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ADB:Schröder, Christian David

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Artikel „Schröder, Christian David“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 32 (1891), S. 503, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schr%C3%B6der,_Christian_David&oldid=- (Version vom 26. Dezember 2024, 06:29 Uhr UTC)
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Schröder: Christian David S., Dr. iur., Advocat in Güstrow, war seit 1715 als Hofrath im Dienste des mecklenburgischen Herzogs Karl Leopold, dem er auf dessen Flucht nach Danzig folgte und dort mit dem Consistorialrath Dr. Carmon aus Rostock (A. D. B. VI, 3 und V, 795) am 29. Mai 1722 das Todesurtheil in dem berüchtigten Dömitzer Processe über den unschuldigen Minister v. Wolfrath sprach. Am 1. Mai 1723 ernannte der Herzog dies brauchbare Werkzeug zu seinem „wirklichen Canzleyrath in der Regierung“ (Minister) und ließ durch ihn die auswärtige, namentlich die Wiener Correspondenz führen. 1723 ließ S. in Dömitz die Hinrichtung des Ministers v. Wolfrath vollstrecken. Vom März 1726 bis Juli 1727 war er als Gesandter in Wien, wo er nichts „anderes gethan als gefressen, medicinirt etc.“, wie Paulßen (A. D. B. XXV, 283) berichtete. Auch eine „Hofmeisterin“ hielt er sich dort, die er lutherisch machen wollte, während der Herzog wegen seines Uebertritts zur katholischen Kirche verhandeln ließ. Karl Leopold ließ Paulßen durch ihn, ihn dagegen durch Paulßen überwachen. 1727 nach Danzig zurückgerufen blieb er doch in des Herzogs Dienste, kehrte mit ihm 1730 nach Mecklenburg zurück und besorgte noch in demselben Jahre die Gesandtschaft des François d’Antragues duc de Falari an den Papst wegen des geplanten herzoglichen Uebertritts, aus dem freilich nichts wurde. Der Papst ernannte indessen S. am 8. März 1731 zum „päpstlichen Grafen und Ritter vom goldenen Sporn“. Im Herbst desselben Jahres aber prügelte Karl Leopold ihn eigenhändig im Schlosse zu Schwerin fast zu Tode, befahl ihm aber dann am selben Nachmittage mit zur Jagd im Schelfwerder zu reiten, von wo er als Leiche zurückgebracht wurde. Die Einen sagten, er sei vom Pferde gestürzt und habe den Hals gebrochen, andere, er sei erschossen. Nachher wollte man noch „unter seinen Schriften verfängliche Papiere gefunden haben“. – Schröder’s Bruder war Rittergutsbesitzer auf Selpin.

Lisch, Mecklenb. Jahrbücher XVI, 144–146. – Boll, Gesch. Mecklenburgs II, 281. – Vehse, Geschichte der kleinen deutschen Höfe I (der S. irrig aus Gnesen kommen läßt, 303).