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ADB:Neldel, Johann

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Artikel „Neldel, Johann“ von Carl von Prantl in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 23 (1886), S. 417, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Neldel,_Johann&oldid=- (Version vom 15. Dezember 2024, 06:01 Uhr UTC)
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Neldel: Johann N., geb. in Großglogau vermuthlich im J. 1554, † in Leipzig am 12. Februar 1612, war zunächst in seiner Vaterstadt und dann seit 1567 an der Schulpforte unterrichtet worden und bezog 1571 die Universität Leipzig[WS 1], wo er sich besonders an Joachim Camerarius anschloß und 1575 die philosophische Doctorwürde erlangte. In das sogenannte Große Fürstencollegium aufgenommen (1576) zog er neben dem Studium der aristotelischen Philosophie auch Medicin und Rechtswissenschaft in den Umkreis seiner Kenntnisse, und indem er so seine Mitschüler weit überragte, wurde ihm im J. 1586 an der Universität die Professur der Rhetorik übertragen, worauf er 1588 den Lehrstuhl der aristotelischen Philosophie erhielt und zugleich zum Inspector der Provinzialschulen ernannt wurde. Sowie er als Decan der philosophischen Facultät (1593) verdienstlich auf eine Reform der Studien hinwirkte, so wurde auch die Thätigkeit, welche er als Rector (1594 und 1610) entwickelte, von seinen Amtsgenossen dankbar anerkannt. Seine kleine Erstlingsschrift „Copulatio animae et corporis“ (1576) bewegt sich lediglich in der platonisch-aristotelischen Schultradition; das „Schediasma prodromi solidioris … de universa rhetoricae natura disputationis“ (1587), welches wegen mancher Eigenheiten von den Anhängern Melanchthons scharf angegriffen wurde, verfolgt nur das praktische Ziel der Rhetorik, und die gleiche Tendenz liegt auch der Hauptschrift Neldel’s zu Grunde: „Pratum logicum seu praxis et usus organi Aristotelici“ (1607, die 2. von Crell besorgte und von Conring mit einer Vorrede eingeleitete Auflage vom J. 1666 hat den Titel „Institutio de usu organi Aristotelici in disciplinis omnibus“), worin die Lehre des Aristoteles von den verschiedenen Arten des Beweisverfahrens sachgemäß dargestellt ist und hierauf eigene Abschnitte die Praxis der Logik in Medicin, Jurisprudenz und Theologie entwickeln. Außerdem gab er des Franc. Ripa „Tractatus iuridicus et politicus de peste“ heraus (1598); erst nach seinem Tode erschien sein „Commentarius in titulum Digestorum de regulis iuris“ (1614), worin sich eine genaue Kenntniß der Pandekten kund gibt.

H. Witten, Memoriae philosophorum, oratorum etc. (1677) Bd. I, S. 53 ff.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Leipig