ADB:Klencke, Konrad

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Artikel „Klencke, Konrad“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 158–159, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Klencke,_Konrad&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 18:40 Uhr UTC)
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Klencke: Konrad oder Kord K., aus dem alten Bremischen Dienstmannsgeschlechte der Clencock, wie sie noch im 15. Jahrhundert hießen, Klencke oder Klenck zu Thedinghausen, kommt als Bremer Canonicus seit dem 29. Mai 1498 vor, und schon von demselben Jahre an bis 1518 als Domdecan, daneben als Obedientiarius in Bramstedt (1517) und im Alten Lande und als Inhaber der Obedientia Palerna (1500), auch als Domcantor zu Verden (1518) und als Propst zu Zeven seit 1499. Er hat werthvolle Aufzeichnungen hinterlassen in seinem meist ungedruckten Decanatsregister, jetzt im königlichen Archive zu Hannover, aus welchem seine specificirte Klage über die Kosten eines Prälaten-Haushaltes und die Vorschrift über die Feier des Album officium (1500) im Archiv des Stader Vereins 2 mitgetheilt wurden. Weit berühmt wurde sein Name durch seinen Tod. Als Erzbischof Christoph die Wurster 1517 unterworfen hatte (Allg. D. Biogr. IV, 236) erreichte K., daß das Land nicht allein dem Erzbischof, sondern der Bremer Kirche überwiesen wurde, und betrieb im Auftrage des Domcapitels die Beschaffung von Geld zur Ablohnung der Knechte, wie zur Proviantirung der neuen Feste, des „Morgensterns“ bei Weddewarden an der Weser. Zur Verhandlung wegen der zum Burgbau weggenommenen Ländereien hatten die Wurster zu einem gütlichen Vergleichstage an Ort und Stelle zum 4. Aug. 1518 eingeladen. Trotz mancher Warnung erschien K. nebst dem erzbischöflichen Landdrosten zu Vörde, Engelbert von der Malsburg, und 16 andern und wurde bei einem ausbrechenden Aufruhr von den geschädigten Landbesitzern samt allen seinen Begleitern trotz des Geleites auf dem Dingplatze, dem Landstücke „Syversham“ erschlagen. Die Stelle heißt seitdem „Klenckenham“. Unter [159] Führung von Abbert Butjenter zwangen die Wurster darauf die Besatzung des Morgenstern am 15. August zur Ergebung und brachen die Burg. Sein Todestag ist im Verdener Nekrolog irrig am 30. Juni (1514 durch Lese- oder Druckfehler) angegeben, danach auch von Lappenberg. Aber am 15. Juli 1518 kommt er noch urkundlich vor, und der 4. August steht fest nach dem Wurster Buch (Copiar IX zu Hannover) und der Inschrift des Leichensteins im Dom zu Bremen, die Mushard abdruckte. In Klencke’s Grab wurde 1521 auch Martin Groning (Allg. D. Biogr. IX, 719) gebettet.

David Chytr., Metrop. Krause, Archiv des Ver. für Gesch. etc. zu Stade 2. Lappenberg, Bremer Gesch.-Quellen 205. 270. Mushard, Mon. nobil. 324, wo das Wappen. Necrol. Verd. bei (Pratje), Altes und Neues 9, 287. v. Hodenberg, Brem. Gesch.-Quellen III.