Zum Inhalt springen

ADB:Moldenhawer, Johann Heinrich Daniel

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Moldenhawer, Johann Heinrich Daniel“ von l. u. in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 22 (1885), S. 92–93, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Moldenhawer,_Johann_Heinrich_Daniel&oldid=- (Version vom 17. Dezember 2024, 00:55 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Band 22 (1885), S. 92–93 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Johann Heinrich Daniel Moldenhawer in der Wikipedia
Johann Heinrich Daniel Moldenhawer in Wikidata
GND-Nummer 117119628
Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|22|92|93|Moldenhawer, Johann Heinrich Daniel|l. u.|ADB:Moldenhawer, Johann Heinrich Daniel}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=117119628}}    

Moldenhawer: Johann Heinrich Daniel M., auch Moldenhauer genannt, wurde am 29. October 1709 zu Halle a. S. geboren, wo sein Vater damals geheimer Kriegsrath und Salzdirector war. Der Vater wurde im [93] J. 1713 nach Magdeburg und darauf 1721 nach Königsberg versetzt. Hier besuchte unser M. das Collegium Fridericianum. Er wollte Jurisprudenz studiren, wandte sich dann aber auf besonderen Wunsch seiner Mutter zur Theologie. Nach Vollendung seiner Studien war er Hauslehrer bei den Stiefkindern seines Bruders, ward darauf Lehrer am Collegium Fridericianum und, nachdem er den Werbern glücklich zweimal entgangen war, im J. 1733 Diaconus zu Kreuzburg in Ostpreußen. Von hier ward er im J. 1737 wieder nach Königsberg an die Sackheimische Kirche zurückgerufen. Bei der Jubiläumsfeier der Universität im J. 1744 ernannte ihn der König zum außerordentlichen Professor der Theologie; im J. 1756 ward er Kirchenrath und Bibliothekar der Wallenrod’schen Bibliothek. Im J. 1764 ward er ordentlicher Professor. Bei einer am 11. November 1765 ausgebrochenen Feuersbrunst verlor er mit seiner Wohnung und allem Mobiliar auch seine ungemein bedeutende Bibliothek; auch seine Kirche war abgebrannt. Schon zweimal hatte er einen Ruf nach Halle abgelehnt, weil er die Mühe und die Kosten scheute, die mit der Fortschaffung seiner Bibliothek verbunden gewesen wären. Jetzt war er bereit Königsberg zu verlassen und erklärte, als er hörte, man denke in Göttingen und in Hamburg an ihn, er werde dem Rufe folgen, der zuerst an ihn käme. Dies war der nach Hamburg, wo er am 4. April 1765 in die zweite Lectur am Dom erwählt ward. Nachdem ihm in Folge besonderer Verwendung der Hamburger beim König Friedrich II. seine Entlassung ertheilt war, trat er noch im J. 1765 sein neues Amt an. Der lector secundarius war damals, nachdem seit bald zwei Jahrhunderien die mit der Superintendentur verbundene erste Lectur am Dom eingegangen war, der einzige Prediger am Dom und stand seinem Range nach ungefähr den Hauptpastoren gleich. Das Amt ließ für gelehrte Arbeiten reichliche Muße und gerade dieser Umstand scheint es M. besonders lieb gemacht zu haben. Er war wenigstens so gern in dieser Stellung, daß er ehrenvolle Berufungen nach Kiel und nach Helmstädt ausschlug. Er starb am 8. April 1790 als der letzte Domprediger. Er war dreimal verheirathet gewesen; von 15 Kindern überlebten ihn sechs. – M. war ein sehr fleißiger und äußerst wohlwollender und rechtschaffener Mann. Als Theologe war er nicht gerade bedeutend; aber von einem milden und versöhnlichen Standpunkte aus suchte er in zahlreichen Schriften nicht ohne Gelehrsamkeit den Inhalt der heiligen Schrift den Gebildeten nahe zu bringen: zu diesem Zwecke gab er namentlich die einzelnen biblischen Bücher in einer neuen Uebersetzung mit Erläuterungen heraus. Unter seinen übrigen Schriften sind diejenigen hervorzuheben, in welchen er sich gegen die „Wolfenbütteler Fragmente“ wandte; andererseits wechselte er auch einige Streitschriften mit Goeze, namentlich über die Berechtigung der Ehe mit der Schwester der verstorbenen Frau (M. lebte selbst in einer solchen Ehe) und über die Seligkeit der Heiden. Vgl. die Titel seiner Schriften bei Meusel, Döring und besonders im hamburgischen Schriftstellerlexikon.

Meusel IX, S. 235 ff. Rotermund zum Jöcher IV, Sp. 1916 f. Heinrich Döring, Die gelehrten Theologen Deutschlands, 2. Bd., S. 557 ff. Lexikon der hamb. Schriftsteller u. s. f. V, S. 333 ff. (Am letzteren Orte werden seine Schriften im Fragmentenstreit unter Nr. 69, 70, 73, 74, 76 und 82 aufgeführt; Karl Lessing in „Gotthold Ephraim Lessing’s theologischer Nachlaß“, Berlin 1784, S. 12, führt auch die vor 1784 erschienenen nicht vollständig an.) Die weitere Litteratur über ihn geben Meusel und das Lexikon an.