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ADB:Mussinan, Joseph Anton von

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Artikel „Mussinan, Joseph Anton von“ von Edmund von Oefele in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 23 (1886), S. 101–102, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Mussinan,_Joseph_Anton_von&oldid=- (Version vom 26. Dezember 2024, 00:41 Uhr UTC)
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Mussinan: Joseph Anton v. M., geb. am 13. Dec. 1766 zu Viechtach in Niederbaiern, † zu München am 24. Mai 1837. Er wurde i. J. 1789 als Regierungsrath in Burghausen angestellt, 1799 nach Landshut versetzt, 1802 Hofgerichtsrath zu Straubing, 1808 Appellrath daselbst. 1813 wechselte er, wol um nach München zu kommen, die Berufsparte völlig und wurde Oberfinanzrath bei der Ministerialsteuer- und Domänensection, 1817 Finanzministerialrath beim Generalfiscalate. Nach dessen Aufhebung kehrte er i. J. 1826 zur [102] Rechtspflege zurück und diente als Director des Appellationsgerichtes zu Landshut noch bis ins Jahr 1830, wo er pensionirt wurde. Hierauf trat M., der i. J. 1792 ein Adels- und Ritterdiplom erworben und das Gut Zellerreit bei Wasserburg besaß, in die damals (1831) nach Ständen zusammengesetzte Kammer der Abgeordneten ein, um dort, namentlich auch als Vorsitzender des Ausschusses für Gegenstände der Gesetzgebung, hervorragend thätig zu werden. Im J. 1834 erhielt er noch Titel und Rang eines geheimen Rathes. Schriftstellerische Versuche machte M. bereits in Straubing. Im J. 1809 sandte er einige ungedruckte Arbeiten, darunter „Beiträge zur Geschichte des Schwedenkrieges in Bayern“, der königl. Akademie der Wissenschaften in München ein, welche ihn im folgenden Jahre zum Mitgliede wählte. Doch ist er in diesem Kreise nur einmal – mit der kurz vor seinem Tode gehaltenen Denkrede auf G. K. v. Sutner – hervorgetreten. Eine aus jenen Beiträgen entstandene Schrift „Ueber das Schicksal Straubings und des baierischen Waldes während des dreyßig jährigen Krieges vom October 1633 bis April 1634“ machte er im J. 1811 der Commune seines Wohnortes zum Geschenke, die ihm hiefür das Ehrenbürgerrecht ertheilte und im J. 1813 die Drucklegung bewirkte. Drei Jahre später ließ M. eine ähnliche Publication „Befestigung und Belagerung der baierischen Hauptstadt Straubing in den Jahren 1633, 1704 und 1742“ folgen. Zu seinen besseren Schriften gehören auch die „Geschichte des Löwler Bundes unter dem baierischen Herzog Albert IV. vom Jahre 1488 bis 1495“ (1817) und die „Geschichte der herzoglichen niederbaierischen Linie Straubing-Holland“ (1820). Schon als Marschcommissär im J. 1796, dann als Mitglied der bei den äußeren Regierungen und Hofgerichten gebildeten „Kriegscommissionen“, Ende November 1805 selbst mit Organisirung des baierischen Landsturmes an der böhmischen Grenze betraut, hatte M. (bis 1809) ein Tagebuch über die von ihm beobachteten Kriegsereignisse geführt; er verschaffte sich hiezu ähnliche Aufzeichnungen von Freunden aus verschiedenen Gegenden und verarbeitete dieses Material mit Zeitungsnachrichten und Angaben der kriegsgeschichtlichen Litteratur zu einer „Geschichte der französischen Kriege in Deutschland besonders auf baierischem Boden in den Jahren 1796, 1800, 1805 und 1809“ (1. u. 2. Theil 1822, 3. u. 4. Theil 1826 u. 1829). Ihr Werth beruht auf jenen Privatquellen, während ungedruckte officielle Schriftstücke in der Regel nicht benützt werden konnten; aus letzterem Umstande sowie dem von M. selbst eingeräumten Mangel strategischer Auffassung ergiebt sich aber der principielle Unterschied zwischen diesem Werke und des Majors Frhrn. v. Völderndorff „Kriegsgeschichte von Bayern unter König Maximilian Joseph I.“ (1826). Während seiner zweiten Landshuter Anstellung gab M. einen „Wegweiser in das altherzoglich-bayrische Schloß Trausnitz in Landshut“ (1829) heraus; wol deshalb verlieh ihm diese Stadt gleichfalls das Ehrenbürgerrecht. Nicht minder regte ihn sein parlamentarisches Wirken schriftstellerisch an: in der „Geschichtlichen Uebersicht und Darstellung des bayerischen Staatsschuldenwesens in Verbindung mit besonderen Betrachtungen über das Schuldenbudget und den Gesetzentwurf für die III. Finanzperiode 1831–37“ (1831) wollte er den Kammercollegen die Entwickelung der baierischen Staatsschuldentilgung zeigen; auch „Bayerns Gesetzgebung“ (1815) ist eine historisch-genetische Darstellung, die nach kurzem Rückblicke auf den älteren Rechtszustand erst mit dem 15. Jahrhundert etwas ausführlicher wird, eingehend aber die legislatorische Thätigteit der Landesvertretung seit 1819 behandelt.

(F. A. Schmidt), Neuer Nekrolog der Deutschen, Jahrg. 1837, 2. Th., S. 1241 – 1243.