ADB:Rudloff, Friedrich August von
Ernst August R. (s. o.) am 6. Februar 1751 zu Rostock geboren, studirte die Rechte seit 1768 zu Leipzig und seit 1770–72 in Bützow und arbeitete sich bis 1774 in der Bibliothek seines Vaters zu Moïsall aus dessen handschriftlichen Sammlungen und des herzogl. Güstrow’schen Archivars Joh. Friedr. Chemnitz’ Megalo-Chronicon tüchtig in die mecklenburgische urkundliche Geschichte ein, indem er für die bützowischen Professoren Trendelenburg und Wilhelm August R. (seinen Bruder) vollständige Excerpte in synchronistischer Ordnung machte. Diese waren mit einer Erneuerung und Fortführung des Chemnitz’schen Werkes von der Regierung des Herzogs Friedrich betraut, die aber nie zu Stande kam. Selbst im Besitze derselben Excerpte und stets in Verbindung mit dem herzoglichen Hauptarchive in Schwerin, faßte R. schon damals den Plan zu einer urkundlichen Geschichte Mecklenburgs. 1774 wurde er Steuerrath zu Güstrow, und erhielt 1776 den üblichen Hofrathstitel. Inzwischen war sein Vater 1775 verstorben, und dessen Rittergut Moïsall in der Erbtheilung auf ihn übergegangen, ebenso dessen handschriftliche Sammlungen zur mecklenburgischen Geschichte. Seine historischen Neigungen, gefördert von dem ihm befreundeten Geheimen Archivrath Karl Friedrich Evers, wuchsen, als er 1776 als Geh. Secretär an das Geheime Raths- und Regierungscollegium mit dem Titel eines Geheimen Legationssecretärs nach Schwerin versetzt wurde. Noch in demselben Jahre erwarb er sich ein ganz bedeutendes Verdienst durch den mit sicherem Blick und energischem Griff von ihm geschaffenen „Herzoglich Mecklenburg-Schwerinischen Staatskalender“, der ständig von ihm verbessert und zu einem unentbehrlichen Nachschlagebuche und sicheren Wegweiser in politischer, ständischer und administrativer Hinsicht geworden ist. Die Redaction ging von ihm später auf den Sohn seiner Schwester, Hofrath Peter Friedrich Rudolf Faull und nach dessen Tode an das großherzoglich statistische Büreau über; der 112. Jahrgang ist 1888 erschienen. 1780 wagte er den ersten Versuch einer urkundlichen, vom Tand der Erfindungen und gelehrter Spielerei und Fabelei, abgesehen von der Herübernahme der slavischen „Könige“, freien Darstellung der Entwicklung Mecklenburgs in dem 1. Theil des „Pragmatischen Handbuchs der Mecklenburgischen Geschichte“, dem 1785 des 2. Theiles 1. und 2. Abtheilung und 1786 desselben 3. und 4. Abtheilung folgten, welche die Geschichte bis 1508 darstellten. Von dem ersten Bande erschien 1795 eine 2. Auflage und in demselben Jahre vom 3. Theile, der bis 1755 reichen sollte, der erste Band bis zum Jahre 1572. Hier kam das Werk zunächst zu langem, unerwünschten Stillstand. Zur Begründung seiner Darstellung versuchte R. 1788 in der „Monatsschrift von und für Mecklenburg“ (Jahrg. 1, Schwerin, Bärensprung) stückweise die wichtigsten Urkunden erscheinen zu lassen. Das fand aber bei dem Publicum dieser Zeitschrift so wenig Anklang, daß der Verleger es unternahm, die schon herausgegebenen 34 Nummern mit einer Anzahl neuer (bis 1305) und mit einer voraufgehenden „Geschichte der Grafen von Danneberg in Mecklenburg“ als „Codex diplomaticus Historiae Magapolitanae Fascic. I“ oder „Urkundenlieferung zur Kenntnis der Mecklenburgischen Vor-Zeit“, 1. Heft 1789 erscheinen zu lassen. Mit dem 2. Hefte, 1790 (bis 1329), stellte sich das Unternehmen als völlig [473] unrentabel heraus. 1790 wurde R. erster Geheimsecretär mit dem Titel Legationsrath, 1796 und 1797 sandte ihn Herzog Friedrich Franz zum Kreistage nach Hildesheim als Gesandten, 1799 wurde er wirklicher Regierungsrath. In der Franzosenzeit hielt er treu zu seinem Fürsten, tritt aber wenig hervor. 1810 ließ er in Schwerin die „Stammtafel der Familie Rudloff“, die er auf drei Jahrhunderte zurückführen konnte (1 Bogen Folio), drucken, 1802 kaufte er zu seinem Stammgute noch das Gut Lössow hinzu. 1813 war er an der Neuordnung des Landes in Rostock betheiligt, die Universität ernannte ihn bei der Gelegenheit zum juristischen Ehrendoctor. Am 1. September 1817 erhob ihn der Kaiser Franz I. von Oesterreich in den erblichen Adelstand mit dem 300jährigen Familienwappen. Der Uebergang der Bödner’schen Buchhandlung in die Firma „Stiller’sche Hofbuchhandlung, Schwerin und Rostock“ und das Vergriffensein des fragmentarischen Bandes seiner Pragmatischen Geschichte ließ ihn das alte Werk nun noch einmal aufnehmen. Er arbeitete die Zeit von 1503–1572 aufs neue durch, fügte 1572–1621, bis zur Güstrower Landestheilung, hinzu und ließ sie als 3. Theiles 1. und 2. Band, aber mit dem neuen Haupttitel „Neuere Geschichte von Mecklenburg 1. und 2. Band“ 1821 und 1822 erscheinen. Die Fortsetzung hinderte der Tod, er starb am 14. Mai 1822 zu Schwerin; der neue Adel erlosch mit ihm.[1] Den hannoverschen Generalpostdirector Wilhelm August R., den Sohn seines Bruders, hat nachher König Ernst August am 2. Juni 1838 neu geadelt.
Rudloff: Friedrich August v. R. wurde als Sohn des damaligen Landsyndicus- Vgl. Krey, Beiträge II, 222 f. – Koppe, im Freimüth. Abendblatt 1822, Nr. 180; daraus mit Nachträgen: J. Freih. v. Maltzan, Einige gute Mecklenburgische Männer (1882) S. 106 ff. – v. Rudloff, Neuere Geschichte Mecklenburgs I (1821) Vorwort. – Lisch, Mecklenburgische Urkunden I, S. IV. – v. Lehsten, Mecklenburgischer Adel, S. 223.
[Zusätze und Berichtigungen]
- ↑ S. 473. Z. 19 v. o.: Der Adel erlosch erst mit dem Tode des 1782 in Schwerin gebornen Sohnes, Karl Gustav v. Rudloff am 19. Novbr. 1872. Nach Familienmittheilung von Herrn Reg.-Bibliothekar Dr. K. Schröder war der Letztere preußischer Generalmajor und Mitglied der Brüdergemeinde zu Niesky. Er gab 1826–35 in Berlin ein „Handbuch des preußischen Militairrechts“, 3 Bde., heraus, ferner 1847–49 in Berlin „Geschichte von Schottland“, 2 Bde.; 1858 in Leipzig: „Die Lehre vom Menschen nach Geist, Seele und Leib.“ Nach seinem Tode erschien eine kleine, an ernsten Selbstbekenntnissen reiche Autobiographie als Heft 8 der „Lebensbilder aus der Brüdergemeinde und ihrer Diaspora“. Niesky 1873. [Bd. 30, S. 793]