ADB:Manesse, Rüdiger der Ältere
Familie in Zürich, die vom Beginn des 13. bis Mitte des 15. Jahrh. blühte und mehrere bedeutende Männer in ihren Reihen zählte. Der hervorragendste unter denselben ist Ritter Rüdiger (II.). Während 38 Jahren ein angesehenes Mitglied des Rathes der Stadt, die er u. A. auch bei Abschluß des ältesten Bundes von Zürich mit Uri und Schwyz (1291) vertrat, erwarb er sich und seinem Geschlechte den dauernden Ruhm der Pflege edler geistiger Bildung. Der Schreiber einer Handschrift des Schwabenspiegels für M. pries den Gerechtigkeitssinn und die Rechtskunde des Mannes, für den seine Arbeit bestimmt war, und gleichzeitig feierte der Dichter Hadloub (Bd. X, 301) M. als Gönner und Freund der edlen Kunst des Gesanges, die „an des Manessen Hofe Stamm und Wurzeln hat“, und als den, der mit löblichster Anstrengung „das Liederbuch gewann“. Einen der Söhne des Ritters, Johannes M., Chorherr und Custos des Großmünsterstiftes in Zürich († am 20. Mai 1297), rühmt Hadloub als den Mitarbeiter des Vaters in diesen Bestrebungen. Beide Männer gehörten zu dem gesellschaftlichen Kreise, in welchem in Zürich Sangeslust hochgehalten und geübt wurde, zu dem der Bischof Heinrich II. von Konstanz (Bd. XI, 511) und dessen Bruder Albrecht von Klingenberg, die zürcherische Fürstäbtissin Elisabeth, die Aebte von Einsiedeln und von Petershausen, Graf Friedrich (III.) von Toggenburg, ein Freiherr von Regensberg u. a. m. zählten. Bekanntlich betrachtete Bodmer die bildergeschmückte Pariser Liederhandschrift, aus welcher er 1758 die „Sammlung von Minnesängern aus dem schwäbischen Zeitpunkte“ herausgab, als das einstige „Liederbuch“ des M., von dem Hadloub spricht. Die Annahme entbehrt eines Beweises und mag, da gerade in jener Handschrift Hadloub’s Worte stehen, eher etwas Unwahrscheinliches haben. Immerhin ist am Ursprunge der Handschrift aus der nordöstlichen Schweiz (Konstanz? Zürich?), aus einem Kreise wie der Manessische war, nicht zu zweifeln, und so mag ihr der von Bodmer gegebene Name ohne Bedenken belassen bleiben. M. besaß neben seinem „Hofe“ in der Stadt Zürich die Burg Manegg, deren Ruinen noch jetzt einen der schönsten Aussichtspunkte in der Nähe der Stadt krönen, der nach ihr benannt ist; über einem Brunnquell an ihrem Fuße steht ein einfaches Denkmal zu Ehren von M. – Ein Urenkel Ritter Rüdigers (II.), Rüdiger (VII.), Bürgermeister in Zürich († am 9. Novbr. 1383) befehligte die Züricher am 26. Dec. 1351 bei Tätwil in dem für sie siegreichen Treffen gegen die Oesterreicher unter Burkard von Ellerbach, dem Alten (Bd. VI, 53). – Aus andern Zweigen des Geschlechtes stammten die Brüder Otto (1258) und Heinrich M. (1259 bis 1271), Pröpste des Großmünsterstiftes in Zürich, von denen der letztere sich um die Verwaltung des Stiftes verdient machte und Karl den Großen als Gründer desselben durch Anbringung des Bildes des Kaisers am Thurm und im Siegel des Stiftes verherrlichte. Wieder zu einem andern Familienzweige gehörte der Zürcherische Bürgermeister Felix M. († am 9. März 1436).
Manesse: Rüdiger M. (Maneß), Ritter, Rath und Gelehrter in Zürich; † am 5. Septbr. 1304. M. war der Name einer patricischen- [189] Litteratur der deutschen mittelalterlichen Dichtkunst seit Bodmer, insbes. Hadloub’s Gedichte, herausg. von Ettmüller, Zürich 1840. – Beiträge zur Gesch. der Familie M. in den Neujahrsblättern der Stadtbibliothek Zürich f. 1849 und 1850 (von dem Unterzeichneten). – Dr. L. Rockinger, Ueber eine Handschrift des Schwabenspiegels und Ueber die oberpfälzische Familie von Präckendorf in den Sitzungsber. der kgl. bayer. Akademie der W., 1867 und 1868. – Anzeiger f. schweiz. Geschichte, Jahrg. 1870. S. 21 u. 49. – Dr. J. Rud. Rahn, Kunst- und Wanderstudien aus der Schweiz (künstlerische: „Studien über die Pariser Liederhandschrift“), Wien 1883. S. 79 ff.