ADB:Koch, Heinrich Christoph
[WS 1] 1816 als Kammermusikus. Sein Vater, welcher bei dem Fürsten Johann Friedrich Kammerdiener und zugleich Mitglied der fürstlichen Kapelle war, ertheilte ihm den ersten Unterricht in der Musik: später wurde er auch in der Compositionslehre vom Kapellmeister Scheinpflug unterwiesen. Eine Universität konnte er wegen seiner dürftigen Verhältnisse nicht besuchen, doch hat er später vieles Versäumte mit unermüdlichem Fleiße nachzuholen sich bemüht. Dazu kam, daß er in seiner weiteren Ausbildung in der Tonkunst von dem Fürsten und dessen beiden Nachfolgern dadurch sehr gefördert wurde, daß sie ihn auf Reisen sandten (nach Leipzig und Dresden), außerdem ihn bei dem damales berühmten Concertmeister Göpfert in Weimar besonders im Violinspiel unterweisen ließen. Sein großer Fleiß zeigte sich bald durch vielfache Compositionen für Hoffeierlichkeiten (Geburtstag- und Trauercantaten). Er zeigte jedoch mehr Neigung für Theorie der Tonkunst und hat nach dieser Richtung hin durch Herausgabe vieler Werke auch das Meiste genützt. Hervorzuheben sind unter seinen Werken „Versuch einer Anleitung zur Composition“, 1782–93, 3 Theile; sein „Musikalisches Lexikon“ etc., welches bald nach seinem Erscheinen verdientes Aufsehen erregte; „Kurzgefaßtes Handwörterbuch der Musik“, 1807; „Handbuch beim Studium der Harmonie“, 1811. Zwei Jahre nach seinem Ableben wurde K. von der königlich schwedischen Akademie der Musik zu Stockholm, welche wahrscheinlich seinen Tod nicht erfahren hatte, vermittelst Diploms zu ihrem Mitgliede ernannt. Seine litterarischen Arbeiten finden sich vollständig verzeichnet in Hesse, Verzeichniß schwarzburgischer Gelehrten etc., 8. St.; Rudolstädter Schulprogramm von 1814, wonach manche Angaben in Gerber’s musikalischem Lexikon der Tonkünstler, 1813, 3. Bd., zu berichtigen sind.
Koch: Heinrich Christoph K., geb. den 10. October 1749 in Rudolstadt, † ebendaselbst den 12. März- Vgl. außerdem Schilling’s Encyklopädie der gesammten musikal. Wissenschaften, 4. Bd.; Allgem. musikal. Zeitung, Jahrg. 1820 Nr. 8; Meusel’s gel. T.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Der 12. März ist ein Irrtum aus Meusel; richtig ist der 19. März.