ADB:Posse, Adolph Felix Heinrich
Pütter, Selchow, die Gebrüder Bechmann wurden seine Lehrer. Nach dem im J. 1783 erfolgten Tode seines Vaters, infolge dessen er ein Jahr wieder in Sondershausen verlebte, kehrte er 1784 nach Göttingen zurück, um sich zur akademischen Laufbahn endgültig vorzubereiten. Die damaligen Streitigkeiten der Erzbischöfe zu Salzburg und Speier mit ihren Domcapiteln gaben ihm das Thema zu seiner Inauguraldissertation („De transmissione voti in comitiis S. R. imperii competentis“, Gott. 1785), nach deren öffentlicher Vertheidigung er 1785 promovirt wurde und sich als Privatdocent habilitirte. Im folgenden Jahre machte er sich dem gelehrten Publicum in weiteren Kreisen bekannt durch die Abhandlung „Ueber das Einwilligungsrecht deutscher Unterthanen in Landesveräußerungen“ 1786, welche Schrift ihren Ursprung hatte in jener wichtigen Zeitperiode, die in dem projectirten Tausch von ganz Baiern gegen den größten Theil der österreichischen Niederlande den bekannten Fürstenbund herbeiführte. Nachdem er so als Privatdocent unter des berühmten Pütter’s Protection in Göttingen drei Jahre in den angenehmsten Verhältnissen zugebracht hatte, wurde er 1789 an die wieder ins Leben gerufene Universität Rostock als ordentlicher Professor des Staats-, Lehns- und deutschen Privatrechts berufen. Hier blieb er 15 Jahre, trotzdem ihm während dieser Zeit andere materiell vortheilhaftere Stellen an Universitäten angetragen wurden. Erst 1805 folgte er einem Rufe nach Erlangen und nahm die erledigte Professur an, zugleich als kgl. Preußischer Hofrath und viertes Mitglied der juristischen Facultät. Im J. 1810, als die Vereinigung des Fürstenthums Baireuth mit dem Königreich Baiern erfolgte, wurde er natürlich baierischer Unterthan und freute sich der Wiederherstellung des durch die unglücklichen Verhältnisse sehr verminderten Fonds der Erlanger Hochschule. Einen sehr ehrenwerthen Zurückruf an die Universität Rostock lehnte er ab und verneinte ebenfalls die im J. 1816 an ihn gelangte Anfrage, ob er geneigt sei, eine in Jena erledigte Professur der Rechte verbunden mit der Stelle eines Oberappellationsraths anzunehmen; letzteres geschah namentlich deßhalb, [460] weil sich ihm sein immer mehr herannahendes Alter fühlbar machte. Er starb in Erlangen. Seine bedeutendsten Schriften außer den oben angeführten sind: „Ueber die Rechtsbeständigkeit der Wahlcapitulationen kathol.-geistl. Fürsten in Bezug auf die Landeshoheit im Weltlichen“ 1784; „Ueber die Aufhebung der Majorate unter dem Landsäßigen Adel“, im deutschen Museum 1786; „Ueber die unstandesmäßigen Ehen unter dem deutschen hohen Adel“ etc., ebendas. 1787; „Ueber Grundherrschaft und Wahlcapitulation der deutschen Domcapitel“ 1787; „Ueber das Staatseigenthum in den deutschen Reichslanden“ etc. 1794; „Prüfung des Unterschieds zwischen Erbfolgerecht und Erbfolgeordnung“ etc. 1796; „Die Erbfolge in Lehn- und Stammgüter ohne den Unterschied zwischen Erbfolgerecht und Erbfolgeordnung“, 1800; außerdem viele Abhandlungen einiger vorzüglicher Gegenstände des deutschen Staats- und Privatrechts.
Posse: Adolph Felix Heinrich P., geb. am 14. April 1760 in Sondershausen, † am 11. Nov. 1825 in Erlangen. Theils in seiner Geburtsstadt, wo sein Vater Kirchenrath und Superintendent war, theils in Schulpforte wurde er zum Gelehrtenstande vorbereitet und bezog die Universität Göttingen, um sich der Rechtswissenschaft verbunden mit dem Studium der neueren Geschichte zu widmen.- Vgl. Pütter, Versuch einer akadem. Gelehrtengesch. von Göttingen 2. Theil S. 201; Fortsetzung desselben v. Saalfeld, 3. Theil S. 225. – Fikenscher, Gelehrtengeschichte der Univers. Erlangen 1. Abth. S. 284 ff. – Meusel, Gel. T. – Hesse, Verz. schwarzb. Gelehrten etc. 12. St. Nr. 222 (darin unvollständig). – Neuer Nekrolog, 3. Jahrg. 2. Heft, S. 1570 ff. – Ludloff, vaterländische Unterhaltung 1821, S. 246–48.