ADB:Santen, Laurens van

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Artikel „Santen, Laurens van“ von Richard Hoche in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 30 (1890), S. 363–364, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Santen,_Laurens_van&oldid=- (Version vom 24. April 2024, 16:18 Uhr UTC)
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Santen: Laurens oder Laurentius van S. (Santenius), vielseitiger Philologe des 18. Jahrhunderts. Er wurde in Amsterdam am 1. Februar 1746 geboren, erhielt seine Schulbildung auf dem Athenäum der Vaterstadt, vornehmlich durch den jüngern Peter Burmann (Secundus) und erlangte bereits damals eine bedeutende Fertigkeit in der Bildung lateinischer Verse. In Leyden studirte er alsdann Rechtswissenschaft, namentlich aber griechische und römische Litteratur bei Valkenaer und Ruhnkenius. Daneben trieb er eifrig die neueren Sprachen; er war des Vlämischen und Deutschen nicht minder als des Französischen und Englischen soweit mächtig, daß er als „ad saeculi sensum politus“ gelten konnte. Seine Absicht war, entweder die akademische Laufbahn einzuschlagen oder im Hofdienste etwa als Prinzenerzieher thätig zu sein oder auch in eine Beamtenstellung bei der Verwaltung einzutreten. Leider erwiesen diese Pläne sich als undurchführbar: seine Gesundheit war nicht die beste, vornehmlich aber wurde S. durch häusliches Unglück schwer heimgesucht. Sein Vater, von dem er ein bedeutendes Vermögen erwartet hatte, verfiel in eine Geisteskrankheit, Vermögen fehlte, wie sich herausstellte, ganz, und so war der Sohn gezwungen, die Sorge für den hilfsbedürftigen Vater und für den eigenen Unterhalt allein zu tragen. Alle Versuche, ein öffentliches Amt zu erlangen, scheiterten; die vielfachen Bemühungen Ruhnken’s und Valkenaer’s erwiesen sich ebenso als fruchtlos; schließlich blieb S. nichts anderes übrig, als Privatstunden und Repetitorien für Studirende, namentlich für Juristen, abzuhalten und dadurch sich ziemlich nothdürftig durchzuschlagen. Neben dieser Lohnarbeit ging jedoch eine umfangreiche wissenschaftliche Thätigkeit her; 1774 erschien ein Band lateinischer Gedichte „Elegiae trigae s. n. Carmina juvenilia“, 1780 die von ihm zum Abschlusse gebrachte Burmann’sche Properzausgabe, 1783–1794 8 Hefte „Deliciae poeticae“, 1787 die Ausgabe von Callimachus’ Hymnus auf Apollo, 1788 Catulli elegia ad Manlium, und andere Arbeiten, welche die lebhafte Anerkennung seiner Lehrer fanden, wenn sie auch mehr an P. Burmann’s Methode, als an die Ruhnken’s erinnerten. – Es ist begreiflich, daß S., welchem die ihm allein begehrenswerthe Anerkennung durch ein öffentliches Amt verschlossen blieb, allmählich in eine unzufriedene und namentlich gegen die regierenden Kreise verbitterte [364] Stimmung gerieth und sich der Oppositionspartei, welche in den Niederlanden der Partei des Statthalters schroff gegenüber stand, eifrig anschloß. Als dann die Umwälzung des Jahres 1795 völlig neue Männer zur Regierung berief, wurde auch van S. in den neuen Rath der Stadt Leyden gewählt und zugleich zum Curator derselben Universität ernannt, an welcher ihm bisher auch die bescheidenste Lehrstelle versagt geblieben war. Er begann seine neue Thätigkeit mit tiefeinschneidenden Maßregeln gegen Zustände und Personen; die völlige Umgestaltung der Universität jedoch, welche er beabsichtigte, gelang ihm nicht; seine eigene Partei unterstützte sein rücksichtsloses und wohl vielfach übereiltes Vorgehen nicht. Er starb bereits am 10. April 1798. – Nach seinem Tobe gab H. Hoeufft seine gesammelten Gedichte 1801 mit einer biographischen Vorrede heraus, ebenso D. J. van Lennep 1825 die von ihm zum Abschlüsse geführte Ausgabe des Terentianus Maurus. Van Santen’s Apparat zum Catull befindet sich in der königl. Bibliothek zu Berlin.

J. H. Hoeufft in der praefatio zu den Poëmata Santenii 1801. – Wyttenbach in der Bibl. critica XI. 133 f. und in den Opuscula II, 80–84 – Chr. Saxi Onomasticon VIII, S. 408, wo ein vollständiges Schriftenverzeichniß. – Vgl. auch Pökel, Philol. Schriftsteller-Lezikon S. 237, und L. Müller. Gesch. d. klass. Philologie in den Niederlanden S. 92.