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ADB:Moshammer, Franz Xaver von

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Artikel „Moshammer, Franz Xaver“ von Karl Theodor von Inama-Sternegg in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 22 (1885), S. 394, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Moshammer,_Franz_Xaver_von&oldid=- (Version vom 28. Dezember 2024, 02:32 Uhr UTC)
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Moshammer: Franz Xaver M., Ritter von Mosham zu Penzing und Neudeck, Cameralist, geb. 1755 zu Burghausen in Baiern, † 27. September 1826 auf seinem Gute Penzing bei Wasserburg in Baiern, studirte in Göttingen und Wien (? wenigstens nennt er Sonnenfels seinen Lehrer), erwarb die philosophische und juridische Doctorwürde, wurde 1780 außerordentlicher Professor der Cameralwissenschaften zunächst in der philosophischen, bald darauf in der juristischen Facultät der Universität Ingolstadt, 1781 auch für Wechselrecht bestellt, 1783 daselbst Ordinarius und kurfürstlicher Hofrath, übernahm später auch deutsches Privatrecht und Encyclopädie und Methodologie der Rechtswissenschaft, 1790 in den Ritterstand erhoben, 1797 Assessor am dortigen Spruchcollegium, übersiedelte 1800 mit der Universität nach Landshut, 1807 zum Senator perpetuus ernannt starb er gerade in der Zeit, als die Universität nach München übertragen wurde (1826). Ein wegen seiner Vielseitigkeit und seines gediegenen Wissens hochgeschätzter akademischer Lehrer und Gelehrter gehörte er doch nicht zu den fruchtbaren, schöpferischen Geistern seiner Zeit. Eine Reihe von Schriften, die er hinterlassen hat, zeigen ihn als Compilator oder bloßen Interpreten fremder wissenschaftlicher Anschauungen. Als Cameralist steht er durchaus auf dem Boden von Sonnenfels, nach dessen Schriften er auch lehrte. Seine Auffassung von der Einrichtung des cameralistischen Studiums, zu dem er auch die cameral-technischen Fächer rechnete, und der er schon in einer eigenen Denkschrift (1782) einen sehr umfassenden, für die Geschichte der Cameralwissenschaft noch jetzt sehr bedeutsamen Ausdruck gab, ist zunächst in Ingolstadt selbst für die Bildung des Cameralinstituts wirksam geworden und hat sich noch lange Zeit darnach in der Schöpfung der selbständigen cameralistischen Facultäten zu München, Würzburg und Tübingen lebendig gezeigt. Als eine kleine Episode in dem sonst so ruhigen Lebensgange dieses Gelehrten erscheint 1793 die fälschlich gegen ihn erhobene Anklage, der Verfasser einer für die bairische Diplomatie kränkenden Schrift: „Demonstratio thesis, quod usus tituli „Excellentiae“ in tractatu Hamburgensi et Westphalico non prosit Legatis Electorum atque non-usus Legatis principum haud noceat“ gewesen zu sein, von welchem Vorwurfe er durch die vom akademischen Senate geführte Untersuchung vollkommen gerechtfertigt wurde. Schriften: „Gedanken über die neuesten Anstalten teutscher Fürsten, die Cameralwissenschaften auf hohen Schulen in Flor zu bringen“, 1782. (Eine weitere der Regierung übergebene Denkschrift mit Empfehlung eines Institutum camerale ist nicht gedruckt worden.) - „Einleitung in das gemeine und bairische Wechselrecht“, 1784, 2. Aufl. 1803. – „Sammlung der neuesten Instructionen für die kurpfalzbairischen Dikasterien“, 1783. – „Grundsätze der Polizei, Handlung und Finanz von Sonnenfels, abgekürzt und in Tabellen gebracht“, 1787, 2. Aufl. 1801. – „Ueber die Amortisationsgesetze und besonders in Baiern“, 1798. – „Ueber das Bierbraurecht in Baiern“, 1791. – „Europäisches Gesandtschaftsrecht“, 1806. (Napoleon „dem Einzigen“ gewidmet). – „Grundsätze des Lehenrechts“, 1814. – Eine „Philosophische Geschichte der Gesetzgebung in Baiern“, welche er schon 1782 angekündigt hat, ist nie erschienen.

Annales universit. Ingolstad., fortges. v. Permaneder. Prantl, Gesch. d. Univ. München. N. Nekr. d. D.