ADB:Kleinmayrn, Johann Franz Thaddäus von
[106] der salzburgischen Rechtsschule lehrten damals mit großem Beifalle Dr. Franz Christoph Herz im Herzfeld, Dr. Dominicus Peregrini, Franz Schloßlgangl von Edlenbach und der Benedictiner von Wessobrunn, Dr. Gregor Zallwein, der seinem talentvollen Zuhörer insbesondere das Studium der Geschichte und des Staatsrechts empfahl. Ohne Zweifel verdankte K. diesem Einflusse und seiner Uebung im Lateinischen die Liebe zum Studium der Urkunden und die Gründlichkeit seiner geschichtlich-diplomatischen Abhandlungen und Amtsschriften. Seine Beamtenlaufbahn ist folgende. Im Anfange des J. 1753 erhielt er den Acceß zum salzburgischen Hofrathe, brachte aber alsbald auf Wunsch des eben neugewählten Erzbischofs Sigmund Grafen Schrattenbach anderthalb Jahre am Reichskammergerichte zu Wetzlar und an der Universität Göttingen zu weiterer Ausbildung zu, wo er die Vorlesungen Pütter’s, Böhmer’s, Achenwall’s, Selchows und v. Schmauß hörte. Er diente hierauf 14 Monate unter seinem Vater in Zell und wurde 1756 zum Rath und Archivar beim Hofrathe ernannt, zugleich aber schon als Directorialgesandtschaftssecretär bei dem baierischen Kreistage zu Mühldorf verwendet. 1757 wurde er wirklicher Hofrath, 1758 auch Hofbibliothekar, 1767 Geheimer Rath und Hofrathsprodirector, 1772 Hofrathsdirector und Mitglied der geheimen Conferenz seines Fürsten, des neugewählten Erzbischofs Hieronymus Grafen Colloredo. 1776 wurde ihm die Direction der Landrepartition der militärischen Durchzugs-, Vorspanns- und Verpflegungskosten übertragen. Im J. 1789 unter die Landstände aufgenommen, versah er 1796–99 die Stelle des Hofkanzlers und leitete seit 1797 auch die Durchmarsch- und Einquartierungscommission. Als der Landesfürst in Folge der Kriegsereignisse sich nach Steiermark zurückzog, theilte K. mit fünf anderen Mitgliedern die Mühen und Sorgen der eingesetzten Statthalterschaft von 1800 bis 1803. Der neue Landesherr, Kurfürst Ferdinand (von Toscana) ernannte ihn zum Präsidenten der obersten Justizstelle und Staatsrathe, in welcher Eigenschaft er am 5. März 1805 nach Zurücklegung von 53 Dienstjahren starb. K. wurde vielseitig zu Sendungen an fremde Höfe, an das Reichskammergericht und zu Cabinetsverhandlungen verwendet. Seine publicistischen Sporen verdiente er sich mit dem Nachweise, daß das von Baiern in Anspruch genommene Recht, die Auslieferung eines Verbrechers auf das sogen. baierische Platzl bei Salzburg zu verlangen oder ihm mit 72 gerüsteten Pferden eine Meile im Umkreis der Stadt nachjagen zu lassen, auf einem Mißverständnisse des braunauischen Ehehaftbuches beruhe. Er bereinigte 1759 mit Abt Bernhard von Mondsee das Wirrsal in Betreff der salzburgischen und mondseeischen Grundholden in der Herrschaft Wildeneck. In den J. 1759–61 führte er gegen den baierischen Kanzler v. Kreitmayr vor dem Reichskammergerichte den Rechtshandel in der berüchtigten Halleiner Salzcompromißsache und erwirkte 1766 den Ausgleich auf Grundlage der Separation anstatt der bisherigen Participation. In den weiteren Salzhandelsirrungen erzielte er schließlich den Salztractat mit Baiern vom J. 1781 und nahm den wesentlichsten Antheil an den jährlichen Salzverträgen in Hallein und Laufen. Die seit dem österreichischen Erbfolgekriege ausstehenden Forderungen an Baiern brachte er 1777 in Wasserburg zur Liquiderklärung. Der seit dem J. 1616 beim Reichskammergerichte anhängige Streit wegen des Halsgerichtes in der Herrschaft Mattsee und die baierischen Ansprüche rücksichtlich Straßwalchens und Höchfeldes wurden von K. in den Verhandlungen zu München 1777 geschlichtet, nur hemmte der Tod des Kurfürsten den Vollzug beider Verträge von Wasserburg und München. 1784 beendigte K. die Irrungen wegen Stadt und Burgfrieden Mühldorf mit Baiern auf Grund des Recesses von 1662. In dem Conflicte zwischen dem baierischen Episcopate und der Regierung wohnte K. als Rathgeber des Geschäftsträgers, Grafen Zeil Bischofs von Chiemsee, den [107] Berathungen von 1770–73 bei. Für den Münzprobationstag zu Augsburg 1760 arbeitete er die Instruction für die salzburgischen Abgeordneten aus und wies in der gemeinschaftlichen Commission von 1763 das Recht Salzburgs auf den Betrieb des Bergstollens zu Winkelmahd im Lungau gegen das kärntische Bergamt Rauchenkatsch unwidersprechlich nach. Eine sehr dornige Sendung ward ihm 1778–82 nach Wien zu Theil, wo seit Abtretung des Innviertels an Baiern die Territorialfragen Mattsee, Straßwalchen und Zillerthal, aber auch die reichshofräthlichen Streitsachen des salzburgischen Domcapitels gegen den Landesfürsten, endlich die Diöcesan- und Metropolitanrechte des Erzbisthums in Steiermark und Niederösterreich gegen die Absichten Kaiser Josephs II. in der Schwebe waren. Die höchst bedenklichen Zerwürfnisse wurden durch den Vergleich im J. 1786 beigelegt und die Sache des Fürsten gegen das Kapitel aufrecht entschieden. Auf dem Landtage von 1780 vertheidigte K. das neue vom Erzbischofe eingeführte gleichmäßige Steuersystem gegen die Einsprachen der Vertreter des Domcapitels. Ein neuer Reichshofrathsproceß, der aus dem geheimen Salinenerbvertrage zwischen Berchtesgaden und Baiern hervorging, wurde von K. 1798 siegreich durchgeführt, allein dem reichsgerichtlichen Spruche fehlte der Vollzug, bis 1804 die Saline Berchtesgaden an den salzburgischen Kurfürsten kam. Kleinmayrn’s litterarisches Erstlingswerk sind die sog. Salzcompromißschriften, 1761, die durch die Veröffentlichung von 343 Urkunden einen dauernden Werth erlangt haben, nachdem die Streitsache selbst längst gegenstandslos geworden ist. Gegen die Aufstellungen und Behauptungen Ludwigs zu Halle 1747, des baierischen Hofraths Lori 1748 zu München und Bergmanns 1754, welche in den Halleiner Salzcompromißschriften rücksichtlich des Oberhoheitsrechtes Baierns gegen Salzburg geltend gemacht wurden, veröffentlichte K. die „Unparteiische Abhandlung von dem Staate des Erzstiftes Salzburg und dessen Grundverfassung“, 1770, eine historisch-staatsrechtliche Schrift mit zahllosen urkundlichen Nachweisen. Die „Nachrichten vom Zustande der Gegenden und Stadt Juvavia“ erschienen 1784. Sie sind hinlänglich bekannt und mit dem vorgenannten das Fundamentalbuch salzburgischer Staats- und Kirchengeschichte und der Anfang eines codex diplomaticus. Die bisher aufgezählten Werke erschienen anonym. Indessen ist die Autorschaft nirgends zweifelhaft, beim ersten nicht, weil K. notorisch alle Schriften verfaßt und alle Urkunden gesammelt hat; beim zweiten nicht, weil sich der Verfasser selbst zur Autorschaft bekannte, als er sein Gesuch um Aufnahme unter die Landstände stellte; beim dritten nicht, weil der Erzbischof aus gleicher Veranlassung ihn als Verfasser der „Juvavia“ nannte. Drei kleinere Abhandlungen: „Beurkundete Beiträge zur Geschichte und Prüfung des Vorzugs der Erzbischöfe von Salzburg vor dem Churfürsten zu Pfalz als Herzog von Baiern“, 1788; „Prüfung einer unlängst über den Vorrang der Churfürsten und Herzoge in Baiern vor den Erzbischöfen von Salzburg vorgelegten Druckschrift“, 1792, endlich die „Kurze Geschichte und aktenmäßige Anzeige, was dem Erzstift Salzburg auf erfolgten Todesfall Maximilians III. in Baiern – für Ansprüche und Forderungen ausstehen“, 1779, sind aus inneren Gründen K. als Verfasser zuzuschreiben, wenngleich, wie bei den Salzcompromißschriften der Hofkanzler Mölk, so bei der Kurzen Geschichte etc. der Hofkanzler Kürsinger als Amtsvorstand unterschrieben steht.
Kleinmayrn: Johann Franz Thaddäus v. K., zuletzt Präsident der obersten Justizstelle für das Herzogthum Salzburg und die Fürstenthümer Eichstätt, Passau und Berchtesgaden, stammte aus einem schwäbischen Geschlechte, aus welchem Beamte mehrerer Klöster und Reichsstifte hervorgingen, das im 17. Jahrhunderte bereits in mehreren Gliedern in Salzburg bekannt ist und im Beginne des 18. Jahrhunderts den Reichsadel erhielt. K. ist am 25. Sept. 1733 zu Zell im Zillerthal geboren, wo sein Vater salzburgischer Pfleger, Landrichter und Propst war, der dem Sohne den ersten Unterricht ertheilte und strenge auf die Erlernung des Lateinischen sah. K. vollendete die Gymnasial-, die philosophischen und juridischen Studien 1740–52 zu Salzburg und legte die Prüfung zur Erlangung des Grades eines Licentiaten oder Doctors ab. An- (Regierungsrath) J. F(elner), Das Leben des Geh. Kabinets- u. Staatsraths J. Fr. Th. v. Kleinmayrn, Wien 1848.