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ADB:Neurath, Constantin von

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Artikel „Neurath, Johann Friedrich Albrecht Constantin von“ von Albert Teichmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 23 (1886), S. 551, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Neurath,_Constantin_von&oldid=- (Version vom 30. Dezember 2024, 17:52 Uhr UTC)
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Neurath: Johann Friedrich Albrecht Constantin v. N., wurde als Sohn eines gräflich Leiningischen Rathes am 17. Mai 1739 zu Alsfeld in Oberhessen geboren, studirte zu Gießen und Göttingen die Rechte und lernte während fünf Jahren die Kammergerichtspraxis in Wetzlar kennen, woselbst er auch, wie später seinen Sohn, junge Leute in praxi unterrichtete. Er wurde fürstlich Isenburgischer Sollicitant daselbst, später an der Justizkanzlei dieses Fürsten während zwei Jahren und bei der Kanzlei in Büdingen während sieben Jahren als dirigirender Rath thätig, in welcher Stellung er die Feder in den reichsgerichtlichen Processen sowol für die büdingische wie andere Linien führte. 1766 wurde er Oberappelationsgerichtsrath zu Darmstadt. In einem Zeugniß vom 17. October 1780 rühmt man Neurath’s nicht gemeine Rechtskenntniß, scharfe Urtheilskraft, unermüdeten Fleiß und unwandelbare exemplarische Rechtschaffenheit. Durch Friedrich den Großen wurde N. für den niederrheinisch-westphälischen Kreis ans Reichskammergericht zu den gesetzmäßigen Prüfungen und Probearbeiten „seiner angepriesenen Fähigkeiten und guten Eigenschaften halber“ in sehr energischer Erklärung präsentirt. Es war dies nämlich seit dem westphälischen Frieden seitens Preußens (als Vorsitzenden des evangelisch-clevischen Kreisdirectoriums) die erste Präsentation und sie betraf einen Anhänger der Augsburgischen Confession. Mit Murren fügte sich das Reichsgericht und gab N. eine sehr schwierige Probearbeit. Eine schwere Krankheit, in welche N. im Winter 1780 verfiel, unterbrach seine Arbeit, sodaß erst im Mai 1781 die übliche Censur derselben erfolgen konnte. Zwar wurden dem Präsentaten viele Fehler vorgeworfen, aber auch „viele Fähigkeit“ desselben anerkannt und einstimmig seine „Receptabilität“ beschlossen. Diese Arbeit (aufbewahrt im königlichen Staatsarchiv in Wetzlar) betraf einen sehr verworrenen Erbschaftsproceß. Am 1. Juni 1782 leistete N. den vorgeschriebenen Eid und scheint einige Jahre darauf (von Preußen) geadelt worden zu sein, indem der Cameralkalender von 1791 ihn als „v. Neurath“ aufführt. In der auch heute noch oft benutzten Schrift über die Regredienterbschaft (Gießen 1807) gibt N. (der sich darin „der ältere“ nennt, wol zum Unterschiede von seinem auch in das Collegium eingetretenen Sohne) einige ganz interessante Notizen über die vielen Mängel des Verfahrens und vielfache Beweise seines edlen, lauteren Charakters. Nach Auflösung des Reichsgerichts scheint N. nach Rastatt gegangen zu sein, wo er als großherzoglich badischer Geheimrath und Hofgerichtspräsident am 30. October 1816 verstarb.

Einige biographische Angaben in der genannten Schrift über die Regredienterbschaft. – Gef. Mittheilungen des Herrn Staatsarchivars Dr. Göcke in Wetzlar. – Kneschke, Neues allg. deutsches Adelslexikon, Bd. VI S. 497. – Pütter III, 246. – Strieder, Hess. Gelehrtengesch. X, S. 65 ff. – Scriba, Hess. Schriftstellerlex., II. Abtheil. (1843), S. 527 ff.