ADB:Marquard, Johann
Arumäus, von Theologen Gerhard hörte; 1631 ging er nach Leipzig und trat bei Ausbruch des Krieges in Sachsen eine größere Reise nach den Niederlanden, Frankreich und Italien an. Studien halber hielt er sich in Padua auf. Als Abgesandter der deutschen Landsmannschaft erwirkte er 1635 durch eine vortreffliche Rede vor dem Dogen in Venedig, daß den Deutschen gestattet wurde, ohne Leistung des für Protestanten beschwerlichen Eides in Padua die Doctorwürde zu erwerben. Ihm und dem Lübecker Hieronymus von Dorna wurden in feierlicher Sitzung der Signoria die Insignien des für wissenschaftliche Verdienste gestifteten Marcusordens verliehen, und zwar gerade am Marcustage (25. April), an welchem Tage er 25 Jahre früher getauft worden war. Im folgenden Jahre vertheidigte er zu Jena eine Arbeit „De jure commerciorum singulari“, ein damals ganz neues Thema, und erwarb sich den Doctorhut. 1637 heirathete er eine Tochter des Syndicus Tancke in Lübeck, mit der er in glücklichster Ehe zwölf Kinder hatte, von denen er sechs überlebte. Von seinem Eintritte in den Senat an (1640) widmete er sich in den mannigfachsten Aemtern ausschließlich dem Wohle der Vaterstadt. Mehrere Gesandtschaften brachten ihn an die verschiedensten Höfe und [417] entledigte er sich dieser Aufträge zur größten Zufriedenheit und zum Nutzen der Auftraggeber. So nahm er Theil an den für Lübeck wichtigen Verhandlungen zu Brömsebro (1645), von wo er sofort zur Beglückwünschung der Königin Christine nach Stockholm eilte. Da er höchst gewissenhaft ein genaues Tagebuch geführt hatte, war es ihm ein leichtes, bald nach Rückkunft dem Rathe Bericht zu erstatten. Die beiden Berichte (veröffentlicht vom Staatsarchivar Dr. Wehrmann in Ztschr. d. Vereins f. Lüb. Geschichte und Alterthumskunde, Bd. 3, 1876, S. 407–488) gewähren einen trefflichen Einblick in das Leben und Treiben der Diplomaten jener Zeit. 1650 und 1664 versah er als Beauftragter Lübecks das Amt des Schiedsrichters in einem Streite zwischen den Herzögen von Geldern und von Cleve. Im Senate war er nach üblicher Reihenfolge Stallherr, dann Gerichtsherr, dann Weinkeller- und Apothekenherr, dann Kämmereiherr, endlich 1663 Bürgermeister. Nach kurzem Krankenlager verschied er, wegen Gewissenhaftigkeit, Frömmigkeit und Mildthätigkeit hoch geehrt, am 11. August 1668. – Litterarischen Werth besitzt das auf den Index gesetzte große Werk Marquart’s: „Tractatus politico-juridicus de jure mercatorum et commerciorum“, Frcf. 1662. Er vertritt darin die Rechte der Neutralen und giebt als Anhang eine werthvolle Sammlung hemdelsrechtlicher Quellen. In mehreren Abschriften liegt von ihm eine Abhandlung über das Regiment in Lübeck vor, welche als die einzige aus jener Zeit noch häufig benutzt wird. – Die Stadtbibliothek in Lübeck besitzt ein von dem Bruder des berühmten Londoner Hofmalers Gottfr. Kneller (Kniller) gemaltes Bild Marquart’s in Amtstracht.
Marquart: Johann M., Rechtsgelehrter, wurde am 24. April 1610 zu Lübeck geboren als Sohn des Kaufmanns Gothard M. Die Familie der Marcward soll aus Westfalen stammen; mehrere Glieder derselben bekleideten hohe Aemter. Schon als Schüler zeichnete sich M. durch ungewöhnlichen Fleiß und Eifer für wissenschaftliche Bestrebungen aus. Sehr gut vorgebildet, bezog er die Universität Jena, wo er von Juristen namentlich- Memoriae Dn. J. M. chartaceum monumentum posuit Joh. Luderus, Lubecae. – Wohlverdientes Ehren-Gedächtniß, gestifftet von Jacob von Dorne, Lübeck. – Memoriae Dn. J. M. parentabant Sch. Lub. Collegae. – Endemann, Studien in der romanisch-kanonistischen Wirthschafts- und Rechtslehre, I (1874), S. 56; II (1883), S. 27, 68, 84. – Roscher, Gesch. der Nationalökonomik, 1874, S. 182.