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ADB:Münchhausen, Hieronymus Freiherr von (braunschweigischer Minister)

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Artikel „Münchhausen, Hieronymus Freiherr von (braunschweigischer Minister)“ von Paul Zimmermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 22 (1885), S. 728–729, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:M%C3%BCnchhausen,_Hieronymus_Freiherr_von_(braunschweigischer_Minister)&oldid=- (Version vom 18. Dezember 2024, 05:30 Uhr UTC)
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Münchhausen: Hieronymus v. M., aus der sogenannten weißen Linie gebürtig, Sohn des braunschweigischen Geheimraths und Consistorialdirectors Busso v. M. († 1697), geb. zu Wolfenbüttel den 22. Juni 1680, † 1742, erhielt eine sorgfältige Erziehung und trat 1704 als Kammerjunker in den Dienst der gemeinsam regierenden Herzöge Rudolf August und Anton Ulrich zu Braunschweig und Lüneburg. Er wurde bald darauf zum Kammerrath, 1711 zum Geheimen Kammerrath befördert. Herzog August Wilhelm ernannte ihn 1716 zum Geheimrath, Kammerpräsident und Oberberghauptmann. In dieser Stellung erwarb er sich durch einsichtsvolle und gerechte Amtsführung, die eine nicht unbedeutende Erhöhung der Kammereinkünfte zur Folge hatte, große Verdienste. Da er aber dem leichtsinnigen Treiben der am Hofe des schwachen Herzogs August Wilhelm allmächtigen Günstlinge, wie besonders des Grafen K. D. von Dehn mit rückhaltlosem Freimuthe entgegentrat, so erwuchsen ihm in diesen Kreisen zahlreiche Feinde, die ihm mancherlei Schwierigkeiten bereiteten und ihm das Vertrauen des Herzogs, der ihm seine Anerkennung durch Zusicherung einer lebenslänglichen Pension bezeugte, zu entziehen suchten. Mit Genehmigung seines Fürsten war M. auch in den Dienst des Herzogs Ludwig Rudolf, des Bruders August Wilhelms, der Blankenburg als selbständiges Fürstenthum beherrschte, getreten, damit er dort insbesondere das Hüttenwesen, das geringe Erträge abwarf, gewinnbringender einrichtete. Er hatte vorzüglich an den mit den Oberfactoren abgeschlossenen Verträgen Aussetzungen zu machen. Dadurch beleidigte er aber seinen alten Freund, den Blankenburgischen Geheimrath v. Campen, der sich in Folge davon bewogen fand, seinen Abschied zu fordern. Um sich nun an M. zu rächen, stellte er dessen Gegnern in Wolfenbüttel Briefe zur Verfügung, welche jener ihm einst in vollem Vertrauen geschrieben und in welchen er sich offen und scharf über das Günstlingswesen am Wolfenbüttler Hofe, dessen schädlichen Einfluß etc. ausgesprochen hatte. Es gelang mit Hülfe dieser Schriftstücke, aus denen man Beleidigungen des Landesherrn und seiner Gemahlin herauslas, den Herzog August Wilhelm dahin zu bringen, daß er M. 1727 einen schimpflichen Abschied ertheilte, ja ihn sogar des Majestätsverbrechens zieh. Diese Beschuldigung wurde von Münchhausen’s persönlichem Feinde, dem Helmstedter Professor A. Leyser, durch ein juristisches Gutachten unterstützt. Es wurde sogar gegen den ehrenwerthen Mann ein fiscalischer Proceß eröffnet, welcher, da sich M. zu dem angesetzten Termine nicht stellte, mit seiner Verurtheilung endete. Inzwischen hatte der Verfolgte in Blankenburg bei dem Herzoge Ludwig Rudolf freundliche Aufnahme und sicheren Schutz gefunden. Als sich dieser nun in Wolfenbüttel für M. vergeblich verwandt hatte, suchte er für ihn Hülfe bei [729] seinem Schwiegersohne, Kaiser Karl VI., der mehrere Schreiben an den Herzog August Wilhelm zu Gunsten Münchhausen’s erließ und diesen außerdem zum wirklichen Kammerherrn ernannte. Demzufolge erhielt M. in Wolfenbüttel einen ehrenvollen Abschied und die ihm zugesagte Pension; der gegen ihn angestrengte Proceß aber wurde cassirt. Er selbst vertheidigte sich gegen die wider ihn erhobenen Anklagen durch eine Druckschrift: „Abgenöthigte Ehren-Rettung“ (1728), der er bald darauf noch eine „Zugabe“ folgen ließ. Unangefochten blieb nun M. als erster Minister im Fürstenthume Blankenburg und erhielt dieselbe Stellung 1731 in Braunschweig-Wolfenbüttel, als August Wilhelm gestorben und Ludwig Rudolf ihm dort in der Regierung gefolgt war. Auch unter den beiden nächsten Herrschern, den Herzögen Ferdinand Albrecht II. und Karl I., hat er dasselbe Amt in ehrenvoller Weise bis zu seinem Tode geführt, der am 18. August 1742 erfolgte. – M. war zweimal verheirathet; seine erste Frau († 1738) war eine geborene v. Ruck, die zweite eine Grote aus dem Hause Wrestedt. Jene gebar ihm 14 Kinder, von denen aber nur zwei Töchter und ein Sohn, Namens Ferdinand, später kaiserlicher Postmeister in Braunschweig, ein reiferes Alter erreichten.