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ADB:Scheill, Josef

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Artikel „Scheill, Josef“ von Johann Friedrich von Schulte in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 30 (1890), S. 715, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Scheill,_Josef&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 09:09 Uhr UTC)
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Scheill: Josef S., Jurist und Theolog, geboren am 13. März 1784 in dem Bauernhofe Sichel bei Reichenhall (Baiern), † am 9. Juli 1834 beim Baden in der Passarge bei Braunsberg. Er machte die Gymnasialstudien auf dem Benedictinergymnasium in Salzburg, hörte an der dortigen Universität philosophische Vorlesungen, studirte 1803 und 1804 die Rechte in Landshut, war von 1805 bis 1815 in der Praxis bei Cameralämtern thätig, wandte sich 1815 dem Studium der Theologie in Landshut zu und trat noch in diesem Jahre in das dortige Clericalseminar ein. Nachdem er im J. 1817 die theologische Preisfrage gelöst und die Priesterweihe erhalten hatte, wurde er nach Zurücklegung einer italienischen Reise im J. 1818 Caplan an der Aukirche in München, dann Prediger bei St. Martin zu Landshut, hier 1821 Dr. theol. Zu Ostern 1824 nahm er einen Ruf an als Regens des bischöflichen Seminars in Braunsberg (Ermland) und Professor der Pastoraltheologie am Lyceum. Diese Stellung hatte er bis zum Tode inne. Vom Papste war er zum apostolischen Notar ernannt worden. S. ist der größte Gegner der Staatsgewalt, spricht ihr in kirchlichen Dingen jedes Recht ab, steht auf dem schroffsten curialen Standpunkte. Dies und der an Gemeinheit grenzende Ton, den er gegen seine Gegner anschlägt, verbunden mit unbestreitbarer Schärfe des Verstandes, fleißiger und geschickter Darstellung gaben ihm insbesondere beim Clerus hohes Ansehen und geben ihm neben Frey und Schenkl einen Platz in der Reihe derer, welche den ultramontanen Geist in Deutschland erweckten. Sein naturrechtlicher Standpunkt und eine gewisse Verschwommenheit kamen dabei gut zu statten. Schriften: „Darstellung der hermeneutischen Momente bei der Beweisführung der dogmatischen Bibelstellen“ (Preisfrage), Landshut 1820; „Welches sind die wichtigsten Interessen von Europa und besonders von Deutschland“, 1814. Wurde zur Zeit des Wiener Congresses verboten; „Das baierische Concordat, vertheidiget gegen die Betrachtungen über das baier. Conc. in den ‚Ueberliefer. zur Gesch. unserer Zeit ges. von H. Zschokke‘“, München 1818, 3 H. 4°; „Kirche und Staat“, das. 1818; „Das Patronatsrecht der Communen im Kön. Baiern nebst einer Prüfung der modernen Grundsätze über das Patronatrecht überhaupt“, das. 1819; „Codex publico-eccles.-diplomaticus. Vollst. Samml. der merkwürdigen Dokumente und Aktenstücke für das neuere in Europa und Deutschland gültige Kirchenrecht der Katholiken“, das. 1822; Bearb. des 9. Bandes der Kirchengeschichte von Berault-Bercastel in der deutschen Uebersetzung 1823, 25; Forts. des „Krit. Commentar über das Kirchenrecht“ von Frey, Bd. 4 und 5, Kitzingen 1826–33; Herausgabe und Bearbeitung der 9. und 10. Auflage der Instit. jur. eccl. von Schenkl, Landshut 1822, fg. 1830; „Die geistliche Gerichtsbarkeit in streitigen und strafrechtlichen Angelegenheiten philos.-histor. nach dem geltenden positiven Kirchenrechte entw.“, 1. Th., Kitzingen 1833. Dazu „Vermischte Predigten“, Sulzb. 1827; einzelne besonders gedruckte Aufsätze in den Würzburger Zeitschriften „Athanasia“ und „Religionsfreund“ (1822–1830); Beigabe zum Braunsberger Lectionscatalog, 1830 und 1830/31; Necrolog auf den Bischof v. Matthy in Prov.-Bl. von 1835.

Felder, Gel.-Lex. II, 272. – Allgem. Religions- und Kirchenfreund, Würzb. 1834, Beil. Sp. 368. – N. Nekrolog 1835, S. 1157. – Jos. Bender, Gesch. d. philos. u. theol. Studien in Ermland, Braunsb. 1868, 4°, S. 163. – Meine Gesch. III, 1, S. 336 ff., besonders über seinen Standpunkt und seinen Einfluß.