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ADB:Philipp Wilhelm (Prinz von Oranien)

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Artikel „Philipp Wilhelm, Prinz von Oranien“ von Pieter Lodewijk Muller in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 26 (1888), S. 15–16, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Philipp_Wilhelm_(Prinz_von_Oranien)&oldid=- (Version vom 21. November 2024, 12:56 Uhr UTC)
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Philipp Wilhelm, Prinz von Oranien, ward als ältester Sohn des Prinzen Wilhelm von Oranien in seiner ersten Ehe mit Anna, Erbtochter des Grafen von Büren am 19. Decbr. 1554 geboren, und erbte nach dem frühen Tode der Mutter die Grafschaft Büren mit dem ganzen dazu gehörigen Gütercomplex. Seine Erziehung erhielt er an der Löwener Universität, wo der Herzog Alba ihn 1568, den Privilegien und allen Protesten der akademischen Behörden zum Trotz, aufheben und als Gefangenen nach Spanien bringen ließ. Hier wurde er zwar seinem hohen Range gemäß behandelt und durfte seine Studien an der Universität Alcala fortsetzen, allein er blieb ein Gefangener. Vergeblich versuchte der Vater seine Freiheit zu erlangen, dieselbe wurde zwar bei den vielen Unterhandlungen der Jahre 1575–1579 fortwährend verheißen, aber nie gestattet. König Philipp meinte im Sohn eine Waffe gegen den Vater zu haben. Nach dessen Tode Prinz von Oranien und rechtmäßiger Besitzer eines großen Theiles der väterlichen Erbschaft blieb er doch gefangen, wenn auch seine Loyalität und Katholicität über allen Verdacht erhaben blieben. Doch ließ er nie die geringste Schmähung des Vaters zu. Er hat einen Spanier, der es wagte, zum Fenster hinausgestürzt und hat die Güter seiner Familie in der Freigrafschaft nie zurückerhalten, weil er die darauf angewiesene Pension an die Mörder seines Vaters nicht anerkennen wollte, auch zeigte er sich damals so gut wie später immer tolerant gegen seine protestantischen Unterthanen in Oranien, Breda etc. Erst 1595 erhielt er die Freiheit und die Erlaubniß nach den Niederlanden zu gehen, im Gefolge des Erzherzogs Albrecht, man hoffte so den Staaten und namentlich seinem Halbbruder Moritz von Oranien Schwierigkeiten zu bereiten und den oranischen Einfluß für die Sache der Kirche und des Königs wirken zu lassen. Jedoch dies schlug vollständig fehl; die Staaten verboten dem Prinzen den Eintritt in ihr Gebiet, wenn sie ihn auch sonst sehr höflich behandelten und die Einkünfte seiner in ihrer Gewalt stehenden Güter ihm zuzuwenden bereit waren. P. nahm dann als Freiwilliger am Krieg gegen Frankreich Theil und zeigte, wie er einmal sagte: „daß er aus einem zu hohen Hause war um Furcht zu haben“; gegen die Niederlande hat er nie die Waffen geführt. Nach dem Frieden von Verviers mit Eleonora von Bourbon verheirathet, erhielt er während der ersten Unterhandlungen im J. 1606 seine Güter zurück, kam 1608 nach dem Haag, traf mit seinen Geschwistern und den Staaten eine Vereinbarung über die Erbschaft, wobei Oldenbarnevelt eifrig mitwirkte, und lebte dann als ein Grandseigneur in seiner Herrschaft Breda, bis er am 28. Febr. 1618 starb, nach einem tief unglücklichen, vollkommen verfehlten Leben, ein Opfer der Politik von seinen frühen Jugendjahren an. Sein Halbbruder Moritz hat seine Güter geerbt und so blieb bis zum Tode Wilhelms III. 1702 das oranische Familiengut beieinander, das von Ludwig XIV. confiscirte Fürstenthum Oranien ausgenommen.

[16] Vgl. Groen van Prinsterer, Archives de la Maison d’Orange, Serie I und II. – Gachard, Corresp. de Pilippe II. und die sonstige Litteratur der Zeit. Von Neueren Wagenaar, Arend, van Rees und Brill, Motley etc.