ADB:Meyer, Ludwig (Philosoph)
Spinoza’s, hatte bereits 1663 die Erstlingsschrift des Letzteren („Renati des Cartes Principiorum philosophiae pars I et II, more geometrico demonstratae“) mit einer einleitenden Vorrede begleitet und gab sodann entsprechend einem von Spinoza auf dem Sterbebette ausgesprochenen Wunsche die „Opera posthuma“ desselben (d. h. insbesondere die „Ethica“) im J. 1677 heraus, wobei er eine von dem Mennoniten Jarig Jellis [610] holländisch geschriebene Vorrede in lateinischer Uebersetzung beifügte. Auch war er selbst schriftstellerisch thätig und veröffentlichte anonym „De iure ecclesiasticorum liber singularis“ (1663), eine Schrift, welche identisch ist mit dem den gleichen Titel tragenden, aber unter dem Pseudonym „Lucius Antistius Constans“ gedruckten Buche (1665), welches für ein Werk Spinoza’s gehalten wurde. Da Leibniz in der Theodicee (§. 375) die lediglich persönliche Vermuthung ausspricht, daß hinter diesem Pseudonym der ihm bekannte Publicist de la Court oder van den Hoof verborgen sei, welcher mancherlei die europäische Politik betreffende Schriften verfaßte, so entstand die unrichtige Meinung, daß M. auch jene beiden Namen getragen habe. Sowie die genannte Schrift den auf Hobbes zurückweisenden Standpunkt darlegt, daß alles Kirchenrecht nicht etwa von der Kirche ausgehen könne, sondern als Recht nur kraft einer Autorisirung durch den Staat bestehe, welch letzterer der einzige Urheber einer jeden Rechtsordnung sei, so entwickelte M. noch weiter greifende Grundsätze in seiner anonymen Schrift „Philosophia S. Scripturae interpres; exercitatio paradoxa, in qua, veram philosophiam infallibilem S. Literas interpretandi normam esse, apodictice demonstratur et discrepantes ab hac sententiae expenduntur ac refelluntur“, Eleutheropoli, 1666, 4°), welche mehrmals mit Spinoza’s Tractatus theologico-politicus gedruckt wurde (1673 f., nämlich auch mit jenen Ausgaben desselben, welche die falschen Titelblätter, Dan. Heinsius und H. de Villacorta tragen; später besorgte Semler einen Wiederabdruck 1776). In derselben wird ausgeführt, daß die Göttlichkeit der heiligen Schrift nur durch Vernunftbeweise erhärtet werden könne, und daß die Philosophie, welche allein die Geberin einer wahren Erkenntniß sei, eben darum auch die ausschließliche Berechtigung zur Auslegung der Bibel in sich trage; und während so an Stelle der Inspiration oder übernatürlichen Erleuchtung das Licht der natürlichen Vernunft gesetzt wird, knüpfen sich hieran manche heftigere Ausfälle, z. B. gegen die Trinität oder gegen die Schöpfung aus Nichts. Eine Bekämpfung fand die mit ausgedehnter theologischer Belesenheit verfaßte Schrift in nächster Zeit durch Löscher, Vogelsang, Wittich, Wolzogen u. A. Auch auf einem anderen Gebiete bewegte sich Meyer’s litterarische Thätigkeit, indem er schon 1654 „De Nederlandsche Woordenshat“ veröffentlichte (wovon noch 1803 eine zwölfte Auflage erschien) und außerdem drei Trauerspiele („Der Lügner“, 1658; „Die verlobte Königsbraut“, 1668, und „Das goldene Vließ“, 1684) in niederländischer Sprache dichtete.
Meyer: Ludwig M., ein in Amsterdam lebender Arzt (Doctor der Philosophie und der Medicin), persönlicher Freund- van der Aa, Woordenboek der Nederlanden, Bd. XII, Abth. 2, S. 802 ff. Trinius, Freydenker-Lexicon (1759), S. 361. Nachrichten von einer Halle’schen Bibliothek (1749), Bd. III, S. 113. A. van der Linde, Spinoza (1862), S. 174.