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ADB:Mithobius, Hektor (lutherischer Theologe)

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Artikel „Mithobius, Hektor“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 22 (1885), S. 12–14, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Mithobius,_Hektor_(lutherischer_Theologe)&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 23:52 Uhr UTC)
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Mithobius: Hektor M. (III. im Stammbaum), der seinen Adelsnamen „Mithobius von Mithofen“, nie gebrauchte, war am 16. Aug. (a. St.) 1600 zu Hannover als Sohn des späteren lauenburgischen Kanzlers gleiches Namens geboren, studirte nach einer Reise in Italien in Gießen, Tübingen und Jena, wurde 1625 lauenburgischer Hofprediger, promovirte als solcher 1626 in Tübingen zum Dr. theol., wurde 1627 von Herzog Johann Friedrich von [13] Württemberg als Superintendent in die Pfarre Böblingen berufen und von dort 1634 vom schwedischen Kanzler Oxenstierna als Kirchenrath und Generalsuperintendent in das occupirte Stift Halberstadt. Das Aufgeben der schwedischen Verwaltung beendete diese Stellung, er trat wieder in lauenburgischen Kirchendienst als Pastor in Otterndorf im Lande Hadeln mit mäßiger Dotation, wurde von dort aber schon 1641 vom Ratzeburger protestantischen Domcapitel als Stiftssuperintendent und erster Domprediger nach Ratzeburg berufen. Noch im selben Jahre hielt er eine eingehende Kirchenvisitation im Stifte Ratzeburg ab, über welche sein Originalbericht in Schwerin erhalten ist. Das Verlangen der Herzogin Katharina von Lauenburg († 1644), M. solle ihr die Leichenrede halten, erregte einen heftigen Streit mit dem lauenburger Superintendenten Cramerus. Als durch den westfälischen Frieden jenes Stift an Mecklenburg fiel, erhielt Herzog Adolf Friedrich ihn in seiner Stelle, errichtete auch nach neuem, von M. entworfenen Statut am 1. Mai 1655 die Domschule, das jetzige Gymnasium in Ratzeburg. Da durch die Abtretung von Wismar und Neukloster an Schweden die Wismarsche Superintendentur desorganisirt und der bisherige Inhaber Dr. theol. Joachim Herzberg 1652 gestorben war, wurde M. 1653 auch als Superintendent des neu bestimmten „Mecklenburgischen Kreises“ eingesetzt und hielt schon in demselben Jahre eine eingehende Kirchenvisitation, über welche gleichfalls sein eigenhändiges, umfangreiches Protokoll vorliegt. Er starb am 7. Juni 1655 zu Ratzeburg. Gelegentlich wird er auch Mithofius oder mit dem alten Familiennamen Mithof genannt. Er hatte sich zuerst als Kanzelredner bekannt gemacht, namentlich in Halberstadt. Dort hat er den Propheten Jonas in 132 Predigten erklärt, die 1639 daselbst und nochmals 1654 in Leipzig erschienen. Auch andere Predigten von ihm, natürlich namentlich die Leichenreden, sind gedruckt. In Ratzeburg und Mecklenburg legte er den größten Werth auf die Katechisationen, schon 1650 hatte er dazu eine „Methodus catechizandi simplices, d. i. Einfältigste und kurtze Anleitung, wie die gantz einfältigen Leute in dem H. Catechismo sind zu üben“ etc. in Ratzeburg geschrieben und wahrscheinlich auch herausgegeben. 1653 wurde sie nach Errichtung der „Mecklenburgischen“ Superintendentur in Rostock gedruckt und hat sich lange erhalten. Er wußte recht gut, daß Luther das Schlüsselamt nicht in den Katechismus aufgenommen hatte, er sagt dieses selbst und meint, man könne es wohl zum dritten Artikel ziehen; dennoch „dieweil dieser Orter dieses Ampt von den Schlüsseln, als das sechste Stücke, wird hinzugethan, so ist solches auch allhie geschehen“. Die Abänderung des lutherischen Katechismus war also auch hier schon vor ihm geschehen, und er setzte diese mit Bewußtsein fort, da er das Schlüsselamt hineinhaben wollte. Herzog Adolf Friedrich muß es gebilligt haben. M. war dreimal verheirathet, von den beiden ersten Frauen waren ihm 13 Kinder geboren, die letzte, Emerentia von Hahn, Tochter des Rittergutsbesitzers von Hahn auf Basedow und Remplin, überlebte ihn ziemlich lange. Ein Sohn erster Ehe, Mag. Hektor (VI.) Mithobius war seit 1655 Archidiaconus zu Otterndorf, und anscheinend noch 1677 Superintendent von Hadeln. Von ihm sind ebenfalls Predigten gedruckt, auch eine Schrift: „De Psalmodia christiana“. In einem „Hirtengedicht“ zu seiner dritten Ehe mit Margaretha Charitas Bothsen 1670 ist er Sperandus (aus Mit-hoffen), die Braut Charitana genannt. – Die Mithobe, Mithobius, Mithof, heute Mithoff, sind eines der wenigen Bürgergeschlechter, die einen reichverzweigten Stammbaum in gerader Linie bis 1430 hinauf verfolgen können, wo der Stammvater als Bürger zu Neustadt am Rübenberge (Hannover) nachweisbar ist, ob ein älterer 1347 im Göttingenschen dazu gehört, ist fraglich. Der dritte im geraden Stamme: Burchart (III.) M. ist der 1564 verstorbene Leibarzt (s. u.), dessen 1532 zu Marburg [14] geborener Sohn Hector (I.) M. zunächst Leibarzt Herzogs Erich d. J. zu Göttingen, dann der lüneburgischen Herzoge Wilhelm und Ernst wurde und 1607 als Stadtphysicus zu Hannover starb. Er hatte das Doctorat der Medicin in Bologna erworben. Von seinen acht Kindern haben die Söhne Hector (II.) und Konrad das Geschlecht in den Hauptlinien bis jetzt fortgepflanzt. Dr. med. Konrad M., 1575 zu Hannover geboren, starb 1633 zu Celle als Leibarzt des Herzogs Christian. Hector (II.), Dr. juris, geb. 1561 zu Münden, wurde 1595 Rath des Herzogs Johann von Schleswig-Holstein, 1600 Rath, später Kanzler des Herzogs Franz II. von Lauenburg, von dem er anscheinend in Unfrieden schied, 1615 ist er Syndicus in Hannover, auch Rath des Herzogs Christian. 1619 rief ihn Herzog August von Lauenburg als Kanzler zurück; später schied er von dort abermals im Streite, kam aber zurück, lebte als emeritus in Lauenburg und starb dort 1647. 1639 erhob Kaiser Ferdinand III. ihn mit seinen drei Söhnen Daniel, Hector III. (dem Ratzeburger Superintendenten) und Franz Burchard in den erblichen Adelsstand unter dem Namen „Mithobius von Mithoffen“. Der letztere starb 1648 zu Hannover als Stadtphysicus. Daniel v. M., geb. am 19. Juli 1595 zu Hannover, später (wie sein Vater) comes palatinus, wurde 1618 in Tübingen Dr. jur., 1621 Rath und Archivar des Herzogs August von Lauenburg, der ihn aber 1627 entließ. 1628 bis 1632 war er Rath König Gustav Adolfs von Schweden, später Rath der Herzoge Franz Julius und Julius Heinrich von Lauenburg, 1635–1648 Kanzler des letzteren. Mit Herzog August lag er dagegen sammt seinem Vater, dem alten Kanzler, im Proceß vor dem Reichskammergerichte. Für Herzog Julius Heinrich leitete er 1642 den Proceß wegen des berühmten mantuanischen (braunschweiger) Onyx-Alabastrons; nachher lebte er seit 1642 in Hamburg als „alter lauenburgischer Kanzler“, 1659 ging er nach Schwerin, wo er 1661/62 als Rath und Kanzler in den Dienst des Herzogs Christian Louis trat, aber sofort wegen Eigenmächtigkeiten wieder entlassen wurde. Er starb erst 1673. Einer seiner Söhne, Hector Johann v. M., geb. 1623 zu Lüneburg, hatte auch viel Streit in Dienststellen. 1656–1669 war er Kanzler der Aebtissin von Quedlinburg, seit 1658 auch gräflich stolbergischer Rath, † am 28. März 1681 zu Quedlinburg. Von ihm gab Hermann Conring 1656 zu Helmstädt eine „Dissertatio de Controversiis Sueco-Polonicis, seu de Jure, quod in Sueciam Regi, ad Livoniam regno Poloniae, nullum competit“ heraus. Conring nennt Hector Johann Mithobius’ Namen, der auf dem Titel nur mit H. J. M. angedeutet ist, vollständig.

Hect. Wilhelm Heinrich Mithoff, Mittheil. über die Familie Mithoff etc. Als Manuscript gedrucktes Familienbuch, Hannover 1881. 4°. – Zeitschr. des histor. Vereins für Niedersachsen, 1881. – O. Krabbe, Aus d. kirchl. u. wissensch. Leben Rostocks. Zur Gesch. Wallensteins und des dreißigjährigen Krieges, Berlin 1863, S. 442 ff. – Masch, Gesch. des Bisth. Ratzeburg.