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ADB:Meister, Johann Christian Friedrich

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Artikel „Meister, Johann Christ. Friedrich“ von Albert Teichmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 21 (1885), S. 259–260, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Meister,_Johann_Christian_Friedrich&oldid=- (Version vom 2. Dezember 2024, 17:43 Uhr UTC)
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Meister: Johann Christ. Friedrich M., Rechtsgelehrter, wurde als Sohn des Amtmanns Carl Ludwig M. am 20. Juni 1758 zu Hollenbach im Hohenlohischen geboren. Die Mutter zog 1762, nach dem Tode ihres Mannes, mit dem von fünf Kindern ihr gebliebenen Sohne nach Weickersheim an der Tauber, wo derselbe, neben dem später berühmten Hofrath Eichhorn (Bd. 5 S. 791[WS 1] ff.), die treffliche Lateinschule bis 1770 besuchte und zwar mit solchem Erfolge, daß er 11 Jahre alt den Livius durchgelesen hatte, Cicero mit Leichtigkeit verstand, sechs Bücher der Aeneide übersetzt und außer dem Neuen Testamente viele griechische Schriftsteller studirt hatte. Weitergebildet auf dem Gymnasium zu Rothenburg an der Tauber, bezog er 1774 die Universität Göttingen, wo sein Oheim Chr. Fr. Georg M. (s. d.) Professor war. Schon als Institutionist arbeitete er an einem Hefte über ein Pandektenlehrbuch nach Donellus, Voëtus und Noodt und war bestrebt, seine Carriere als Jurist in einem andern deutschen Staate zu machen, weil in seiner Heimath sehr wenige Gerichtsstellen zu besetzen waren. Ein großer Verehrer Friedrichs des Großen, ging er plötzlich mit einem halben Hundert Thälerchen nach Berlin, wo er durch Gönner endlich [260] eine Hauslehrerstelle bei Hofrath und Stadtsyndicus Troschel erhielt. Hier lernte er den General-Feldstabsarzt von Zinnendorf kennen, der ihm Freund und Wohlthäter bis zum Tode geblieben ist. Durch ihn erhielt er 1779 die Geschäfte eines Haupt-Feldlazarethsecretärs bei der zweiten Armee übertragen, in welcher Stellung er namentlich juristische Angelegenheiten erledigte. Sehr bald endigte diese Beschäftigung und mußte er sich durch Repetitorien sein Brot verdienen, bis man ihn zum Lehrer der Rechte in Frankfurt a. d. O. ernannte: freilich vorläufig ohne Gehalt. Er machte die Bekanntschaft des Baron Haugwitz auf Krappitz in Oberschlesien und erhielt 1781 das einträgliche Justitiariat auf dessen großer Herrschaft, 1782 die Stelle eines Justizcommissars und Notars des Kreises Oppeln und Falkenberg in Oberschlesien, 1784 endlich die Stelle eines Hof-, Criminal- und Justizcommissionsraths bei der Oberamtsregierung zu Brieg. Die hierdurch gewonnene Praxis entschädigte ihn für frühere Entbehrungen, untergrub aber auch seine Gesundheit. Sein Name war damals schon vortheilhaft bekannt, so daß Kaiser Joseph II. ihn 1790 bei Anwesenheit in Wien sich vorstellen ließ. Die herzlichsten Beziehungen bestanden auch mit dem Erbprinzen von Hohenlohe-Ingelfingen und dem oben genannten späteren Staatsminister, Grafen Haugwitz. Zahlreiche Freunde, in den verschiedensten Theilen Schlesiens, betrauerten sein Ausscheiden, als er endlich am 25. Februar 1792 entlassen wurde, um zu Michaelis sein Amt als ordentlicher Professor der Rechte zu Frankfurt anzutreten. Glänzend war der Erfolg, den er mit seinen Vorlesungen über Naturrecht, Institutionen und Römisches Recht davontrug; kaum konnte er hinreichend geräumige Hörsäle finden. Von der Universität Göttingen hatte er nach eingesandter Inauguraldissertation und anderen Probearbeiten das juristische Doctordiplom bekommen und war bestrebt, mit seinem damals ihm befreundeten Collegen L. Gottfr. Madihn (s. d.) die Universität zu immer höherem Ansehen, die Spruchfacultät zu immer größerer Berühmtheit zu bringen. Traurige Zeiten kamen auch; mit Anderen erschien er vor Napoleon in Berlin, um für Frankfurt Schonung und Schutz zu erflehen, welchen Zweck man auch erreichte. Sehr vieles erhoffte er von der Verlegung der Universität nach Breslau, wo er erster Decan der juristischen Facultät wurde. Allein der Aufruf des Königs von 1813 leerte die Hörsäle und fand er selbst später nicht mehr den begeisterten Zuhörerkreis, wie früher. Sehr thätig war er als Beisitzer des Criminalsenats des Oberlandesgerichts und erfuhr die Ehre, wegen seiner Arbeiten in medicinischen Zeitschriften 1816 von der medicinischen Facultät honoris causa den Doctortitel zu erhalten; aber seine Kräfte schwanden immer mehr. Wohl weigerte er sich 1818, sich pensioniren zu lassen, mußte aber nach einem unglücklichen Falle, der seinen rechten Arm lähmte, 1819 seine Pensionirung mit halbem Ruhegehalte hinnehmen. Aus ökonomischen Gründen zog er 1820 nach Strehlen und trennte sich von seiner mühsam erworbenen, schönen Bibliothek. Erst am 5. Februar 1828 erlöste ihn der Tod von langem Siechthum. – Von seinen Schriften hatten verschiedene Arbeiten über Persius’ Satyren – die gekrönte Preisschrift: „Ueber den Eid nach reinen Vernunftbegriffen“, 1810 – „Jus Romanorum privatum, idque purum“, 1813, Beifall gefunden.

Karl Münster (im N. Nekrolog d. Deutschen für 1828 II 884–895). – Nadbyl, Chronik und Statistik d. Univ. zu Breslau, 1861 S. 12. 39.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Schreibfehler, richtig: S. 731 ff. (bis 737).