ADB:Luck, Ludwig

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Artikel „Luck, Ludwig“ von Jakob Franck in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 19 (1884), S. 356, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Luck,_Ludwig&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 13:52 Uhr UTC)
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Luck: Ludwig L. (Lucius), Buchdrucker zu Heidelberg in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Dieser Typograph ist nicht sowol wegen der Erzeugnisse seiner Presse der Erwähnung werth als der höchst eigenthümlichen Censurverhältnisse halber, welche damals zwischen der Universität Heidelberg und ihren Druckern einer- und dem Landesherrn andererseits in Geltung waren. Von der Universität, welche zu jener Zeit in ihrer Blüthe stand und zu ihren Lehrern unter Anderem auch die reformirten Theologen Zacharias Ursinus und Kaspar Olevianus, beide die Verfasser des sogenannten Heidelberger Katechismus, zählte, war L. im Sommer 1561 in Pflicht genommen worden und bald darauf hatte ihm der Kurfürst Friedrich III. der Fromme (1559–1579) ein Manuscript des Phil. Melanchthon „De controversia coenae domini“ zum Drucke übergeben, mit der Weisung, dasselbe innerhalb zwei Tagen herzustellen. Als Universitätsbuchdrucker und im eigentlichen Wortverstande ein homo der Anstalt, gerieth nun der Mann in die Klemme zwischen seinen Pflichten als Unterthan des Kurfürsten und als Buchdrucker der Hochschule, denn als eine der Bedingungen seines Dienstes war ihm von der letzteren auferlegt worden, durchaus nichts ohne Wissen und Zustimmung des Rectorats und der Universität zu drucken. In dieser Verlegenheit wendete er sich an den Rector „cupere scire se, quid facere hac in re et praestare debeat“. Da beschloß der Senat unanimo consensu: „scriptum istud non esse permittendum“. Der Kurfürst fügte sich, sendete aber die Schrift an den Grafen Georg von Erbach, seinen Vertrauten und Vorstand des geheimen Raths und erbat sich dessen Urtheil, allein auch dieser erklärte sich angesichts der Entscheidung der Universität gegen den Druck. Es hatte somit die protestantische Universität von einer Censur Gebrauch gemacht, die in nichts einer päpstlichen nachstand, indem sie nicht nur bei Allem, was Universitätsangehörige drucken ließen, sondern auch was (nach den Universitätsakten) überhaupt in Heidelberg unter die Presse kommen sollte, ihr Gutachten zur entscheidenden Bedingung voranstellte, selbst bis über die Grenze der Pflicht des Druckers gegen den Landesherrn. Die äußeren Lebensverhältnisse dieses Druckers sind unbekannt und weder die Universitätsakten noch irgend eine andere Quelle gibt hierüber Belehrung. Doch scheint es, daß er erst im J. 1561 nach Heidelberg gekommen sei. Von seinen Drucken zeichnen sich mehrere Schriften des Wilhelm Xylander vortheilhaft aus (vgl. d. Art.).

Acta academica in Rectoratu Caspari Agricolae. Tom. VIII. fol. 3. a. d. 23. Sept. Ullmann, Die vierte Säcularfeier d. Erf. d. Buchdruckerk. zu Heidelberg, S. 16. Erbach’sche Kirchen- und Reformationsgesch., S. 263 ff.