ADB:Kameke, Ernst Boguslav von
Friedrich I., bald zum Range eines wirklichen Kämmerers emporstieg. K. besaß indeß, über die Angelegenheiten des Hoflebens hinaus, positive Kenntnisse der Landwirthschaft und des Kameralwesens gründlichster Art, die seine spätere große Stellung begründeten. Im Augenblick wo das Erbpachtsystem Lubens v. Wulffen, das in den Jahren 1701–9 das der Zeitpacht gänzlich zurückgedrängt hatte, unter der Einwirkung der unlautern Verwaltung Wartenberg-Wittgenstein seine Mängel zu offenbaren begann, Herbst 1709, wurde K. an Stelle des zwei Jahre zuvor gestürzten Friedrich v. Hamrath zum Referenten über Kammer-, Forst- und Jagdsachen in der Geh. Hofkammer, dem Geh. Staatsrath und dem königlichen Cabinet berufen. Diese wichtige Stellung benutzte er dazu, das Erbpachtsystem und indirect die bisherige Kammerverwaltung bei König Friedrich zu discreditiren. Er durfte dies um so unbedenklicher, als er sich nicht nur mit andern Männern von Bedeutung, Ilgen und Printzen, sondern auch mit dem Kronprinzen Friedrich Wilhelm in seinen Anschauungen und Zielen eins wußte. Als er daher im Herbste 1710 vom Könige den Auftrag erhielt, sein Gutachten über den voraussichtlichen Erfolg der eben im Clevischen von Luben vorgenommenen Einführung der Erbpacht abzugeben, benutzte er die Gelegenheit, um sein Verdammungsurtheil über das ganze System auszusprechen. Es war der letzte Anstoß, der den von den verschiedensten Seiten bestürmten König zur Aufgabe des vielangefochtenen Systems und seines Urhebers, wie der Männer, die hinter ihm standen, Wittgenstein und Wartenberg, bestimmte. Die nothwendige Folge des Falls jener war ihr Ersatz durch ihre Gegner. K. erhielt dabei neben der Hofcharge eines Obermarschalls, Januar 1711, die Stellung eines Präsidenten über das Kammer- und Chatullwesen in allen Provinzen. Diese Stellung, die der des früheren Hofkammer-Präsidenten entsprach und an die Stelle des collegialischen Oberdomainen-Directoriums trat, versah er fast acht Jahre lang, bis zum Ende des J. 1718. Er befolgte bei seiner Verwaltung in erster Reihe die Prinzipien Dodo’s v. Knyphausen, des ersten Hofkammer-Präsidenten, und erzielte damit vortreffliche Erfolge. Diese wuchsen dadurch, daß er, einsichtig und vorurtheilslos wie er war, es verstand, das Gesunde und Anwendbare aus den reichen Luben’schen Projekten, besonders die Entlastung der Amtsbauern, die Einführung von Dienstgeldern an Stelle des Scharwerks gleichfalls zu verwerthen. Friedrich Wilhelm I. hielt ihn gleichfalls hoch. Dennoch wurde er in die Intriguen verwickelt, die den Hof dieses Königs in den Jahren 1717 und 1718 spalteten und dadurch sein Sturz herbeigeführt. Gleich dem Generalkriegscommissar Blaspiel erlag er den Anfeindungen Wilhelms v. Grumbkow, dem sich der feine Geh. Finanzrath Friedrich v. Görne angeschlossen hatte. Das Loos, das K. acht Jahre zuvor Luben und Wittgenstein bereitet hatte, traf ihn nun selbst. K. wurde in Ungnade entlassen und starb acht Jahre darauf am 4. Decbr. 1726.
Kameke: Ernst Boguslav v. K., geb. am 24. Decbr. 1674 in Hinterpommern, wo seine Familie altangesessen war; trat frühzeitig in den preußischen Hofdienst, in dem er durch die Vermittelung seines Vetters Paul Anton v. K., Flügeladjutanten und Günstlings Königs- Cosmar und Klaproth, Gesch. des Preuß. Geh. Staatsraths, 398. Droysen, Gesch. der Preuß. Politik IV, 1. 365 ff. v. Ranke, Genesis des Preuß. Staats 1. 2. 468. Isaacsohn, Gesch. des Preuß. Beamtenthums, II, 303–310, 333, 350. Historisch-Politisch-Geographisch-Statistische und Militärische Beiträge II, 1. 174–176.