ADB:Leucht, Christian Leonhard
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J. A. Reuß bis 1803 fortgesetzt worden. „Continuatio Actorum publicorum Londorpii tom. 13. 14“, 1708. 1716. „Cass. Thucelii des H. R. R. Staats-Acta vom 18. Saeculo“, 5 Thle., 1715–22. „Codex Mevianus h. e. Decisiones“, 1703. 3 Tomi fol. Der 3. Band enthält den von Leucht angefertigten Cod. Mevianus continuatus et suppletus oder Cod. Mev. Supplementum. „Consilia nec non responsa juris Altorfina – revisa et locuplet. cura et opera Leuchtii“, 1702. fol. Tom. II: „Consil. II. Linckii et alior. antecessorum“, 1708. fol. – In seinem Nachlaß fand sich eine größere Zahl zum Theil umfänglicher Werke handschriftlich vor.
Leucht: Christian Leonhard L., Jurist und Publicist, geb. am 12. Febr. 1645 zu Arnstadt, studirte in Leipzig, Gießen und Jena, wo er 1678 die juristische Doctorwürde erwarb. Nachdem er sich einige Jahre in Dresden mit juristischer Praxis beschäftigt hatte, ward er 1683 gräflich reußischer Hofrath zu Greiz, 1688 gräflich limburgischer Rath von Haus aus und Consulent bei der fränkischen Reichsritterschaft, Orts Altmühl, 1690 kaiserlicher Pfalzgraf, 1692 Consulent der Stadt Nürnberg zunächst am Untergericht, dann am Stadt-Ehegericht, endlich Raths-Consulent. 1699 legte er wegen geschwächter Gesundheit sein Amt nieder, dessen Rang und Titel ihm indeß belassen wurde. 1715 verliehen ihm die Fürsten von Schwarzburg-Sondershausen und von Schwarzburg-Arnstadt, denen er seine „Staats-Acta vom 18. Säculo“ gewidmet hatte, die Würde eines wirklichen Geheimen Raths. Er starb am 24. Novbr. 1716. Der Katalog seiner ansehnlichen Bibliothek ist 1730 in Nürnberg gedruckt worden. Unermüdlich thätig als Herausgeber älterer bedeutender Werke, die er mit seinen Zusätzen versah, und als Sammler von Urkunden des öffentlichen Rechts, hat er seine Arbeiten zum Theil unter fingirten Namen (Sigism. Ferrarius, C. L. Thucelius, C. L. Lucius, Cassander Thucelius, Antonius Faber) publicirt. Hervorzuheben sind folgende Werke: „Cassandri Thucelii Electa juris publici curiosa“, Tom. 1 1694. Tom. 2 1696. Tom. 3 1697. 4°; „Ant. Fabri Europäische Staats-Canzley“, begonnen 1697 und jährlich in 2 Octavbänden fortgesetzt. Nach seinem Tode ist dies Sammelwerk ununterbrochen weitergeführt worden, 1760 mit dem 115. Theile abgeschlossen, dann als „Neue Europäische Staats-Canzley“ bis zum J. 1782 in 55 Theilen, endlich unter dem Titel: „Deutsche Staats-Canzley“ von