ADB:Saxonius, Johann
Bugenhagen und Melanchthon kam er später nach Kiel – in welche Stellung ist nicht bekannt –, wurde aber von dort bald als Professor der Rechte nach Erfurt berufen. 1550 wurde er Kanonikus zu Hamburg und erhielt hier die zwölfte größere Präbende, wurde auch zugleich Decan des Domcapitels. 1555 erhielt er außerdem ein Kanonikat in Bremen, wurde auch holstein-gottorp’scher Kanzler. Er starb unverheirathet als Domdechant in Hamburg am 10. März 1561. – Wir besitzen von ihm: „Duae orationes, prior de vita Rudolfi Agricolae, posterior de D. Augustino“ 1539, später mehrmals gedruckt; „Comment. in Ciceronis orationem pro Ligario“ 1542; „Comment. in Ciceronis orationem pro Roscio Amerino“ mit zwei Reden „De utilitate studii dicendi“ und „De observandis legibus“ 1545 und – ohne die Reden – 1553; „Comment. in T. Livii historiarum libr. 21 et 22“ 1547 und 1555; „Assertio de glossis Accursianis et Bartholi consimiliumque doctorum commentariis, absque iis ius civile intelligi non posse“ 1548. Außerdem sind verschiedene Wittenberger Programme in den Scripta Academiae Witebergensis publica ab a. 1540-1553 proposita abgedruckt.
Saxonius: Johannes S., auch Saxe oder Saxo, gelehrter Humanist des 16. Jahrhunderts. Er war im Dorfe Hattstedt im Herzogthum Schleswig, nahe bei Husum geboren; das Geburtsjahr ist unbekannt. Nachdem er auf der Husumer Schule seine erste Bildung erworben, ging er nach Wittenberg und studirte hier vornehmlich Geschichte, Rechtswissenschaft und Philosophie, wurde daselbst auch Magister, Doctor der Rechte und Professor der Philosophie. Zweimal – 1533 und 1539 – erscheint er als Decan der philosophischen Facultät. Durch die Empfehlung von