ADB:Paulssen, Christian Heinrich

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Artikel „Paulßen, Christian Heinrich“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 25 (1887), S. 283–284, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Paulssen,_Christian_Heinrich&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 05:13 Uhr UTC)
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Paulßen: Christian Heinrich P., der sich meist nur Christian P., zuweilen auch Pauelßen schrieb, stammte wahrscheinlich aus Holstein, wurde Kammerrath des Herzogs Karl Leopold von Mecklenburg und starb zu Grevesmühlen am 29. Januar 1753. 1717 war er, früher Officier im kaiserlichen Dinst, nach Mecklenburg gekommen um Pfandgüter zu erwerben, trat 1718 in herzoglichen Dienst und wurde als Oberadministrator der sequestrirten ritterschaftlichen (v. Bassewitz’schen und v. Bülow’schen) Güter, welche der Herzog den nach Ratzeburg geflüchteten Mitgliedern des ritterschaftlichen „Engeren Ausschusses“ hatte abnehmen lassen, eingesetzt; er nannte sich als solcher auch Landeshauptmann. Seinem Herzog treu verfiel er dadurch der Gehässigkeit und der Rache der Familie v. Bassewitz, als die hannoverschen Executionstruppen 1719 ins Land rückten. Vom hannoverschen Obersten Lucius gefangen wurde er 11 Wochen im schwedischen Wismar gefesselt gehalten, dann nach Rostock geschleppt und nach übler Behandlung der hannoverschen Commission überliefert. Die Bösartigkeit des unerhörten Verfahrens lag darin, daß die Junker, voran der Oberstlieutenant Joachim v. Bassewitz, den herzoglichen Administratoren aus deren Privatmitteln den vom Herzog erduldeten Schaden mit Zinsen auspressen wollten, wozu die „adelige Commission“ ohne weiteres die Hand bot. Am 5. März 1720 befahl der Reichshofrath, P. auf freien Fuß zu setzen, der Befehl wurde unterschlagen. [284] Einem erneuerten Befehl, vom 31. October 1720, gab die Commission auf v. Bassewitz’ Betrieb ebenfalls keine Folge. Die andern Administratoren wurden auch niederträchtig behandelt. Zwei und ein halbes Jahr hatte Paulßen’s Gefangenschaft gedauert, da gelangte des Reichshofraths Spruch endlich zur Ausführung. Während Karl Leopold von 1721–1730 in Danzig war, verwandte er P. von 1724–1726 in Wien als politischen Agenten, wobei er sich sehr gewandt und der damaligen Bestechungskünste kundig zeigte. Er wußte die Sache soweit fertig zu bringen, daß wenn der Herzog gewollt hätte, er seine Absichten in Wien wohl hätte durchsetzen können, während sein officieller Beauftragter, der Canzleirath Dr. Christian David Schröder, keine Ahnung von Allem gehabt zu haben scheint. Der Herzog sollte sich zuerst dem Kaiser unterwerfen, katholisch werden und das Kloster Doberan dem Benedictiner-Orden übergeben. Nach mehreren Reisen in Geldsachen für den Herzog ernannte dieser P. 1730 zum Kammerrath. Auf seine Veranlassung kehrte Karl Leopold dann nach Schwerin zurück und 1733 stellte er ihn mit an die Spitze des Aufgebots zur Landesvertheidigung gegen seinen Bruder, den „kaiserlichen Commissarius“ Herzog Christian Ludwig II. P. folgte 1735 dem flüchtenden Karl Leopold nach Wismar, blieb bei ihm bis 1738 und zog dann nach Grevesmühlen. Seine Forderungen hat weder Karl Leopold noch Christian Ludwig ihm bezahlt. Sein Sohn erster Ehe, später dänischer Generalmajor, war 1765 als „Karl Leopold v. Leunbach“, geborner Paulßen, geadelt, während er als Major im jütischen Dragonerregiment zu Veile stand.

Lisch, Jahrb. 16, S. 135–151.