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ADB:Laymann, Paul

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Artikel „Laymann, Paul“ von Karl Werner in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 18 (1883), S. 87, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Laymann,_Paul&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 03:55 Uhr UTC)
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Laymann: Paul L., geb. 1575 zu Innsbruck, trat 19 Jahre alt in den Jesuitenorden, lehrte in den Schulen desselben Philosophie, kanonisches Recht und Theologie zu Ingolstadt, München und Dillingen und starb 1635 zu Constanz an der Pest. Seine bedeutendste und bekannteste schriftstellerische Leistung ist seine „Theologia moralis“ (Charakteristik derselben in Werner’s Geschichte d. kath. Theol. Deutschlands, S. 50 ff.,), welche in erster Auflage zu München 1625 ans Licht trat, und bis a. 1723 eine Reihe von Auflagen erlebte. Als eine nicht uninteressante litterargeschichtliche Notiz möge hier die Thatsache Erwähnung finden, daß gegen dieses Werk in der Mitte des 18. Jahrhunderts eine Polemik eröffnet wurde von dem Veroneser Giuseppe Torelli: De probabili vitae morumque regula dialogas inter Laymannum et Philopatrum (dazu noch zwei andere Dialoge ähnlichen Inhaltes aus derselben Feder, 1743; alle drei Dialoge abgedruckt in Torelli’s opere varie. Pisa 1834). – Gleich seinem Ordensgenossen Friedrich Spee suchte L. auf Milderung des Vorgehens in den Hexenprozessen hinzuwirken; diesem Bemühen verdankte seine Schrift: „Processus juridicus contra sagas“ ihr Entstehen (die erste Auflage derselben ist unbekannten Datums; eine deutsche Uebersetzung derselben durch Quirinus Botter[WS 1] erschien zu Aschaffenburg 1629). Einen lebhaften Antheil nahm er an den kirchenpolitischen Fragen seines Zeitalters. Das von Kaiser Ferdinand II. erlassene Restitutionsedict veranlaßte ihn zu zwei Schriften, in deren erster er das kaiserliche Edikt zu vertheidigen bemüht war („Pacis compositio, seu dissertatio de compositione pacis inter Principes et Ordines Imperii Romani Catholicos et Augustanae Confessioni adhaerentes in Comitiis Augustae 1555 edita a quibusdam Jurisconsultis adversus Lutheranorum commenta, a. 1629 quaestionibus illustrata“, Dillingen 1629), während er in der zweiten Schrift nachzuweisen suchte, daß diejenigen Orden, welche nicht einen gemeinsamen Gesammtbesitz haben, in welchen vielmehr jedes einzelne Ordenshaus seine selbständigen Besitzthümer habe, nicht berechtigt wären zu verlangen, daß die Güter der durch Zerstörung untergegangenen Klöster ihres Ordens an die noch bestehenden übrigen Klöster desselben Ordens restituirt würden; es sollte vielmehr die Gesamtmasse solcher herrenlos gewordener Güter zur Gründung und Dotirung gemeinnütziger kirchlicher Anstalten, Schulen und Seminarien verwendet werden („Justa defensio Romani Pontificis, Augustissimi Caesaris, S. R. E. Cardinalium, Episcoporum, Principum et aliorum, demum minimae Societatis Jesu in causa monasteriorum exstinctorum et bonorum ecclesiasticorum contra quosdam a se ipsis delectos judices“, Dillingen 1631). Laymann’s Ausführungen wurden lebhaft bestritten von Caspar Scioppius und von dem Benedictiner aus dem Stifte Ochsenhausen Romanus Hai (Bd. X S. 378), welche darauf bestanden, daß die restituirten Güter an die alten Orden, welchen sie einst gehört, zurückzukommen hätten (Verzeichniß der hierauf bezüglichen Controversschriften bei Backer, Ecriv. d. l. Comp. d. Jesu I, p. 450 f. und VII, p. 291). Als ein Opus posthumum Laymann’s wurde noch ein „Jus canonicum“ edirt (Dillingen 1663). Er selbst hatte zu seinen Lebzeiten als kanonistische Arbeit veröffentlicht: „Quaestiones canonicae de praelatorum ecclesiasticorum electione, institutione et potestate ex libro I Decretalium“ (Dillingen 1629).


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Quirin Botzer, Drucker, 1625–1631 in Aschaffenburg tätig