Zum Inhalt springen

ADB:Mansfeld, Peter Ernst I. Fürst von

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Mansfeld, Peter Ernst I. Fürst von“ von Adolf Schinzl in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 20 (1884), S. 235–238, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Mansfeld,_Peter_Ernst_I._F%C3%BCrst_von&oldid=- (Version vom 21. Dezember 2024, 16:15 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Nächster>>>
Mansion, Colard
Band 20 (1884), S. 235–238 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Peter Ernst I. von Mansfeld in der Wikipedia
Peter Ernst I. von Mansfeld in Wikidata
GND-Nummer 118730711
Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|20|235|238|Mansfeld, Peter Ernst I. Fürst von|Adolf Schinzl|ADB:Mansfeld, Peter Ernst I. Fürst von}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=118730711}}    

Mansfeld: Peter Ernst I., Graf, später Fürst von M. (auch Mansfeldt oder Mansfelt), General der Armee des Königs von Spanien in den Niederlanden, Gouverneurlieutenant und Generalcapitän der Stadt und Provinz Luxemburg, niederländischer Staatsrath, Ritter des goldenen Vließes, geb. den 15. Juli 1517, nach anderen Annahmen den 20. Juli, auch 20. August, unbekannt wo; † den 22. Mai 1604 (1606) zu Luxemburg, beigesetzt in der auf seine Veranlassung erbauten Familienbegräbnißcapelle im Kloster der Récollets, war der 9. Sohn des Grafen Ernst II. der vorderortischen Linie aus dessen Ehe mit Dorothea Gräfin von Solms und entstammte somit einem Geschlechte, welches sich anfänglich „Erbherren [236] von Querfurt“ nannte, das Prädicat „Heldrungen“ führte und mit Sicherheit bis in das 12. Jahrhundert zurück nachgewiesen werden kann. Er selbst stiftete die Friedeburgische oder niederländische Linie seines Hauses. Unter allen Verhältnissen festen, entschiedenen Charakters, den die ritterliche Erziehungssform seiner Zeit von Jugend auf kräftig entwickelt und nachhaltend gestählt, stand M. 70 Jahre lang mustergültig treu zum Herrscherhause Habsburg, stark als Feldherr, vielverdient durch staatsmännisches Wirken. Wie gebräuchlich, ward M. bald zum königlichen Edelknaben erhoben, kam als solcher an den Hof Ferdinands I. von Oesterreich, Königs von Ungarn, welchen er jedoch 1535 verließ, den Kriegszug Karls V. nach Tunis als erwünschten Anlaß ergreifend, seiner lebhaften Thatenbegierde rasch Bahn zu brechen. Mansfeld’s heißes Sehnen ging auch in Erfüllung, er machte sich so vortheilhaft bemerkbar, daß ihn Karl V. am kaiserlichen Hofe behielt und ihm die Würde eines Vorschneiders (écuyer tranchant) verlieh. Diese Auszeichnung befriedigte M. jedoch nur kurze Zeit, denn sein kriegerischer Sinn ließ sich nicht mit der ihm auferlegten thaten- und sorgenlosen Lebensweise in Einklang bringen. Und so übergab ihm denn der Kaiser auf seine Bitte 1543 als Kapitän das Commando einer Fahne Reiter, an deren Spitze er bei Landrecy verdienstvoll wirkte, worauf er in Anerkennung seiner Leistungen 1544 zum Obristlieutenant im Regimente des Grafen von Brederode ernannt wurde. Das J. 1545 brachte M. die Erhebung zum Ritter des goldenen Vließes und die Verleihung einer selbständigen Compagnie (bande d’ordonnance) von Lanciers und Arquebusieren. Mit persönlichem Muthe und vielfach bewährter Geistesgegenwart kämpfte nun M. im Kriege gegen Frankreich. Seine Absicht, den Vertheidigern die festen Schlösser Aspremont und Gorze im Winter 1551/52 hilfreich beizustehen, scheiterte zwar an der geringen Zahl der ihm zur Verfügung stehenden Truppen; dagegen erwarb er sich später das hohe Verdienst, die Verbindung Heinrichs II. mit den deutschen Protestanten verhindert zu haben, indem er im Mai 1552 Stenay besetzte, hierauf die Maas überschritt und mit seiner in 3 Partien getheilten Truppe das Gebiet der Argonnen bis Grand Pré an der Aire scharmützelnd durchzog und nach damaligem Kriegsbrauche verwüstete. Zu Yvoi, in dessen Besitz er sich gleichfalls gesetzt, ereilte ihn jedoch des Krieges härtestes Geschick; er gerieth in feindliche Gefangenschaft, aus welcher er erst 1557, nach Erlag eines bedeutenden Lösegeldes seitens der Provinz Luxemburg entlassen wurde. Zurückgekehrt in seine Heimath, traf ihn die Bestimmung als kaiserlicher Gesandter zu den Reichstagsverhandlungen in Regensburg; im Spätsommer desselben Jahres focht M. schon wieder in der Schlacht bei St. Quentin an der Tête einer größeren Reitermasse und eines Wallonen-Regiments, wobei er zwei Mal verwundet wurde. Von den vielen Gefangenen, die er in diesem Kampfe machte, verhielt er die Vornehmsten zum Ersatze des für ihn anfangs des Jahres erlegten Lösegeldes an Luxemburg. Auch 1558 stand M. im Felde, anfänglich nicht im Stande das Vorrücken der französischen Uebermacht an der Grenze Luxemburgs aufzuhalten, doch später erfolgreich thätig bei der Vertreibung derselben so wie auch bei der Abfassung der Friedensbedingungen von Cateau Cambrésis 1559. Hierauf übernahm M. das Gouvernement Luxemburg, wohin in den nächsten Jahren die in Holland und Flandern herrschenden Unruhen übertragen wurden. M. trat selben ernstlich und mit Erfolg entgegen, zeigte sich persönlich für keinen Verführungsversuch zugänglich, erneute vielmehr feierlich seinem Monarchen den Eid der Treue. Seine Anhänglichkeit an den katholischen Glauben bewies er aber, ohne zu besonderen Gewaltthätigkeiten zu greifen, unverhohlen bei jedem geeigneten Anlasse. So auch 1565, als er in vertrauensvoller Mission Alexander Farnese’s Braut, die Prinzessin Marie, zu Portugal abholte und seine Rückreise zur [237] See nicht früher antrat, bevor nicht die ganze Schiffsgesellschaft zum Widerstande gegen das Ketzerthum ermahnt worden war. M. befehligte nun 1566 zu Brüssel, 1567 zu Antwerpen bis zur Ankunft Alba’s. Von diesem wurde M. dem Könige von Frankreich bei Bekämpfung der Hugenotten mit einem Hülfscorps von 3000 Mann Fußvolk und 2000 Reitern beigegeben; auch hier stritt M. mannhaft in verschiedenen Gefechten und nahm namentlich an dem Erfolge der Schlacht von Montcontour 1569 solch entscheidenden Antheil, daß ihn Karl IX. in einem Handschreiben den Beschirmer seiner Krone nannte. Philipp II. lohnte aber Mansfeld’s unerschütterliche Ergebenheit und vielfache Verdienste, indem er ihn 1572 nach Brüssel berief, mit dem Amte eines Staatsrathes auszeichnete und 1574 als général de bataille zum Befehlshaber sämmtlicher Truppen während des Gouvernements von Luis de Requesens, ernannte. Inzwischen hatte M. auf seine eigenen Kosten 2000 Reiter anwerben lassen; mit diesen rückte er im letzterwähnten Jahre zu Sanchez d’Avila nach Geldern, selben bei der Zurückdrängung des Prinzen von Nassau wesentlich unterstützend. Hierauf begab sich M. wieder nach Brüssel, wo er 1576 mit dem ganzen Staatsrathe in die Gefangenschaft der Mißvergnügten und der verwilderten, nicht bezahlten Soldateska fiel, aus deren Gewalt er erst nach der Ankunft Don Juan d’Austria’s befreit wurde. Weder die überstandene Gefahr, noch die wachsende Macht der Gegenpartei beirrten jedoch M. in seinen Gesinnungen, er blieb seinem Monarchen ergeben und erhielt ihm auch Luxemburg, dessen Bewohner Manfeld’s Sorge für das Wohl des Landes durch eine Inschrift oberhalb des Einganges in das Rathhaus öffentlich ehrten. Don Juan d’Austria anerkannte dagegen Mansfeld’s Energie und Verläßlichkeit, indem er ihm die schwere Aufgabe übertrug, die auf 30000 Mann angewachsenen spanischen, italienischen und burgundischen Truppen nach Möglichkeit außerhalb der Niederlande zu beschäftigen. M. ermöglichte mit einem Theile derselben 1578 bei Gembloux den Sieg, nahm 1579 Mastricht, Commines sowie verschiedene feste Plätze, trug in den Jahren 1580–84 durch Bravour, Ausdauer und Raschheit der Bewegungen zur Unterwerfung von Bouchain, Nivelles, Audenarde, Tournay u. a. m. mit Nachdruck bei und betheiligte sich endlich bei der Belagerung von Antwerpen. 1558 mit dem Gouvernement der Niederlande während der Abwesenheit Alexander Farnese’s von Parma betraut, bemächtigte er sich des Ortes Wachtendonck, erlitt aber hierauf einige Mißerfolge, veranlaßt durch die Zuchtlosigkeit seiner Truppen, welchen der gebührende Sold nicht ausbezahlt werden konnte. 1592, nach dem Tode Farnese’s, übernahm M. erneut das Gouvernement der Niederlande, welches er bis zur Ankunft des Erzherzogs Ernst, 1594, fortführte, worauf ihn der Kaiser in den Reichsfürstenstand für sich und seine Nachkommen erhob und ihm Sitz und Stimme im Fürstencollegium auf dem Reichstage verlieh. Seine letzten Lebensjahre widmete M. wieder der Verwaltung des Gouvernements Luxemburg. M. war dreimal verheirathet; zuerst mit Margarethe Gräfin von Brederode, dann mit Maria von Montmorency und endlich mit der Witwe des Obristen Mallyni, welchen Verbindungen 12 Kinder entsprossen; aus der ersten Ehe stammt Karl M., der Sieger von Gran. Außerdem gilt als Peter Ernst I. natürlicher Sohn, Peter Ernst II., Graf von M., der vielgenannte, tollkühne Parteiführer des dreißigjährigen Krieges, „der Attila der Christenheit“, wie ihn seine Gegner nannten.

Hoffmann, Die Ehre des fürst- und gräflichen Hauses von Mansfeld etc. Lpzg. 1717. Strada, Hist. de la guerre des Pays-Bas, Bruxelles 1739. (Adam), Erinnerungsblätter f. d. Sammlung von Bildnissen berühmter österr. Feldherren in der Wiener-Neustädter Akademie (als Manuscript vor 1805 gedruckt). Reilly, Skizzirte Biogr. d. berühmtesten Feldherren Oesterr., Wien 1813. Niemann, Gesch. der Grafen von Mansfeld, Aschersleben 1834. Schweigerd, [238] Oesterreichs Helden etc., 1. Bd. Leipzig 1852. Wurzbach, Biogr. Lexikon des Kaiserth. Oesterr., 16. Th. Wien 1867. Guillaume, Hist. des bandes d’ordonnance des Pays-Bas, Bruxelles 1873.