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ADB:Konrad von Scharfenberg

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Artikel „Konrad III., Bischof von Speier“ von Eduard Winkelmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 620–621, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Konrad_von_Scharfenberg&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 04:06 Uhr UTC)
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Konrad III., Bischof von Speier und Metz, dort Nachfolger des am 3. März 1200 gestorbenen Bischofs Otto, † 24. März 1224, stammte aus dem Ministerialengeschlecht v. Scharfenberg, welches zur Burgmannschaft des Trifels gehörte, und war vor seiner Erwählung Protonotar König Philipps, dem er als Bischof wie sein Vorgänger und seine Bürgerschaft treu anhing. Ein schöner eleganter Mann, nach Glanz und Genuß begierig, in den Händeln des Staates mehr zu Hause als in den Pflichten seines kirchlichen Amtes und durchaus nicht devot. Einen Courier des Papstes nahm er gefangen, einen anderen wollte er hängen lassen. Mit einigem Grunde wird er für den geistigen Urheber der gegen die Eingriffe des Papstes in das fürstliche Wahlrecht erlassenen Erklärung der Fürsten vom Mai 1200 aus Speier angesehen. Er hat wol auch, um der drohenden Absetzung zu entgehen, wie andere staufische Bischöfe sich 1203, als Philipps Angelegenheiten schlecht gingen, zu dem vom Papste verlangten Reverse in Bezug auf politische Fügsamkeit verstanden, aber dann doch wieder das Möglichste zur Förderung Philipps gethan, dazu geholfen, daß im November 1204 der Erzbischof Adolf von Köln auf dessen Seite übertrat, an Philipps Krönung zu Aachen im Januar 1205 sich betheiligt und im April 1207 für ihn die Huldigung der kölnischen Stadtgemeinde empfangen. An allen Verhandlungen dieses Jahres, welche zur Aussöhnung Philipps mit dem Papste führten, war er betheiligt, aber auch erschreckter Zeuge der Ermordung Philipps durch den Wittelsbacher in Bamberg am 21. Juni 1208. Es scheint, daß der König schon früher für den Fall seines Todes ihn zum Vormunde der Königin Irene-Maria und seiner Kinder bestimmt hatte; jene machte nach Speier Stiftungen und als Philipps Tochter Beatrix auf dem Reichstage zu Frankfurt im November 1208, wo Otto IV. allgemein erwählt wurde, vor diesem gegen den Mörder ihres Vaters Klage erhob, stand Bischof K. ihr zur Seite. Er hatte sich sehr früh, sobald Otto für die Fortsetzung der staufischen Politik gewonnen worden war, für ihn erklärt und empfing nun, als er ihm zu Frankfurt die auf dem Trifels verwahrten Reichsinsignien auslieferte, das Amt des Hofkanzlers, das er dann bis an seinen Tod behalten hat und vermöge dessen er eine sehr bedeutende Einwirkung auf die jeweilige Regierung auszuüben vermochte. In Ottos IV. Gefolge kam er 1209 nach Italien, hatte als Gesandter desselben im September bei Innocenz III. in Viterbo um die Kaiserkrönung anzuhalten und in Rom die Vorkehrungen für dieselbe (4. Oct. 1209) zu treffen. Als er [621] im September 1210 nach Deutschland zurückkehrte, war die Agitation gegen Otto schon im Gange; er betheiligte sich an ihr jedoch noch nicht, ging vielmehr im Januar 1212 im Dienste Otto’s als Kanzler nochmals nach Italien. Unmittelbar nach seiner Rückkehr von dort ist aber auch K. der Opposition beigetreten und seine angeblichen Enthüllungen über Otto’s Pläne in Bezug auf Einziehung oder Besteuerung der Kirchengüter trugen sehr viel dazu bei, die Stellung des Kaisers nachhaltig zu untergraben. Dieser Uebertritt auf die Seite des Papstes verschaffte ihm die damals selten gewährte Erlaubniß, sein bisheriges Bisthum neben dem reicheren Bisthum Metz behalten zu dürfen, zu welchem er im Frühling 1212 erwählt worden war: des Papstes Schützling Friedrich II. belehnte ihn gleich, nachdem er an den Oberrhein gekommen war mit den Regalien von Metz und bestätigte ihm auch das Kanzleramt. In dieser Stellung hat dann K. Friedrichs Bündniß mit dem König von Frankreich vermittelt, welches ersterem die nothwendigen Gelder verschaffte, mit denen die förmliche Königswahl in Frankfurt am 5. Dezember und die Krönung in Mainz am 9. Dezember 1212 ins Werk gesetzt wurde, – Vorgänge, über welche K. nicht verfehlte, dem französischen Könige Bericht zu erstatten. Liegt aus den nächsten Jahren kein ausdrückliches Zeugniß über seine Thätigkeit außerhalb der Kanzlei vor, so war und blieb er doch recht eigentlich der vertraute Rath Friedrichs, der ihn am 17. April 1220 zum Reichslegaten für Italien ernannte und ihn mit der Vorbereitung der Krönungsfahrt, den Auseinandersetzungen mit den italienischen Gemeinden und der Kirche und den bedenklichen Verhandlungen mit der Curie über die gegen ihren Willen erfolgte Erwählung seines Sohnes Heinrichs VII. zum römischen Könige beauftragte. Letzteren entging K. übrigens durch eine rechtzeitig sich einstellende Krankheit. Bei der Kaiserkrönung Friedrichs am 22. Novbr. 1220 gelobte er wie dieser eine Kreuzfahrt, die jedoch nicht zur Ausführung kam. Denn die Legatengeschäfte fesselten ihn noch bis zu Ende Februar 1221 an Oberitalien und dann, als er nach Deutschland heimkehrte, wieder die Theilnahme an der Regentschaft für den unmündigen Heinrich VII., in welcher die Kanzlei zu Zeiten wol ihre eigenen Wege ging; endlich am 24. März 1224 ist er gestorben. Für seine Bethätigung als Landesfürst in zwei Bisthümern und als Bischof war ihm wenig Zeit gelassen; Erwähnung verdient jedoch noch sein Bestreben, den Dom zu Speier wieder zur Kaisergruft zu erheben, indem er durchsetzte, daß die Leiche Philipps am 25. Dezember 1213 dorthin übergeführt wurde. Für seinen überwiegend weltlichen Charakter ist es bezeichnend, daß die Einkünfte seiner beiden Bisthümer und der Kanzlei, vermehrt durch mancherlei Geschenke, für die er sehr empfänglich war, nicht zur Bestreitung seines Aufwandes ausreichen wollten.

Remling, Gesch. der Bischöfe von Speyer; Winkelmann, Philipp von Schwaben und Otto IV; dessen Gesch. K. Friedrichs II. und über Konrads italienische Legation besonders Ficker, Forsch. z. Reichs- u. Rechtsgeschichte Italiens, II. 156 ff.