ADB:Matasvintha

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Artikel „Matasvintha“ von Felix Dahn in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 20 (1884), S. 581–582, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Matasvintha&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 22:16 Uhr UTC)
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Matasvintha, Ostgothenkönigin: Theoderich der Große (s. d. Art.) hatte aus seinen beiden Ehen keinen Sohn; aus der Ehe mit Chlodovech’s Schwester Audefleda, eine Tochter Amalasvintha (s. d. Art.); diese vermählte er (518/519) mit Eutharich, einem Sproß seines (des Amalischen) Königshauses, der bis dahin in Spanien bei den Westgothen gelebt hatte. Aus dieser Ehe gingen hervor Athalarich und M. Eutharich starb früh (522); bei Theoderich’s Tod (520) übernahm Amalasvintha für ihren erst achtjährigen Knaben Athalarich die Regentschaft. Nachdem sie durch ihren Vetter Theodahad bis zu dessen Tod im J. 534 (s. d. Art.) ermordet, dieser aber nach Entdeckung seines Volks- und Landesverrathes (534/535) von der Volksversammlung auf dem Blachfeld zu Regeta abgesetzt, geächtet und getödtet war (536), zwang der zu dessen Nachfolger gekorene König Vitichis (s. d. Art.) M., sich ihm zu vermählen: denn es galt, die Anhänger des alten Königshauses zu gewinnen, den obzwar nicht revolutionären, aber immerhin tumultuarischen Vorgang zu Regeta mit dem Mantel der Legitimität zu schmücken (das Volksheer hatte nur sein uralt Recht geübt, einen verrätherischen König abzusetzen und zu strafen). Aber auch Byzanz gegenüber bestand das Bedürfniß, den neu gekornen König gewissermaßen als Fortsetzer und rechtmäßigen Nachfolger der Amalungischen Herrschaft in Italien darzustellen; denn Byzanz, das freilich lediglich mit brutaler Gewalt jeden Schein des Rechtes mit Füßen trat, nachdem es den Sieg in Händen zu haben wähnte, bediente sich doch im Anfang des langjährigen Krieges auch gern völkerrechtlicher Sophismen, sein Vorgehen zu beschönigen und die ohnehin zahlreichen Spaltungen in dem Gothenvolk noch zu mehren. So führten denn die kaiserlichen Gesandten und Feldherrn aus: nur als Schützer und Rächer der Amalungen, zumal der ermordeten Amalasvintha träten die Byzantiner in Italien auf, aus diesem Grunde – d. h. unter diesem Vorwande, war Theodahad als Mörder der Regentin der Krieg erklärt worden. Nun konnte freilich Vitichis mit bestem Grund entgegnen, wenn dem so sei, müsse der erklärte Krieg schon wieder zu Ende sein, denn gerade Vitichis hatte jenen Mörder vernichtet. Allein nun erklärte Byzanz, alles Recht der Gothen an Italien sei mit der Herrschaft der Amaler erloschen: nur mit Theoderich und dessen Rechtsnachfolgern und Erben, Athalarich und Amalasvintha, hatten die Kaiser Zeno, Anastasius, Justinus, Justinianus Verträge abgeschlossen; demgemäß behandelt Byzanz alle nun folgende Könige von Vitichis bis Teja, als Anmaßer, als „Tyrannen“. Dem gegenüber wollte Vitichis, wenn nicht als Gesippe, doch als Verschwägerter der Amaler auftreten können. Allein diese Vermählung – er verstieß, um sie schließen zu können, seine bisherige Gattin – trug zu dem unglücklichen Ausgang des Kampfes wider Belisar vielleicht nicht unerheblich bei. Wenigstens berichtet [582] Procop (bellum Gothicum II, 10 ed. Dindorf II. Bonn 1833): als der tüchtige Unterfeldherr Belisars, Joannes, während Vitichis und sein Heer sich vergebens mit der Belagerung Roms abmühten (537–538), Ariminum (Rimini) gewonnen hatte (538) und Ravenna bedroht, habe die Königin M., die in Ravenna zurückgeblieben war, furchtbar ihrem Gatten grollend, weil er sie mit Gewalt gezwungen, sein Ehebett zu theilen, voll Freude über des Feindes Erfolge, durch geheime Abgesandten mit ihm Verhandlungen über Verrath und Ehebund angeknüpft: der Verrath meint ohne Zweifel die Uebergabe von Ravenna, der Ehebund meint entweder die Vermählung mit Joannes selbst oder, was später geschah, die Eingehung einer anderen Ehe nach den Wünschen des Kaisers, nachdem Vitichis getödtet oder die Verbindung mit ihm als erzwungen für nichtig erklärt wäre. Diese Verhandlungen wurden immerfort (ἀεὶ) durch viele geheime Boten fortgesetzt, aber dadurch unterbrochen, daß Vitichis nach Aufhebung der Belagerung Roms mit dem größten Theile des Heeres sich selbst nach Ravenna warf (538), wo er nun alsbald von Belisar belagert ward (539/540). Während dieser langen Einschließung beruhte die Rettungshoffnung in den Gothen ganz wesentlich auf den großen Getreidevorräthen, welche der wackere König vorsorglich in den öffentlichen Magazinen aufgespeichert hatte. Aus diesen konnte man die Belagerten so lange ernähren, bis Belisar, selbst von Hunger bedroht, die Einschließung aufgab oder die Franken zum Entsatz herankamen. Aber diese Getreidevorräthe brannten plötzlich sammt den Scheunen ab (540). Das Feuer wurde zwar von Einigen auf Blitzeinschlag, von Anderen aber auf Brandstiftung zurückgeführt, zu welcher Belisar im Einverständniß oder auf Rath Matasvintha’s einen Einwohner durch Bestechung gewonnen hatte (Procop II, 28). Dies trug zu der (durch arge List Belisar’s herbeigeführten) Capitulation der Festung wesentlich bei. Alsbald führte Belisar den König mit M., den anderen gefangenen gothischen Edeln und dem Königshort Theoderichs, nach Byzanz, wo Justinian all dies mit frohen Blicken betrachtete (540/541), M. hatte aber damit ihre Rolle nicht ausgespielt: vielmehr verwirklichten sich jetzt ihre Pläne, welche sie an Wiederverheirathung geknüpft. Vitichis starb, vermuthlich zu Byzanz, und nun ward M. vermählt mit dem Prinzen Germanus, dem Neffen des Kaisers, welcher seine erste Gattin Passara durch den Tod verloren hatte. Auch diese Verbindung hatte den politischen Zweck, den Namen der Amalungin gegenüber dem Gothenvolk zu verwerthen. Denn dieses hatte nach des tapfern Vitichis verrätherischer Gefangennehmung den Kampf keineswegs aufgegeben, sondern, zumal sei sie Totila zu ihrem König gekoren, gegen die unfähigen Nachfolger Belisar’s mit größtem Erfolg wieder aufgenommen (541/550). Germanus sollte nun (550) den Oberbefehl gegen sie erhalten, M. im Lager mit sich führen und dadurch gar viele Gothen abhalten gegen ihn, als den Verschwägerten der Amaler, als des großen Theoderich Ur-Eidam, das Schwert zu heben. So tief gewurzelt war die Anhänglichkeit des Gothenvolkes an sein Königshaus. Ja, als der Tod des Germanus (550) diese Erwartungen vereitelte, heftete sich die Hoffnung der Männer, welche, wie Jordanis (s. d. Art.), die Gothen nur in Eintracht mit dem Kaiserreich, nicht als dessen Feinde, denken wollten an das gleichnamige Knäblein, welches M. Germanus geboren hatte. Von da ab wird der Name nicht mehr genannt.

S. Quellen und Litteratur ausführlich bei Dahn, Könige der Germanen II. München 1862 S. 210 f. – Garolo, Teoderico, Re dei Goti et degl’ Italiani, Firenze 1878. – Hasenstab, Studien zur Variensammlung des Cassiodorius Senator (Programm) München 1883.