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ADB:Pfeffinger, Johann Friedrich

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Artikel „Pfeffinger, Johann Friedrich“ von Paul Zimmermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 25 (1887), S. 630–631, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Pfeffinger,_Johann_Friedrich&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 15:16 Uhr UTC)
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Pfeffinger: Joh. Friedrich P. wurde am 5. Mai 1667 zu Straßburg als Sohn eines Lederbereiters Daniel P., der einer früher sehr angesehenen Familie entstammte, geboren, † 1730; seine Mutter Susanne Bebel war die Tochter eines Weißgerbers und die Schwester des Straßburger Professors Balth. Bebel. Er besuchte das Gymnasium seiner Vaterstadt und trieb dann auf der dortigen Universität philosophische, geschichtliche und rechtswissenschaftliche Studien. Er setzte dieselben seit dem Sommer 1687 in Leipzig, insbesondere bei dem Juristen Leonh. Baudiß, fort, bis ihn 1690 der Ruf Konr. Sam. Schurzfleisch’s nach Wittenberg zog. Doch war hier seines Bleibens nicht lange, da ihn bald der Cellische Vicekanzler v. Fabrice zum Hofmeister seines ältesten Sohnes gewann. Diese Stellung währte bis Ende des Jahres 1692. Am 12. Januar 1693 kam er als Professor an die Ritterschule zu Lüneburg, die 1712 zur Akademie erhoben wurde. Hier lehrte er zunächst Mathematik; 1708 wurde er Inspector der Anstalt. Das Bibliothekariat in Hannover, das ihm nach Eccard’s Entweichen 1724 angeboten wurde, lehnte er seines Alters und seiner Gesundheit wegen ab. Einige Jahre später nöthigte ihn ein Steinleiden seine Dienstentlassung zu fordern, nachdem er bis zum September 1729 seine Geschäfte mit größter Gewissenhaftigkeit besorgt hatte. Unterm 16. October 1729 wurde ihm der Abschied und als Anerkennung seiner Thätigkeit der Charakter eines königl. großbritannischen Raths verliehen. Am 27. August 1730 machte der kalte Brand im Magen seinem Leben ein Ende. Verheirathet war P. seit 1709 mit der Wittwe seines Amtsvorgängers Th. G. Rosenhagen, einer geborenen Sievers, die ihn überlebt hat. Kinder sind der Ehe nicht entsprossen. P. war ein Mann von rechtschaffenem Charakter und großem Fleiße. Seine wissenschaftliche Thätigkeit war eine sehr vielseitige; sie umfaßte die mathematischen Wissenschaften, die [631] Geschichte, insbesondere die Genealogie, sowie das deutsche Staatsrecht. Auf letzterem Gebiete schuf er sein Hauptwerk, den „Vitriarius illustratus“. Es ist ein Commentar des jus publicum des Leydener Professor’s Ph. R. Vitriarius († 1717). Die erste Ausgabe erschien 1691, eine neue stark vermehrte und verbesserte in 2 Bänden 1698 und 1699 (3. Auflage 1712 und 1718), denen sich 1725 noch ein dritter und 1731 ein nach dem Tode des Verfassers von Gebhardi herausgeg. vierter Band anschlossen. Ein die Brauchbarkeit des Werkes sehr erhöhendes Repertorium über dasselbe hat Ch. G. Riccius 1741 geliefert. War es schon an sich ein verfehlter Gedanke, daß Vitriarius sein deutsches Staatsrecht nach Art der bürgerlichen Gesetze Justinian’s einrichtete, so mußte diese mangelhafte Anlage in Pfeffinger’s Werke, welches den Text jenes mit Anmerkungen und zum Theil sehr eingehenden Ausführungen begleitete, noch weit störender hervortreten. Das Buch erhielt dadurch etwas planloses und war ohne genaue Register nur sehr schwer zu benutzen. Trotzdem schuf P. durch die Reichhaltigkeit der mit gewaltigem Fleiße und großer Belesenheit ausgearbeiteten Anmerkungen, die insbesondere die einschlagenden geschichtlichen Verhältnisse beleuchteten, ein Werk von lang dauerndem Werthe. Die „Historie des Braunschweigisch-Lüneburgischen Hauses etc.“ ist 1731–1734 von seinem Neffen Joh. Fr. P. in sehr ungenügender Weise herausgegeben. Er hat die zum Theil werthvollen Collectaneen seines Oheims unter Zugrundelegung des Textes der Rehtmeierschen Chronik in nachlässiger, gedankenloser Weise zu einem Werke verarbeitet, mit dem er dem Ruhme seines Oheims einen schlechten Dienst erwiesen hat. Sehr zahlreich waren die hinterlassenen handschriftlichen Ausarbeitungen Pfeffinger’s, darunter insbesondere solche über die Geschichte der Lüneburger Geschlechter und Klöster. Ein Theil dieser Manuscripte wurde schon von dem 1734 in Hamburg verstorbenen Neffen veräußert; die übrigen hatten später dasselbe Schicksal. Die genealogischen Schriften erwarb der Geheimrath von Praun. Eine Uebersicht über diese Handschriften sowie über die übrigen Druckwerke Pfeffinger’s findet sich nebst biographischen Nachweisen in (Leißner’s) Niedersächs. Neuen Zeitungen von Gelehrten Sachen auf d. J. 1730 S. 664 ff. und in J. Fr. Jugler’s Beyträgen zur juristischen Biographie Bd. IV, S. 161.