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ADB:Schütz, Kaspar

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Artikel „Schütz, Kaspar“ von Karl Lohmeyer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 33 (1891), S. 132–133, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Sch%C3%BCtz,_Kaspar&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 03:14 Uhr UTC)
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Schütz: Kaspar S., preußischer Geschichtschreiber, geboren zu Eisleben, † am 16. September 1594 zu Danzig, wo er oberster Stadtschreiber war. Er war 1561, offenbar schon in reiferen Jahren, nach Königsberg gekommen, wo sein „Bruder“, d. h. doch wol sein Stiefbruder, Georg Lange, Professor der Rechte war. Am 26. September des genannten Jahres ist er in die Universitätsmatrikel eingetragen und am 30. erhielt er die Magisterwürde. Schon am Ende (5. December) des folgenden Jahres wurde ihm auf den Wunsch des Herzogs Albrecht die Professur der Dichtkunst übertragen, zuerst zwar nur auf ein Jahr, bald aber für die Dauer. Dennoch war in dieser Stellung seines Bleibens nicht lange, da er der Berufung in das Amt des untersten Stadtschreibers von Danzig schon 1565 Folge leistete. Dort blieb er, in der üblichen Weise aufsteigend, bis an seinen Tod. Er heirathete eine Tochter (Anna) des Danziger Stadtphysikus Dr. Johannes Placotomus (Brettschneider), welcher vorher herzoglicher Leibarzt in Königsberg gewesen war. Wenn als Geburtsjahr des S. gewöhnlich 1540 angegeben wird, so ist diese Annahme mit Rücksicht auf die Zeit seiner akademischen Anstellung in Königsberg völlig unhaltbar, wenigstens ist es kein zwingender Beweis für eine so große Jugend, daß er selbst in seinem 1562 verfaßten Lobgedichte auf den mehr als 70jährigen Herzog Albrecht von seinen eigenen jungen Jahren redet und für ein reiferes Alter bessere Verse verspricht: so konnte er sich äußern, auch wenn er schon im vierten Jahrzehnt seines Lebens stand, ein Professor der Dichtkunst von 22 Jahren ist aber doch für jene Zeiten nicht gut denkbar. Daß S. sich auch mit der Rechtswissenschaft befaßt haben muß, geht aus einer Seite seiner schriftstellerischen Thätigkeit hervor; ob er aber wirklich, bevor er nach Königsberg ging, in Wittenberg studirt hatte, bleibt, so wahrscheinlich es jedenfalls aussieht, doch durchaus unerwiesen. Neben seiner amtlichen Thätigkeit, für welche eine große Reihe im Auftrage des Danziger Rathes abgefaßter Schriftstücke Zeugniß ablegt, ist S. auf drei verschiedenen Gebieten schriftstellerisch hervorgetreten: er war Dichter, er verfaßte einige juristische Abhandlungen, er galt für einen der angesehensten Geschichtschreiber seiner Zeit. Seine zahlreich erhaltenen Gedichte sind zumeist Gelegenheitsarbeiten mannichfaltiger, aber gewöhnlicher Art; von größeren wären höchstens zu erwähnen: „Disputatio poetica de libello Horatii de arte poetica“, 1562; [133] „Prussiae liber primus, sermone ligato“, 1563; „Sermonum Job liber heroicus“, 1569; „Ecclesiastes Salomonis carmine heroico“, 1580. Seine kleinen juristischen Schriften bewegen sich hauptsächlich auf dem Gebiete des Erbrechts. Da S. seine ursprüngliche Absicht, die ganze preußische Geschichte in Versen zu beschreiben, nach Vollendung des ersten Buches glücklicherweise aufgegeben hat, so ist als sein Hauptwerk, mag es auch, nach heutigem Maßstab gemessen, nicht mehr sonderlich hochzustellen sein, seine „Historia Rerum Prussicarum Das ist Wahrhaffte und eigentliche Beschreibung der Lande Preussen“ zu betrachten, welche in der ersten Ausgabe (Zerbst 1592), in der sie nur bis 1525 hinabgeht, 541 enggedruckte Folioblätter füllt. Da S. in seiner Einleitung gar viel von der Mangelhaftigkeit der bisherigen Geschichtschreibung, von ihrer ganz ungenügenden Kritik und insbesondere von ihrer Unkenntniß der Urkunden, der Acten und Recesse spricht und gerade diesen Mangel tief beklagt, so hat man lange, weil ihm gerade in seiner amtlichen Stellung actenmäßiges Material zu unbeschränkter Einsicht und Verfügung stehen konnte, sein Werk mit überaus günstigen Augen angesehen. Als aber Th. Hirsch für seine Ausgabe der Danziger Chroniken in den Scriptores rerum Prussicarum auch die dortigen archivalischen Quellen mit dem, was S. daraus entnommen haben wollte, verglich, stellte sich bald heraus, daß er genau so wie seine von ihm getadelten Vorgänger gearbeitet, daß er sogar seine „Recesse“ nicht aus den Originalen, sondern immer erst aus zweiter und dritter Hand entnommen hat: er ist vollkommen seinen Vorgängern gleichzustellen, auch seine Angaben sind durchweg nur dann anzunehmen, wenn sie durch anderweitige Ueberlieferung sicher gestützt werden. Die zweite (jedoch sehr schlechte) Auflage erschien, besorgt und mit einer Fortsetzung bis 1595 (1598) versehen durch David Chyträus, zu Leipzig 1599.

Kurze Nachricht von M. Caspar Schützens Leben und Schriften, in Preußische Sammlungen etc. I, 596–620 (Danzig 1747). – Töppen, Gesch. der Preuß. Historiographie (1853), S. 252–262. – Die bezüglichen Bemerkungen von Th. Hirsch finden sich zerstreut in den letzten Bänden der Scriptores rerum Prussicarum. – In den Kirchenbüchern von Eisleben ist keine Nachricht über S. zu finden.