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ADB:Köhler, Johann David

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Artikel „Köhler, Johann David“ von Franz Xaver von Wegele in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 442–443, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:K%C3%B6hler,_Johann_David&oldid=- (Version vom 20. Dezember 2024, 11:25 Uhr UTC)
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Köhler: Johann David K. (Köler), Historiker. Geb. am 18. Januar 1684 zu Colditz im heutigen Königreich Sachsen, wo sein Vater Diaconus war, hat er seine grundlegende Bildung an der Fürstenschule zu Meißen erhalten. Im J. 1703 bezog er die Universität Wittenberg, um Theologie zu studiren, da er sich aber mit der hier herrschenden hochorthodoxen und folglich unduldsamen Richtung nicht befreunden konnte, gab er, rasch entschlossen, jene Absicht auf und wendete sich dem Studium der Philologie und der Geschichte zu. Unter der Leitung der Gebrüder Schurzfleisch hatte er bereits verschiedene, sich auf das klassische Alterthum beziehende litterarische Pläne gefaßt, als er sich durch die kriegerischen Ereignisse des J. 1706 veranlaßt fühlte, Sachsen zu verlassen, um nach Straßburg zu gehen. Unterwegs machte er aber in der Nürnbergischen Universitätsstadt Altdorf Halt und gefiel sich hier in dem Maße, daß er sich das Recht erwarb, Vorlesungen zu halten. Er fand hier Anregungen genug, die für seine weitere wissenschaftliche Entwickelung nicht ohne Folgen waren, wie z. B. der Verkehr mit dem Professor der Geschichte D. W. Moller, der ihn in die Numismatik einführte. Schon jetzt bot sich ihm die Möglichkeit, sich dauernd in Altdorf zu fixiren, da ihm eine außerordentliche Professur in der philosophischen Fakultät angeboten wurde. Sein Sinn stand aber damals noch nicht so hoch; er hätte sich gern mit einer Lehrstelle an der Meißner Fürstenschule begnügt. Es war jedoch anders über ihn beschlossen. Im J. 1707 trat in Breslau kraft einer Bestimmung des Altranstädter Friedens eine Kommission zusammen, welche die Verhältnisse der Bekenner der Augsburger Konfession in Schlesien ordnen sollte. Der schwedische Gesandte Henning, Baron von Strahlenheim, suchte Jemanden, dessen er sich bei dieser Unterhandlung zur Führung der lateinischen Korrespondenz mit dem Wiener Hofe bedienen könnte. K. bewarb sich um diese Stelle und erhielt sie. Als nach Beendigung dieses Geschäftes Baron Strahlenheim von König Karl XII. als General-Gouverneur nach Zweibrücken entsendet wurde, folgte ihm K. auch dorthin: er hatte sich ohne Zweifel als brauchbar bewährt. In Zweibrücken genoß er u. a. des Umgangs mit dem bekannten Geschichtsforscher G. Chr. Johannis, der als Professor am Gymnasium angestellt war und sein Interesse für das Studium der Genealogie in nachhaltiger Weise weckte. Hier traf K. im J. 1710 der Ruf als ordentlicher Professor der Logik an die Universität Altdorf, dem er jetzt ohne Zagen Folge leistete, obwohl der Zweibrückische Statthalter ihn festzuhalten versuchte. Mit der Annahme dieses Rufes entschied sich die fernere Laufbahn K.’s, der es an Erfolg und Ehren nicht fehlen sollte. Mit Anfang Mai 1711 trat er in die neue Stellung ein, vertauschte aber 1714 die Professur der Logik, nachdem inzwischen D. W. Moller (1712) gestorben war, mit jener der Geschichte, die seinen Neigungen und Fähigkeiten ja auch am meisten entsprach. Gestützt auf eine bedeutende Persönlichkeit und unermüdlichen Eifer, entfaltete er als Lehrer und Schriftsteller eine fruchtbare, allgemein anerkannte und ihn befriedigende Wirksamkeit. Mehrere ehrenvolle Anerbietungen, wie nach Halle, Helmstedt und Wittenberg schlug er aus, als aber 1735 der Ruf an die neu gegründete Universität Göttingen an ihn gelangte, vermochte er um so weniger zu widerstehen, als man in Hannover besonderes Gewicht darauf legte, gerade ihn als Professor der Geschichte zu gewinnen. Im Oktober ged. Jahres eröffnete er seine Lehrthätigkeit an der jungen Hochschule, der er dann 20 Jahre hindurch, bis zu seinem am 10. März 1755 erfolgten Tode unwandelbar treu blieb. K. hat, zuverlässigen Zeugnissen zufolge, [443] den Erwartungen, welche der Freiherr von Münchhausen und seine Berather bei seiner Berufung von ihm gehegt haben, vollständig entsprochen und eröffnet, nicht unwürdig, wenn auch übertroffen, die stolze Reihe von Historikern, die als Lehrer und Gelehrte seitdem an der Georgia Augusta gewirkt haben. K.’s Verdienste als Geschichtsforscher liegen zum größten Theile auf dem Gebiete der historischen Hilfswissenschaften, in erster Linie der Chronologie und der Münzkunde. Seine „Historische Münzbelustigungen“, deren 1. Theil 1729 an das Licht trat, deren Abschluß im 22. Theile nach seinem Tode von Gatterer hergestellt und herausgegeben wurde, ist ein grundlegendes Werk und wird das Gedächtniß seines Namens auf lange hinaus vor Vergessenheit schützen. Seiner „Kurzgefaßten und gründlichen deutschen Reichshistorie“, zu deren vorzeitiger Veröffentlichung er sich freilich wider Willen genöthigt fühlte, kann unter den Werken dieser Art ein hervorragender Platz nicht eingeräumt werden; auf dieser Seite lag überhaupt nicht seine Stärke: dagegen hat er eine große Anzahl von Programmen und Abhandlungen verfaßt, deren Gegenstände meist dem Gebiete der deutschen Geschichte angehören und von welchen für ihre Zeit manche von unverkennbarem Werthe waren. Zu seinen litterarischen Verdiensten zählt endlich auch eine von ihm 1720 und 1734 besorgte neue Ausgabe von Marq. Frehers Directorium historicum und von J. W. Imhofs Noticia Procerum S. R. I. und a. mehr. – Sein Sohn, Joh. Tobias K., geb. zu Altdorf am 18. Januar 1720, † am 26. Dez. 1768 als ord. Professor zu Göttingen, hat den Ruhm seines Vaters lange nicht erreicht.

Programma quo Academia Götting. memoriam J. D. Koeleri commendat, auct. J. M. Gesnero. Goett. 1755, fol. – J. C. Gatterers und und J. Tobias Köhlers Nachricht über J. D. Köhlers Leben im Vorbericht zum 22. Bd. der historischen Münzbelustigungen. – J. M. Schröckh’s Lebensbeschreibung berühmter Gelehrter, 2. Thl. S. 240 ff. – J. St. Pütter: Versuch einer akademischen Gelehrten-Geschichte von der Georg-Augustus Universität zu Göttingen. 1. Thl. §. 74. 2. Thl. §. 47. – F. C. G. Hirsching, Historisch-literarisches Handbuch u. s. w. III., 2. S. 321. – E. F. Rößler, die Gründung der Universität Göttingen (Gött. 1855) stellenweise.