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ADB:Rumann, Hildebrandt Gieseler

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Artikel „Rumann, Hildebrand Gieseler“ von Paul Zimmermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 642–643, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Rumann,_Hildebrandt_Gieseler&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 05:40 Uhr UTC)
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Rumann: Hildebrand Gieseler R. entstammte einem alten Nordheimischen Patriciergeschlechte und wurde 1568 zu Göttingen geboren, wo sein Vater Johann R. Bürgermeister war; seine Mutter Anna, Rumann’s zweite Frau, war eine verwittwete Weckenesel, geb. v. Dransfeld. Am 21. Juli 1587 bezog R. die Universität Helmstedt, um sich der Rechtswissenschaft zu widmen. Er schloß sich besonders an Joh. Caselius und Joh. Jagemann an, doch sagte ihm die Art, wie seine Fachwissenschaft selbst damals hier betrieben wurde, keinswegs zu. Noch in viel späterer Zeit hat er sich über den scholastischen Wust, den man in Helmstedt gelehrt habe, bitter beklagt. Er begab sich daher nach Heidelberg, wo er vollbefriedigt von seinem Studium fünf Jahre verweilte. Nachdem er die juristische Doctorwürde errungen, kehrte er in die Heimath zurück. Hier wurde er unterm 25. April 1596 zu Wolfenbüttel als Hof- und Consistorialrath bestallt. Etwa zwei Jahre darauf heirathete er eine Tochter seines inzwischen zum Kanzler ernannten Lehrers Jagemann (A. D. B. XIII, 643). R. wurde wiederholt als Gesandter zu den Reichsversammlungen, wie 1598 in Sachen der Grafschaft Blankenburg, und an fremde Höfe verwandt; insbesondere wurden Rechtsdeductionen von ihm gefordert. Daneben hat er vorzüglich auch der Universität Helmstedt gelegentlich erfolgreiche Unterstützung zugewandt. Auf sein Gesuch erhielt er 1608 die Erlaubniß, in seinem väterlichen Hause in Göttingen wohnen und von hier „als Rath von Haus aus“ seine Arbeiten, zunächst den mit dem Landgrafen von Hessen wegen der Grafschaft Plesse schwebenden Proceß, besorgen zu dürfen. Erst im J. 1615 kehrte er – inzwischen (1609) zum Hofrath und Hofgerichtsassessor ernannt – nach Wolfenbüttel zurück. Auch nach dem Sturze seines Schwiegervaters (1603) ist ihm die Gunst des Herzogs Heinrich Julius erhalten geblieben. Als unter dem Nachfolger, dem Herzoge Friedrich Ulrich, die Streithorst’sche Mißregierung begann, schloß sich R. der Gegenpartei an, die sich unter Eberhard v. Weihe im Einverständnisse mit der Herzogin Elisabeth u. A. bildete. Als die Streithorst’sche Wirthschaft 1622 ein jähes Ende genommen, erhielt R. (nicht vor Mitte des Jahres 1623) das Amt eines Großvogts von Kalenberg mit dem Wohnsitze in Hannover, und in dieser Stellung hat er reichliche Gelegenheit gehabt, seinem Wahlspruche nec repente nec temere getreu in beharrlicher stiller Arbeit die Wunden zu heilen, welche die schlechte Verwaltung der Streithorst’s, vornehmlich die von ihnen veranlaßte Münzverschlechterung, dem Lande geschlagen hatte. Das Eindringen der Tilly’schen Schaaren hatte ihm, der zu Göttingen und Nordheim Häuser und zu Bösinghausen ein Gut besaß, mannichfache Verluste, vor allem den seiner kostbaren Bibliothek, zugefügt. Er starb am 13. März 1631 und ist in der Marktkirche zu Hannover bestattet worden. – R. war ein Mann von reichen Kenntnissen, festem Charakter und aufrichtiger werkthätiger Frömmigkeit. Die Stadt Nordheim verdankt seiner selbstlosen Gesinnung die Wiederherstellung einer von seinen Vorfahren schon im 14. Jahrhunderte gegründeten, reichen Armenspende. Neben seiner verdienstvollen Thätigkeit als Beamter hat R. auch tüchtige wissenschaftliche [643] Studien getrieben, ohne jedoch deren Ergebnisse der Oeffentlichkeit zu übergeben. Schon 1607 wollte er das Corpus iuris durch theoretische und praktische Anmerkungen erläutern, um von dem Studium der Glossatoren zu dem der Rechtsquellen hinzuleiten. Das handschriftlich noch vorhandene Werk ist niemals gedruckt worden. – R. ist drei Mal verheirathet gewesen. Seine erste Frau starb im Januar 1612, die zweite, Katharine, Tochter Gabriel’s v. Schneen, im August 1616; die dritte, Anna, Tochter des Pfalz-Simmern’schen Kanzlers Berth. Wecken, welche er um 1626 heimgeführt hatte, und zwei Söhne haben ihn überlebt. Von letzteren ist der eine, Johann Staats R., ohne Nachkommen, der andere, Joachim Christoph R. (geb. 1628, † 1682) als Bürgermeister zu Nordheim gestorben.

Vgl. Spangenberg im Neuen vaterländischen Archive Jahrg. 1825, I, 68–100. – Einige Nachrichten aus den Familienacten verdanke ich Herrn Oberst Blumenbach in Hannover.