Zum Inhalt springen

ADB:Meyer, Heinrich August Wilhelm

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Meyer, Heinrich August Wilhelm“ von Julius August Wagenmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 21 (1885), S. 580–581, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Meyer,_Heinrich_August_Wilhelm&oldid=- (Version vom 23. November 2024, 09:29 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Band 21 (1885), S. 580–581 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Heinrich August Wilhelm Meyer in der Wikipedia
Heinrich August Wilhelm Meyer in Wikidata
GND-Nummer 117559245
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|21|580|581|Meyer, Heinrich August Wilhelm|Julius August Wagenmann|ADB:Meyer, Heinrich August Wilhelm}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=117559245}}    

Meyer: Heinrich August Wilhelm M., lutherischer Theolog und berühmter Exeget des 19. Jahrhunderts, geb. am 10. Januar 1800 zu Gotha, † am 21. Juni 1873 zu Hannover. – Sohn eines herzoglichen Hofschuhmachers in Gotha, der aus Rügheim in Unterfranken stammte, Bruder des bekannten Buchhändlers Joseph M., des Gründers des Bibliographischen Instituts, erhielt er seine Schulbildung auf dem Gymnasium zu Gotha, wo Döring, Galetti, Ukert, Rost, Bretschneider zu seinen Lehrern gehörten und wo er gründliche philologische Kenntnisse sich erwarb. Er studirte darauf 1818–20 Theologie zu Jena unter Schott, Danz, Gabler, Baumgarten-Crusius, wurde 1820 Hauslehrer zu Grone bei Göttingen bei seinem nachherigen Schwiegervater Pastor Oppermann, 1823 aber Pfarrer zu Osthausen im Herzogthum Sachsen-Meiningen, wo er zu seinen theologischen Privatstudien und litterarischen Arbeiten Zeit fand. Nachdem er 1827 zu Hannover ein theologisches Colloquium bestanden, trat er 1830 in den Dienst der hannoverschen Landeskirche, wurde Pastor in Harste bei Göttingen, 1837 Superintendent in Hoya, 1841 Consistorialrath in Hannover und zugleich Superintendent und Pastor an der Neustädter Kirche. 1845 wurde er von der Göttinger Facultät zum Dr. theol. ernannt, 1846 nahm er Theil an den kirchlichen Conferenzen in Berlin, 1848 wurde er seines Predigt- und Superintendentenamtes enthoben und trat ganz ins Consistorium ein, in welchem er besonders bei den theologischen Prüfungen regelmäßig mitzuwirken hatte. Nachdem er 1861 zum Oberconsistorialrath ernannt war, trat er 1865 in den Ruhestand und verlebte den Rest seiner Jahre in eifriger gelehrter Thätigkeit, besonders der unermüdlich bessernden Fortarbeit an den verschiedenen Abtheilungen seines Commentars, aber auch in aufrichtiger und herzlicher Theilnahme [581] an den kirchlichen und politischen Geschicken seines hannoverschen und deutschen Vaterlandes. Von seinen litterarischen Arbeiten sind zu nennen: 1. seine Ausgabe und Uebersetzung des Neuen Testamentes, 1829, 2. seine Ausgabe der symbolischen Bücher der lutherischen Kirche im Reformationsjubeljahr 1830, insbesondere aber 3. sein kritisch-exegetischer Commentar zum Neuen Testament, begonnen 1832, beendigt (mit Hülfe einiger jüngerer Gelehrten: Huther, Düsterdieck, Lünemann), in 16 Bänden 1859; die einzelnen Bände in zahlreichen neuen Ausgaben, die theils noch von dem Verfasser selbst, theils nach seinem Tod von jüngeren Gelehrten (Ritschl, Wendt, Weiß, Heinrici, Beyschlag, Siefert etc.) besorgt sind. Seiner theologischen Richtung nach Supranaturalist, aber bei aller Pietät gegen die kirchliche Tradition durch theologische Unbefangenheit und philologische Akribie sich auszeichnend, hat M. einer streng wissenschaftlichen Auslegung nach Kräften Vorschub geleistet, „Nichts Anderes wollend und suchend als das sichere geschichtliche Verständniß des göttlichen Wortes“, die Arbeiten der Vorgänger mit treuem Fleiß und nüchternem Urtheil benutzend, frei von dogmatistischen Voraussetzungen wie von subjectivistischer Ein- und Ausdeutung. Er ist im Lauf der Jahre zusehends positiver geworden, aber an dem von Anfang an von ihm betonten Prinzip streng grammatisch-historischer Auslegung hat er unwandelbar festgehalten.

Siehe den Lebensabriß von der Hand seines Sohnes, abgedruckt in der 4. Auflage der IX. Abtheilung des Krit.-ex. Commentars, Göttingen 1874; vgl. auch die Vorrede zur 7. Auflage der I. Abth., Göttingen 1883, der auch ein photographisches Porträt des Verfassers beigegeben ist.