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ADB:Nostitz-Jänkendorf, Gottlob Adolf Ernst von

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Artikel „Nostitz und Jänkendorf, Gottlob Adolf Ernst von“ von Franz Brümmer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 24 (1887), S. 32–33, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Nostitz-J%C3%A4nkendorf,_Gottlob_Adolf_Ernst_von&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 10:35 Uhr UTC)
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Nostitz: Gottlob Adolf Ernst v. N. und Jänkendorf, wurde am 21. April 1765 auf dem väterlichen Gute See in der jetzt preußischen Oberlausitz geboren. Sein Vater starb frühzeitig, doch sorgte die Mutter, eine geborne v. Kiesewetter, die sich später mit dem Obersten v. Kaiserlingk verheirathete, für eine vortreffliche, ganz auf die Entwickelung der Geistesanlagen berechnete Erziehung des Sohnes, so daß dieser, noch nicht 16 Jahr alt, bereits die Universität Leipzig beziehen konnte, an welcher er sich dem Studium der Rechts- und Staatswissenschaften widmete. Zwanzig Jahre alt, trat er als wirklicher Finanzrath in den Staatsdienst ein, verließ denselben aber schon 1789 theils, weil er genöthigt war, die Verwaltung der väterlichen Güter zu übernehmen, theils aus besonderer Neigung, seine ganze Thätigkeit der Provinz zu widmen, in welcher er geboren. Als Landesältester des Bautzener Kreises (1792), als Präsident der Oberlausitzer Gesellschaft der Wissenschaften in Görlitz (1795) und endlich als Oberamtshauptmann der Provinz (1804) entwickelte er durch Wort und Werk eine segensreiche Thätigkeit. Aus dieser Zeit stammt seine Schrift „Versuch über Armenversorgungsanstalten in Dörfern“ (1801), und die in derselben niedergelegten Ideen führte er in dem von ihm gestifteten Armenhause auf seinem Familiengute Oppach praktisch durch. Im Jahre 1806 wurde N. als Oberconsistorialpräsident nach Dresden berufen und revidirte als solcher mit Reinhard und Kind die Verfassung der Universität Leipzig; 1809 trat er als wirklicher Conferenzminister in das damalige geheime Consilium, den späteren geheimen Rath des Königs, und blieb fortdauernd Mitglied desselben. In dieser Eigenschaft wirkte er bei der Ausgleichung der Kriegsentschädigungen, besorgte die oberste Leitung der Landsarmencommission, reorganisirte die Heilanstalt für Geisteskranke auf der ehemaligen Feste Sonnenstein bei Pirna, die unter ihm europäischen Ruf erlangte, gründete 1824 zu Bräunsdorf bei Freiberg eine Landeswaisenanstalt, in welcher nach einem neuen Plane 150 Zöglinge zu Landbebauern, Handwerkern oder Soldaten erzogen wurden, und machte sich durch viele andere segensreiche Einrichtungen um das Land wohl verdient. An der Begründung der constitutionellen Verfassung für Sachsen hatte N. hervorragenden Antheil; er contrasignirte auch die Verfassungsurkunde. Damit hörte nun seine Mitwirkung im Staatsministerium auf; mit Beibehaltung des Titels und Ranges eines Conferenzministers erhielt er den Vorsitz in dem neu geschaffenen Staatsrathe, auch versah er noch weiter das Amt eines Ordenskanzlers, das er 1815 erhalten hatte. Gelegentlich seines 70. Geburtstages verlieh ihm die Universität Leipzig das Ehrendiplom eines Doctors der Philosophie, und am 15. October 1836 starb er auf seinem Gute Oppach. – In der schönen Litteratur ist N. unter dem Namen Arthur von Nordstern bekannt. „Er ist ein Lyriker und Epiker von Phantasie, Vielseitigkeit des Geistes, schöner und reiner Empfindung [33] und Feinheit des Geschmacks. Eine liebenswürdige humane Grundlage der Weltansicht tritt uns in seinen Darstellungen entgegen, worin er Zartheit mit Kraft des Stils und Wohlklang im Versbau verbindet. Der Ballade und volksthümlichen Sage wendet er sich mit Vorliebe zu, ohne daß ihn die Klarheit seiner Anschauung immer vor Abwegen in das Traum- und Nebelgebiet der Romantik bewahrt.“ Seine Schriften sind: „Gesänge der Weisheit, Tugend und Freude für gesellige Kreise“ (1802); „Griechische und römische Mythen, in Briefen an Emilie. Frei nach dem Französischen“ (1802–04); „Valeria, ein romantisches Gedicht in 4 Ges. nach Florian“ (1803); „Liederkreis für Freimaurer“ (1815); „Gemmen, gedeutet“ (1818); „Irene. Fünf Gesänge“ (1819), eins der ersten deutschen Gedichte in Octavenstanzen; „Kreis sächsischer Ahnfrauen“ (1819), ein größeres Gedicht zur Jubelfeier der Vermählung des Königs Friedrich August; „Erinnerungsblätter eines Reisenden im Hochsommer 1822“ (1824), veranlaßt durch eine größere Reise nach der Schweiz, Oberitalien und Ungarn; „Anregungen für das Herz und das Leben“ (II, 1825–26); „Sinnbilder der Christen erklärt“ (1818); „Blicke der Zukunft in das Jenseits“, ein Gedicht (1833). – Auch Nostitz’s Tochter Klotilde Septimia von Nostitz und Jänkendorf, geb. am 27. Januar 1801 zu Bautzen, † 1852 in Oppach, hat sich als Dichterin bekannt gemacht. Sie veröffentlichte seit 1818 in den verschiedensten Zeitschriften ihre Poesien, die dann nach ihrem Tode von ihrem Bruder unter dem Titel „Aus dem dichterischen Nachlaß meiner Schwester K. N. und J.“ (1853) gesammelt erschienen.

Neuer Nekrolog der Deutschen, 14. Jahrg., S. 618. – Ignaz Hub, Deutschlands Balladen- und Romanzendichter. 4. Aufl. Karlsruhe 1864; I. Bd. S. 161. – Schindel, Die deutschen Schriftstellerinnen des 19. Jahrh. Leipz. 1825; II. Bd., S. 66.