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ADB:Posselius, Johannes (Humanist)

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Artikel „Posselius, Johannes, der Aeltere“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 26 (1888), S. 460–461, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Posselius,_Johannes_(Humanist)&oldid=- (Version vom 18. Dezember 2024, 05:00 Uhr UTC)
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Posselius: M. Johannes P., der Aeltere, geb. zu Parchim 1528, † als Professor der griechischen Sprache in Rostock am 15. August 1591, studirte daselbst von 1542–45, und gewann durch A. Burenius (s. A. D. B. III, 586) vor Allem eine tüchtige Kenntniß der griechischen Sprache und Litteratur. 18 Jahre alt wurde er 1545 Conrector der Schule zu Wismar, 1546 Rector zu Burg auf Femern, wohl eine kleine Stelle, da er sie mit der eines zweiten Lehrers an der niederen Marienkirchen-Schule zu Rostock 1550 vertauschte. 1552 wurde er Magister und erhielt 1553 die Inspection der Regentie oder des Collegium Porta coeli, des früheren Paedagogium, an der Universität, wo die Jugend schulmäßig mündlich und schriftlich geübt wurde. Zu diesem Zwecke hat er auch die 1565 zuerst erschienene, aus der Praxis erwachsene „Syntaxis Graeca“ geschrieben, die viele Auflagen erlebte. In dieser Stellung blieb er auch nach der 1563 erfolgten Neuorganisation der Universität. Ob er die Professur der griechischen Sprache, die er bei seinem Tode inne hatte, schon damals oder früher erhielt, bleibt fraglich, da auch Joh. Caselius (s. A. D. B. IV, 40 f.) gleichzeitig professor linguae Graecae genannt wird. Eine Berufung nach Bremen 1557 schlug er aus, ebenso später nach Hamburg und Lübeck. Im Sommer 1566 wurde er zum ersten Male Rector der Universität. Als Kaiser Maximilian II. und die Stände Oesterreichs nid der Ens durch den Edlen Wolf Christoph Maiminger an Herzog Johann Albrecht und den Rath von Rostock das Ersuchen gestellt hatten, David Chyträus zur Herstellung einer protestantischen Kirchenordnung nach Oesterreich zu beurlauben, nahm dieser ihn als Helfer mit; die Reise dauerte vom 3. December 1568 bis zum 6. September 1569. Gleich darauf wurde er wiederum zum Rector erwählt. Als in den Streitigkeiten zwischen den Herzogen und der Stadt Rostock der Dänenkönig auf Veranlassung seines Schwiegervaters, Herzogs Ulrich v. Mecklenburg-Güstrow, 1573 die Warnow vor Warnemünde blockiren ließ, zogen im Auftrage der Universität David Chyträus und P. nach Sternberg zum Landtage zur Vermittlung, die auch fruchtete: am 14. Juli 1573 wurde der Rostocker Erbvertrag abgeschlossen. Seine Hauptbedeutung liegt in der Liebe zur griechischen Sprache, die er hegte und verbreitete, und deren Studium er weit nach dem Norden hinein verpflanzte. Melanchthonisch wirkte er, indem er gerade dieses Studium als das nothwendigste zur Erkenntniß der heiligen Schrift ansah, auch die Classiker, zum Theil uns recht abgelegene, [461] gewissermaßen zur Begründung und Befestigung der biblischen Lehre heranzog. Er las über die Sophokleischen Stücke, während indessen die Ausgabe des Ajax von seinem Sohne ist, über die Odyssee, über Gnomen des Phocylides und Pythagoras, Fabeln des Aesop und allerlei Briefe und Aussprüche großer Männer. Er brachte den Knaben das Griechische bei, wie heute englische oder französische Gespräche auswendig gelernt werden, noch 1590/91 erschien zu diesem Zwecke das „Καϑημερινῆς ὁμιλίας βιβλίον“. Auch Pindar’s Olympica hat er 1586 in Rostock bei Möllmann (Myliander) herausgegeben. Er dichtete selber äußerst fließend in griechischen Versen.

Vgl. Krabbe, Gesch. der Univ. Rostock. – Krabbe, David Chyträus. – Krey, Andenken an die Rost. Gelehrten, Stück VI. S. 42 (wo alle älteren Quellen) und Anhang S. 55. – Krey, Beiträge I, 146. – Lisch, Jahrbb. vgl. Reg. zu 1–30.