ADB:Richwin
[502] 914 auf den bischöflichen Stuhl gebracht worden zu sein und sich zunächst im Gegensatz zu seinem rechtmäßigen Metropoliten, dem Erzbischof von Mainz, dort behauptet zu haben. Die damals höchst unsichern Verhältnisse der deutschen Grenzlande im Westen werden ihm dies erleichtert haben. Auch nach den Beschlüssen der Synode von Hohen Altheim im J. 916, welche R. vergeblich vorgefordert hatte, blieb er ruhig auf seinem Sitze, obschon dieselbe ihn mit Zustimmung des päpstlichen Legaten für abgesetzt erklärt hatte, falls er sich nicht auf der nächsten Provinzialsynode zu Mainz vor dem Erzbischof Heriger stelle, er rechtfertige sich denn vor dem Papste selbst. Ob und wie er dieser Aufforderung Folge geleistet, ist nicht überliefert; es scheint indeß, daß R., nachdem König Heinrich mit fester Hand die Zügel der Regierung ergriffen hatte, sich entschieden auf seine Seite gestellt hat. Wenigstens finden wir ihn von allen alamannischen Bischöfen allein auf der Synode zu Coblenz 922, ferner bei der großen Reichsversammlung zu Worms im November 926 und schließlich auf der Erfurter Synode im Sommer 932. Den Sieg über die Ungarn, deren Reiterstürme auch über sein Bisthum wiederholt verheerend hereingebrochen waren, hat er noch erlebt, am 30. August 933 ist er gestorben, im Erchenbald’schen Bischofs-Katalog characterisirt als profunditate litterarum amplior, virtutibus illustris, in juventute vividus, in senecta spiritalis. Was R. für sein Bisthum und die Straßburger Kirche geleistet, ist nicht bekannt, nur dies wissen wir aus urkundlichen Aufzeichnungen, daß er durch große Güterschenkungen sowohl für das Domcapitel wie namentlich für das Thomasstift in Straßburg reichlich gesorgt hat.
Richwin, Bischof von Straßburg, von Abstammung ein Lothringer, scheint wie sein Vorgänger durch den Einfluß der westfränkischen Politik im J.