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ADB:Renatus

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Artikel „Renatus“ von Friedrich Otto in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 28 (1889), S. 202–203, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Renatus&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 13:57 Uhr UTC)
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Renatus: R., Sohn des Grafen Heinrich III. von Nassau und der Claudia von Chalon und Orange, geboren 1518, † am 18. Juli 1544. Graf Heinrich hatte mit seinem Bruder Wilhelm die Besitzungen der ottonischen Linie des nassauischen Hauses, welche sie von ihrem Vater ererbt hatten, so abgetheilt, daß Wilhelm die rechtsrheinischen, also altnassauischen Landestheile erhielt, Heinrich die linksrheinischen d. h. niederländischen Besitzungen. Noch vor des Vaters Tod († 1538) kam R., welcher zugleich dessen einziger Erbe war, in den Besitz des schönen Fürstenthums Orange (Oranien, Uranien) in Südfrankreich, dessen Name fortan mit dem von Nassau verbunden blieb und durch seine Träger eine Zeitlang einer der gefeiertsten und gefürchtetsten Europas war. Es hatte nämlich in der Voraussicht eines frühen Todes Philibert von Orange, der Bruder der Claudia und Oheim des Renatus, durch ein Testament vom 3. Mai 1520 seine Schwester und mittelst Substitution deren Sohn R. zum Erben seiner sämmtlichen Güter und Herrschaften eingesetzt. So wurde denn, da Claudia frühe gestorben war, sofort nach Philibert’s Tod (3. August 1530) bei dessen Begräbniß R. zum Fürsten (Prinzen) von Oranien ausgerufen und nahm Titel und Wappen desselben an. Zugleich aber wurde er auch Erbe der politischen Stellung seines Vaters und Oheims, die beide bekanntlich bei Karl V. in hohem Ansehen standen und bei den wichtigsten politischen und militärischen Angelegenheiten von ihm zu Rathe gezogen wurden. Schon frühe kam R. an den kaiserlichen Hof und erhielt dort seine Erziehung; trotz seiner Jugend übertrug Karl dem Erben seiner treuen Diener im J. 1540 die Statthalterschaften, welche Heinrich besessen hatte, Holland, Seeland, Friesland und Utrecht, zu denen er im J. 1542 Geldern hinzufügte, und verlieh ihm den Orden des goldenen Vließes; die Gunst des Kaisers kostete ihn freilich auch die zeitweilige Besetzung seines in Frankreich gelegenen Fürstenthums durch König Franz. – An dem Krieg von 1542–44 nahm R. in hervorragender Weise Antheil. Im ersten Jahre konnte er zwar mit seinen in der Eile zusammengerafften Truppen (3500 Mann) nicht hindern, daß die Franzosen (14 000 Mann) in die Niederlande einfielen, und zog sich mit Verlust zurück; doch treibt er sie bald wieder aus dem Lande und gewinnt das Verlorne zurück. Im folgenden Jahre wurde der Herzog von Cleve zur Unterwerfung gezwungen, dessen Schicksal R. durch seine Fürbitte zu mildern suchte. Der Feldzug des Jahres 1544 wurde dem Prinzen verderblich: bei der Belagerung von St. Dizier, welche der Kaiser selbst leitete, wurde er am 17. Juli von einer Stückkugel getroffen und starb am folgenden Tage zum großen Leidwesen des Kaisers, welcher ihn bis zu seinem Tode nicht verließ, und des ganzen Heeres. In Breda wurde er, wie sechs Jahre vorher sein Vater, begraben. Er war vermählt mit Anna von Lothringen, hinterließ aber keine legitimen Erben, da eine Tochter Marie drei Wochen nach [203] der Geburt gestorben war; ein natürlicher Sohn Palamedes wurde mit einer Leibrente abgefunden und heirathete später die Gräfin Polyxena von Mansfeld. – R. hatte kaum einen Monat vor seinem Tode – 20. Juni 1544 – auf Veranlassung des Kaisers den ältesten Sohn seines Oheims Wilhelm von Nassau, gleichfalls Wilhelm genannt, welcher damals elf Jahre alt war, testamentarisch zum alleinigen Erben aller seiner Besitzungen eingesetzt, wogegen derselbe auf seine Rechte an dem väterlichen Erbe verzichtete, am 13. Februar 1545. Dieser nahm nunmehr Namen und Titel eines Prinzen von Oranien an.

Arnoldi, Geschichte der oranisch-nassauischen Länder II, 240–248. – Münch, Geschichte von Nassau-Oranien II, 243–263.