ADB:Madihn, Georg Samuel

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Artikel „Madihn, Georg Samuel“ von Albert Teichmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 20 (1884), S. 35–36, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Madihn,_Georg_Samuel&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 08:24 Uhr UTC)
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Madihn: Georg Samuel M., Rechtsgelehrter, wurde zu Wolfenbüttel am 24. December 1729 als eines der 14 Kinder des dortigen Generalauditeur und Hofgerichtsassessor M. († 1755) geboren. Er studirte in Helmstädt und Halle, wurde 1754 in Halle Doctor juris und hielt Vorlesungen über verschiedene Theile der Rechtswissenschaft. 1758 zum ordentlichen Professor befördert, auch Beisitzer der Juristenfacultät, erhielt er seitens der philosophischen Facultät die Magisterwürde, weil er auf besonderes Ansuchen von Zuhörern auch verschiedene philosophische Vorlesungen gehalten hatte. 1772 ging er nach Frankfurt a. O. und starb daselbst am 14. October 1784. – Von seinen Schriften mögen hervorgehoben werden: „Gedanken von der wahren Gründlichkeit, besonders in der Rechtsgelahrtheit und ihren Hindernissen im Vortrage“, 1758; „Institutiones jur. civilis“. 1763; „Gedanken von der Verjährung“, 1764; „Gedanken von [36] der wahren Grenze des Rechts der Natur“. 1767; „Exercitationes academicae“. 1775. Er gab die Opuscula von Kirchmaier (1772) und G. L. Mencke (1770) heraus.

Weidlich, Biogr. Nachrichten II. 2–7. – Meusel VIII. 433–435.