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ADB:Rhete, Georg

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Artikel „Rhete, Georg“ von J. Braun in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 28 (1889), S. 387, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Rhete,_Georg&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 07:20 Uhr UTC)
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Rhete: Georg R., einer der beiden ersten Buchdrucker Stettins, soll nach einer Angabe gleichzeitig mit Andreas Kellner (s. A. D. B. XV, 588, 589) 1569 daselbst eine Buchdruckerei errichtet haben. Nach einer andern Ueberlieferung jedoch, die vermuthlich die richtigere ist, hat R. erst im J. 1577 zu drucken begonnen, welche Annahme dadurch bestärkt wird, daß ein früherer Druck von ihm nicht bekannt ist. Zur Einführung in Stettin gelangte die Druckkunst im J. 1569, als der Kurfürst Joachim II. von Brandenburg den Drucker Johann Eichhorn von Frankfurt a. O. aufforderte, in Stettin eine Druckerei anzulegen. Dieser errichtete dann allerdings unter seinem Namen daselbst eine Officin, zu deren Betrieb aber sandte er seinen Schwiegersohn Andreas Kellner dahin. R., der ursprünglich Subdiakonus und Küster an der St. Marienkirche daselbst war, scheint nur wenige Jahre seine Kunst ausgeübt zu haben, denn schon bald darauf finden wir seinen Sohn Joachim R. als Besitzer der Druckerei genannt. Dieser machte im J. 1591, als der bereits genannte Kellner gestorben war, den Versuch, die fürstliche Concession desselben für sich zu erwerben, um deren Uebertragung aber auch für sich und ihre Kinder die Wittwe Kellner’s gebeten hatte. Herzog Johann Friedrich bewilligte nun zwar das Gesuch der beiden Parteien durch Verfügung vom 20. Mai 1592, aber dem Joachim R. ward es zur Pflicht gemacht, keine von den Büchern nachzudrucken, welche in der Kellner’schen Officin erschienen waren. Am 11. October 1596 wurde dem Joachim R., wie auch den Erben Kellner’s, befohlen, außer den gewöhnlichen Schulbüchern und Kalendern durchaus keine Bücher zu drucken, sie möchten Namen haben, welche sie wollten, und zwar bei Androhung des Verlustes aller gedruckten Exemplare und fernerer Strafe von 50 Gulden. Für theologische Werke sollte die Erlaubniß von den Superintendenten, für andere Bücher dagegen bei der fürstlichen Kammer vorher eingeholt werden. R., dessen Buchdruckerzeichen einen Pelikan darstellte, starb am 10. Februar 1611, wie aus einer Schrift hervorgeht, deren Titel lautet: „Des Heiligen Jobs bleyernn Schreib Täfflein, sampt darin enthaltener seiner Bekenntnuß von Christo, … zum Lobe der Edlen Drücker Kunst, wie auch zur letzten Ehren des Erbarn und Wolgeachten Jochim Rheten, Buchdruckern zu Alten Stettin: welcher den 10. Febr. dieses 1611. Jahrs Seliglich entschlaffen … verhandelt und erkleret von Dan. Cramer. Die Erben Rhete’s führten die Druckerei noch längere Zeit fort, dieselben druckten u. A. David Herliti’s Calendaria und Prognostica, und erhielten darauf ein kaiserliches Privilegium, in dem jeder Nachdruck, auch in anderem Format und anderer Druckeinrichtung verboten wurde. Von den Erben Joachim Rhete’s ging die Druckerei in die Hände von David Rhete, von diesem an Johann Valentin Rhete über, und gelangte dann nach mannigfachem Besitzwechsel im J. 1829 in das Eigenthum von Johann Franz Valentin Hessenland, unter dessen Namen diese Verlagsbuchhandlung und Buchdruckerei, in der die 1835 begründete Ostseezeitung erscheint, auch nach seinem im J. 1866 erfolgten Tode noch fortgeführt wurde und daselbst heute noch unter dessen Namen besteht, wie auch die mehrfach genannte Eichhorn-Kellner’sche Officin noch jetzt unter der Firma H. G. Effenbart existirt.

Wilh. H. Meyer, Geschichte der Buchdruckerei und Verlagshandlung von F. Hessenland in Stettin vom Jahre 1577 bis zum Jahre 1877, Stettin 1877. – G. Mohnike, Geschichte der Buchdruckereien in Stralsund, S. 3, 4, 23, 24. 1833. – G. Mohnike, Geschichte der Buchdruckerkunst in Pommern, S. 17 ff. Stettin 1840. – Goedeke, Grundriß I 329, 330. – E. Weller, Annalen II, 103, 391, 445. – Geßner, Buchdruckerkunst III, 498, 499.