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ADB:Meyer-Schauensee, Franz Bernhard

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Artikel „Meyer-Schauensee, Franz Bernhard“ von Gerold Meyer von Knonau in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 21 (1885), S. 572–573, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Meyer-Schauensee,_Franz_Bernhard&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 19:29 Uhr UTC)
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Meyer: Franz Bernhard M., schweizerischer Staatsmann, geb. 1763 zu Luzern, † 1848 daselbst. Aus der gleichen Familie des luzernerischen Patriciates, der Valentin Meyer (s. d. Art.) angehörte – den Meyer von Schauensee[1] –, doch aus einem anderen Zweige, ging der hier zu behandelnde Politiker hervor, welcher in seinem Entwicklungsgange vielfach an den um neun Jahre jüngeren Franz Xaver Keller (vgl. Bd. XV, S. 568–570) erinnert. Gleich diesem gehörte M. schon vor der Staatsumwälzung öffentlichen Beamtungen an, als Mitglied des Großen Rathes seit 1782, in mehreren höheren Amtsfunctionen, war jedoch zugleich, wie Keller, ein sympathisirender Beobachter der vom Westen her sich ankündigenden Umwandelungen: so hielt er auch 1796 als Präsident der helvetischen Gesellschaft an deren Versammlung eine heftige Rede gegen den fremden Kriegsdienst. Nach Aufhebung der alten Verfassung und Hinfall der ausschließlichen Herrschaft der Stadt war er im Februar 1798 einer der gewählten Volksrepräsentanten des neugestalteten Kantons Luzern, und als im April sich die neue helvetische Centralregierung in Aarau gebildet hatte, berief das Directorium M. als Minister für Justiz und Polizei. Hingebend und unparteilich suchte derselbe auf seinem schwierigen Posten seiner Pflicht zu genügen; er schrieb an die ihm untergeordneten Behörden, daß die Freiheit, wenn sie kein leerer, nichts bessernder Name bleiben solle, auf Gerechtigkeit sich stützen müsse. M. zählte zu den Ministern, welche am längsten auf ihren Posten aushielten, und erst angesichts des föderalistischen Staatsstreiches vom 27. zum 28. October 1801 gab er in Folge seiner unitaristischen Gesinnung seine Entlassung ein. Noch im October des folgenden Jahres hielt M. die Stadtgemeinde Luzern von einer Gutheißung des Ergebnisses der föderalistischen Insurrection zurück. Neben drei durch die luzernerische Kantonaltagsatzung zu Bonaparte’s Consulta nach Paris abgeordneten Unitariern – Keller war der erst gewählte Repräsentant – ging M. für seine Person ohne näheren Auftrag gleichfalls nach Paris. Doch nach Proclamation der Mediationsverfassung, Februar 1803, zog er sich in das Privatleben zurück. Erst mit dem Beginn des Jahres 1814, nach der Beseitigung der Mediationsacte und der darauf beruhenden eidgenössischen Ordnung, als es sich darum handelte, auch im Kanton Luzern der früheren Einrichtung der Dinge wieder mehr sich zu nähern, trat auch er, jetzt, gleich Keller, der rückläufigen Bewegung das Wort redend, wieder hervor. Eine Zuschrift von 21 Mitgliedern der alten Regierung, vom 19. Januar, an den Kleinen Rath, derselbe möge seine Gewalt unverzögert in die Hände der alten Regenten niederlegen, war durch ihn verfaßt, und in diesem Sinne richtete er fortan seine Schritte. Auf Grund der neuen Verfassung vom 29. März wurde M. Mitglied des neu gewählten Kleinen Raths und übernahm als Staatsseckelmeister das Finanzwesen, eine Aufgabe, für die er großes Geschick bewies. Nach Keller’s überraschend schnellem Tode, 1816, hielt M. dem Freunde die Trauerrede, wobei Thränen seine Stimme erstickten. Als 1829, schon angesichts neu auftauchender Forderungen, eine Verfassungsrevision in Aussicht genommen war und im Großen Rathe am 29. Januar von den Liberalen die Trennung der Gewalten begehrt [573] wurde, ergriff das eigentliche Haupt der Reactionsbewegung von 1814, Schultheiß Vincenz Rüttimann (s. d. Art.) – Meyer’s Schwager –, unerwartet das Wort in nachdrücklicher Weise für die Trennung und damit für eine Revision, während M. den Widerstand leitete. Die mit großer Mehrheit beschlossene Revision galt als ein Sieg des Liberalismus. In Folge der nach der Veränderung von 1830 vollends eintretenden Neugestaltung des Staatswesens von Luzern trat M. gänzlich aus dem öffentlichen Leben zurück.

Vgl. K. Pfyffer, Geschichte der Stadt und des Kantons Luzern, Bd. II.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 572. Z. 12–13 v. o.: Valentin Meyer stammt aus der Johann Ludwig’schen Linie der Luzerner Familie Meyer, auf welche das Prädicat „von Schauensee“ nicht Anwendung findet. Dieses gehört dem ersten, zwar vom gleichen Stammvater (Jakob) entsprungenen Wilhelm’schen Zweige, und zwar auch erst von Joseph Lorenz (S. 572 oben) an (Mittheil. v. P. Meyer von Schauensee). [Bd. 24, S. 786]