ADB:Konrad von Erlichshausen

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Artikel „Konrad von Erlichshausen“ von Karl Lohmeyer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 223–226, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Konrad_von_Erlichshausen&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 02:22 Uhr UTC)
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Erlichshausen: Konrad v. E., Hochmeister des Deutschen Ordens vom 12. April 1441 bis zu seinem Tode 7. Novbr. 1449. Den vielfachen Wirren im Orden selbst wie im Ordenslande Preußen trat er mit Festigkeit, Besonnenheit [224] und kluger Mäßigung und darum nicht ohne Erfolg entgegen. Den Deutschmeister beruhigte er dadurch, daß er die sogenannten Statuten Werners v. Orseln, welche jenem eine gewisse Controlle über die hochmeisterliche Regierung und im Nothfalle das Recht des Einschreitens einräumten, als zu Recht bestehend anerkannte und einzuhalten versprach. Die landschaftlichen Spaltungen unter den Ordensrittern wußte er zurückzudrängen und die Ritter selbst, bei denen sittliche Ausschreitungen und Bedrückungen der Unterthanen nichts Ungewöhnliches mehr waren, so weit in Gehorsam und Ordnung zu halten, daß während seiner Regierung die Klagen über solches Unwesen ziemlich verstummten. Indem er so schon eine ganze Reihe von Ursachen zum Unfrieden über die Ordensregierung hinwegräumte, bewies er sein Bemühen um das Wohl der Unterthanen auch unmittelbar durch Abhülfe begründeter Beschwerden in einzelnen Fällen und durch reichliche Förderung und kräftige Unterstützung der für das ganze Land so wichtigen auswärtigen, überseeischen Handelsunternehmungen und Handelsbeziehungen der preußischen Hansestädte, die namentlich in Holland und Dänemark Beeinträchtigungen erlitten. Den sogenannten preußischen Bund, welchen Städter und Landbewohner, durch die Mißregierung seines Vorgängers gedrängt, am 14. März 1440 in Marienwerder zur Abwehr jedes Eingriffs in ihre Rechte und Freiheiten abgeschlossen hatten, hätte auch Hochmeister Konrad am liebsten ganz beseitigt, da das aber zunächst nicht anging, so benutzte er trefflich und geschickt den Widerstreit der gewerblichen Interessen der einzelnen Stände (der Landbewohner gegen die Stadtbürger, der kleinen Städte gegen die großen), der nur schwand, sobald es galt dem Orden gegenüberzutreten. So gelang es ihm schon bei der Frage der Huldigung durchzusetzen, daß nicht blos ihm persönlich, wie die Meisten wollten, sondern für den Fall seines Todes auch dem ganzen Orden bis zur Wahl und Anerkennung eines neuen Hochmeisters gehuldigt wurde. So gelang es ihm ferner im dritten Jahre seiner Regierung den zumal bei den Seestädten verhaßten Pfundzoll, eine Abgabe von den seewärts einkommenden Waaren, welche sein Vorgänger hatte müssen fahren lassen, wieder, wenn auch unter gewissen Beschränkungen, bewilligt zu erhalten, indem er den Ständen durch die Hinweisung auf die bedeutende Verringerung der althergebrachten Einkünfte des Ordens die unabwendbare Nothwendigkeit der Eröffnung einer neuen Einnahmequelle zur Einsicht brachte, so daß schließlich auch den Danzigern, die zuletzt allein widerstanden, nichts übrig blieb als sich zu fügen. Der unmittelbare Versuch aber jenen Bund zu sprengen, den der Hochmeister im J. 1446 machte, mißlang, da die Prälaten, zumal der Bischof von Ermland, und einige Ordensbeamte durch unzeitigen und übermäßigen Eifer alles verdarben, so sehr, daß vielmehr eine Erneuerung und Kräftigung desselben erfolgte, freilich mit dem Zusatze: „Nicht wider des Ordens Rechte, sondern gegen Gewalt und Unrecht“ (vergl. den Artikel: Baysen, Hans von). Dennoch behielt Konrad das Heft in Händen und konnte einmal sogar die Berufung der widerwilligen Ständeboten auf ungenügende Vollmachten mit der Aeußerung zurückweisen, solcher Vollmachten bedürfe es gar nicht, denn er sei Herr im Lande. Seine Politik fand so allgemeine Anerkennung, daß die Schriftsteller beider Parteien gleichmäßig über ihn urtheilen: „Er war ein gar weiser Mann, sanftmüthig und stand sehr nach Frieden.“ Zum Unglück für Orden und Land währte seine Regierung nicht einmal neun Jahre. Wie auf diese Weise während Konrads Regierung Ruhe und innerer Frieden im Ordenslande selbst herrschte, so blieb dasselbe auch vor auswärtigen Kriegen so gut wie ganz verschont, denn ein vorübergehender kriegerischer Einfall eines mecklenburgischen Fürsten und eine mit Geld abgekaufte Drohung des Kurfürsten von Brandenburg betrafen nur die Neumark.

[225] Ludwig v. E., ein Vetter des vorigen und sein Nachfolger im hochmeisterlichen Amte vom 21. März 1450 bis zum 4. April 1467. Seine Wahl erfolgte gegen den ausdrücklichen Rath Konrads, der von der zufahrenden Unbesonnenheit des noch jungen Mannes eine dem Orden und dem Lande verderbliche Politik befürchtete; aber auch ein besonnenerer, vorsichtigerer Herrscher hätte das Geschick nicht mehr ganz aufhalten, seine Erfüllung höchstens verzögern können. – Wie sehr es während der Regierung Konrads nur das persönliche Vertrauen, dessen er sich überall erfreute, gewesen war, was die allgemeine Unzufriedenheit im Zaume gehalten und den Ausbruch offener Empörung gehemmt hatte, zeigte sich gleich bei der Huldigung Ludwigs. Nachdem er bei der Berathung darüber auf Verlangen der Stände seine Räthe und „Schreiber“ hatte entfernen müssen, konnte er nur durchsetzen, daß außer in Marienburg und Umgegend nicht mehr dem ganzen Orden, sondern nur ihm für die Dauer seines Amtes der Treueid geleistet wurde. Ein päpstlicher Legat, der als Friedstifter erschien, richtete nichts aus, da er sich einseitig dem Orden zuneigte; Mahnschreiben deutscher Fürsten blieben aus gleichem Grunde ebenso fruchtlos; auf ein sehr ernstes Schreiben des Kaisers beschlossen der Orden wie der Bund Gesandte zur Rechtfertigung ihrer Sache an den kaiserlichen Hof zu schicken. Während der Kaiser selbst sich dem Orden günstig zeigte und auf den Juni 1453 einen Gerichtstag ansetzte, wußten die Bündnerischen aus der Kanzlei Briefe zu erlangen, welche theils ihrer Sache geradezu förderlich waren, theils in diesem Sinne ausgelegt wurden. Da von den Bevollmächtigten zum Gerichtstage die des Bundes von einem wegelagernden Edelmann in Mähren niedergeworfen und bis zur Auslösung festgehalten wurden, wovon man nicht unterließ Urheberschaft und Mitschuld dem Orden zuzuschieben, so erfolgte des Kaisers Spruch erst am 1. December; er lautete dahin, daß diejenigen, welche den preußischen Bund geschlossen hätten, „ihn nicht billig gethan, noch ihn zu thun Macht gehabt hätten“, daß demnach der Bund „von Unwürden, Unkräften, ab und vernichtet“ sein, gegen die Theilnehmer nach dem Recht verfahren werden solle. Zu der Ausführung dieses Spruches aber fehlte die Macht, und die Bündner waren nicht gesonnen sich ihm gutwillig zu unterwerfen. Groll, Haß und Erbitterung gegeneinander waren inzwischen in Preußen selbst aufs höchste gestiegen. Anfangs hatte der Hochmeister, wenn auch unter Bestätigung der Privilegien des Landes, wiederholentlich Auflösung des Bundes gefordert; dann wieder hatte er sich zur Unterwerfung unter ein Schiedsgericht bereit erklärt; aber man traute ihm um so weniger, als von neuem Klagen über Gewaltthätigkeiten von Ordensherren und Gebietigern laut wurden. Wie man im Orden den vielfachen Reisen einflußreicher Mitglieder des Bundes nach Polen, und wol schwerlich mit Unrecht, den Zweck zuschrieb dort Hülfe zu suchen und Verbindungen anzuknüpfen, so wollte man auf der andern Seite wissen, daß vom Orden in Böhmen und Deutschland Söldner geworben würden; da es aber jenen gelang dem Meister ihre polnischen Reisen als unverfänglich darzustellen, ließ er seinerseits von der weiteren Annahme und Hereinziehung von Söldnern ab, so daß beim Ausbruch des Kampfes selbst die meisten Burgen unvollständig oder gar nicht bewehrt und gerüstet waren. Dieser Ausbruch der Empörung der Unterthanen und damit der Anfang eines dreizehnjährigen Bürgerkrieges, der fast das ganze Ordensland Preußen auf den Grund verwüstete, erfolgte, als des Kaisers Spruch in Preußen bekannt wurde. Jetzt zeigte sich auch, daß in der That nicht bloß ein Einverständniß zwischen den Aufständischen und dem Polenkönige Kasimir bestand, sondern daß dieser bereits die ihm angetragene Herrschaft über Preußen als eine ihm von Rechts wegen zustehende angenommen hatte. Am 4. Febr. 1454 erließen die Bündnerischen und am 22. der König [226] und die Polen ihre Absagebriefe an den Hochmeister. Daß sich, obgleich im Anfange wie mit einem Schlage fast das ganze Land verloren ging, doch das Kriegsglück sehr bald wieder und für die nächsten Jahre ziemlich beständig dem Orden günstig erwies und das Verlorene zum großen Theile zurückgewonnen wurde, konnte zu dauerndem Erfolge nicht verhelfen, weil dem Orden mehr als den Feinden die Geldmittel schwanden. Am 6. Juni 1457 mußte Meister Ludwig, nachdem er schon lange einer wahrhaft empörenden Behandlung durch die rohen Banden ausgesetzt gewesen war, die Marienburg, das Ordenshaupthaus, welches von ihm selbst den unbezahlten Söldnern verpfändet und von diesen dem Könige verkauft war, räumen und sich in heimlicher Flucht nach Königsberg begeben. Als die Stadt Marienburg sich bald darauf freiwillig wieder dem Orden unterworfen hatte und sich fast 3 Jahre lang gegen Polen und Bündner vertheidigte (siehe den Artikel: Blume, Bartholomäus), machte Ludwig zwar selbst drei Versuche zu ihrem Entsatz, aber wie seine übrigen eigenen Kriegsunternehmungen – es sind deren nur wenige verzeichnet –, so mißlangen auch diese vollständig. Da sich sehr bald auf beiden Seiten die Erkenntniß aufdrängte, daß ein Krieg, welcher sich wie dieser, von unbezahlten Söldnern nach eigenem Belieben geführt, in Streifereien zu Raub und Brand auflöste, keine andere Folge als die Verheerung des betroffenen Landes herbeiführen, die Entscheidung des Streites selbst aber nicht fördern könne, so wurden schon nach wenigen Jahren Versuche zum Frieden zu gelangen gemacht, Vermittlungsanerbieten Anderer angenommen. Solange aber die eine Partei alles forderte, die andere nichts gewähren wollte, mußten alle solche Verhandlungen fruchtlos bleiben. Erst als die treugebliebenen Unterthanen des Ordens, durch die langjährigen Kriegesleiden aufs äußerste bedrängt, zuerst fast auf eigene Hand sich den Anhängern des Königs, um sich Frieden zu schaffen, zu Verhandlungen näherten, konnte sich auch der Orden selbst dem nicht länger entziehen. Nach drei Tagfahrten, auf welchen die streitenden Parteien des Landes selbst bis zu einer gewissen Ausgleichung der Forderungen gekommen waren, begann der officielle Friedenscongreß, während dessen der König in Thorn, der Hochmeister in Kulm weilte, am 9. Septbr. 1466, und am 19. October wurde der „ewige Frieden zu Thorn" unterzeichnet und von beiden Seiten beschworen, welcher den westlichen Theil von Preußen und das weltliche Gebiet des Bischofs von Ermland dem Polenkönige zusprach, das östliche Preußen dem Deutschen Orden beließ, jedoch unter der Bedingung, daß der jedesmalige Hochmeister dem Könige und der Krone Polen den Vasalleneid leiste und halte, sich also von jeder Verbindung mit Deutschland lossage. Für die Aufbesserung des ihm gebliebenen Gebietes konnte Ludwig nur die ersten, einleitenden Schritte thun, da er sehr bald von schwerer Krankheit befallen wurde und schon ein halbes Jahr nach dem Friedensschlusse zu Königsberg, in dessen Dome er seine Ruhestätte fand, dahinschied.

J. Voigt, Gesch. Preußens, Bd. VIII (1838). – G. Lohmeyer, Ueber den Abfall des Preußischen Bundes vom Orden; Programm der Realschule zu St. Johann in Danzig, 1871. – Die Quellen im 3., 4. und 5. Bande der Scriptores rerum Prussicarum und in Scriptores rerum Warmiensium (ermländ. Geschichtsquellen), herausgeg. von Woelky und Saage, 1866.