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ADB:Klammer, Balthasar

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Artikel „Clammer, Balthasar“ von Emil Julius Hugo Steffenhagen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 272–273, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Klammer,_Balthasar&oldid=- (Version vom 10. Oktober 2024, 00:30 Uhr UTC)
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Clammer: Balthasar C. (Klammer), Rechtsgelehrter und Staatsmann, geb. zu Kaufbeuren aus der zweiten Ehe des Kaufmanns und Bürgermeisters Matthias C. († 1526) mit Elisabeth Brandenburger († 1501), starb 9. Febr. 1578. Zum geistlichen Stande bestimmt, studirte er 1520 in Ingolstadt und 1527 in Leipzig zuerst Theologie, wandte sich aber bald der Rechtswissenschaft zu, trat zur evangelischen Religion über und entsagte 1531 seiner Pfründe an U. L. Frauencapelle zu Kaufbeuren. In demselben Jahre wurde er von Landgraf Philipp dem Großmüthigen als Professor der Institutionen an die neu errichteten Universität Marburg berufen. Schon im folgenden Jahre jedoch (1532) vertauschte er die akademische mit der staatsmännischen Laufbahn und ging, nachdem er zuvor noch die juristische Licentiatenwürde erlangt hatte, nach Celle als Adlatus des braunschweig-lüneburgischen Kanzlers Johann Forster, seines Schwiegervaters, dem er nach dessen Tode in dem Kanzleramte folgte. Ein eifriger Förderer der Reformation, betheiligte er sich als Gesandter an dem [273] Bundestage zu Augsburg 1533, an den Reichstagen zu Speier 1542 und 1544, zu Worms 1545. 1554 unterzeichnete er zu Naumburg als Bevollmächtigter des Königs von Dänemark den Erbvertrag zwischen den Herzogen August und Johann Friedrich von Sachsen. Von ihm erschien im Drucke nur eine deutsche Schrift mit lateinischem Titel, die er für seinen Sohn Otto abgefaßt hatte: „Promptuarium tam iuris civilis, quam feudalis“. Ursprünglich nicht zur Veröffentlichung bestimmt, erfreute sich das Werkchen einer so außerordentlichen Beliebtheit, daß es nach dem Tode des Verfassers von verschiedenen Seiten bis ins 18. Jahrhundert sehr häufig herausgegeben, mit Zusätzen vermehrt und neu bearbeitet wurde. Die erste Ausgabe mit Allegaten und ausführlichem lateinischen Commentar veranstaltete Joachim Scheplitz, Frankfurt 1599, 2. Ausg. das. 1608 u. ö. Eine bloße Textausgabe mit hinzugefügten Belegstellen besorgte Christian Praetorius 1606, dann Frankfurt a. d. O. 1616, das. 1621 etc. Eine kürzere Bearbeitung der Scheplitz’schen Ausgabe lieferte Tobias Heidenreich unter dem Titel: Clamerus redivivus et Scheplitzius enucleatus h. e. Compendium juris tam civilis quam feudalis, Halle 1625, 2. Ausg. Schleusingen 1630 (mehrfach wieder aufgelegt durch H. L. Notar. Publ., z. B. Leipzig 1650), 3. Ausg. Alten Stettin 1663. Nur eine Wiederholung der Heidenreich’schen Bearbeitung, mit erweitertem Titel ist endlich das von Esaias Chromhard herausgegebene: Compendium juris feudalis, civilis, matrimonialis et criminalis, Erfurt 1708, aufs neue revidirt Frankfurt und Leipzig 1732. Ein handschriftliches Werk von C.: „Bericht an seinen Sohn von den vornehmsten Rechts-Fällen“, befand sich in der 1751 zu Dresden versteigerten Bibliothek des sächsischen Theologen Valentin Ernst Loescher.

Melch. Adam, Vitae Germanor. ICtorum[WS 1] p. 73. Freher, Theatrum viror, erud. claror. p. 821. Strieder, Hess. Gel.-Gesch. II. 207 ff. IV. 508 ff. Kobolt, Baier. Gel.-Lex. S. 132. Ergänzungen S. 56. Catalogus bibliothecae Val. Ern. Loescheri III. 711 No. 12793.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. d. h. Vitae Germanorum jureconsultorum et politicorum, qui superiore seculo, et quod excurrit, floruerunt