ADB:Klenze, Clemens
Savigny, dessen Richtung für ihn bestimmend war, wie er denn auch in die Redaction der Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft eintrat und Abhandlungen in derselben veröffentlichte (z. B. über das Familienrecht der Cognaten und Affinen nach röm. und verwandten Rechten, separat Berlin 1828). Auf Savigny’s Anregung widmete sich K. dem akademischen Lehrfache und erwarb sich bald großen Ruf als Lehrer und Schriftsteller. Im J. 1826 wurde er ordentlicher Professor. Er schrieb „Fragmenta legis Serviliae repet. ex tabulis aeneis primum conjunxit, restituit, illustr. C. A. C. K.“, Berlin 1825, – „Lehrbuch der Geschichte des römischen Rechtes, ein Grundriß aus den Quellen“, 1827, 2. Aufl. 1835. – „Lehrbuch des gemeinen Strafrechts, ein Grundriß aus den Quellen“, 1833. – „Kritische Phantasien eines praktischen Staatsmannes. Bericht über Schultz’s Grundlage zu einer gesch. Staatswissenschaft der Römer“, 1834. – „Lehrbuch des Strafverfahrens, ein Grundriß aus den Quellen“, 1836. – „Institutio Gregoriani aus der Pithou’schen, jetzt Berliner Handschrift“, 1838 (widerlegt durch Hänel in Richter’s Jahrbüchern 1838. S. 587–603). Seine „Philolog. Abhandlungen“ gab mit Vorwort Lachmann (Berl. 1839) heraus. – Als Bruder des berühmten Architekten Leo von Klenze (s. unten) interessirte sich K. für die Anlegung eines neuen Stadttheils an der Marschallsbrücke bis zur Charité, nahm Antheil an Stiftung des Nikolaushospitals, begründete das Seebad Heringsdorf bei Swinemünde, war betheiligt an Errichtung der Berliner Lebensversicherungsgesellschaft und an sonstigen industriellen Unternehmungen. Auch in der Stadtverordnetenversammlung war er sehr thätig und unterstützte, zu großem Vermögen gelangt, viele gemeinnützige Bestrebungen. Sein plötzlicher Tod (nach 6stündigen Leiden, wie Lachmann berichtet) erregte in weiten Kreisen innigste Theilnahme.
Klenze: Clemens August Karl K., verdienter Rechtsgelehrter, geb. zu Heissum bei Hildesheim am 22. Decbr. 1795, † zu Berlin am 14. Juli 1838. Nachdem er in den Befreiungskämpfen mitgekämpft, erwarb er 1820 zu Berlin die Doctorwürde mit der Dissertation: „Querelae inofficiosi testamenti natura e principiis jur. rom. antejustin. eruta“. Von großem Einflusse auf seine wissenschaftliche Laufbahn wurde die Verbindung mit- Brockhaus’ Conversationslex. 1840, III, 68. – Vorwort von Lachmann im o. a. Werke. – Neues Archiv d. Criminalrechts X, 725. – Nypels, bibliothèque choisie du droit criminel, 1864 p. 10, 13, 123, 124. – Rivier, Introd. hist. au droit romain. Brux. 1881, p. 626.