, 324. Denis, Wiens Buchdrucker-Gesch., S. 535. Aug. Fr. Böck, Gesch. d. Univers. Tübingen, S. 95–96. W. Schuckhard, Vita Mich. Beringeri. Moser, Erläut. Württemb., II. 294 ff.