ADB:Scheit, Mathias
Friedrich’s III. mit dem Erzbischof Bernhard Rohrer (s. Allg. D. B., Bd. II, S. 455–56) Ende 1479 die Invasion der Kriegsvölker des Ungarnkönigs Mathias Corvinus anhub, und sämmtliche Besitzungen, Städte und Schlösser des Erzstiftes als Verbündeten des genannten Herrschers, besetzt wurden, um diesem bequemere Stützpunkte für seinen Krieg mit dem Kaiser in Steier und Kärnten zu bieten. – Das gleichzeitige Seckauer Vormerkbuch (s. steierm. Landesarchiv, Nr. 3361, Pap. 12°, 24 Bl.) verzeichnet den 3. März 1482 als den Tag der eigentlichen Besitzergreifung Mathias’ von den Gütern des Bisthums. Er suchte nach beiden Seiten hin sich zu decken, obschon er sonst ein entschiedener Anhänger des Kaisers blieb. So schloß er (14. Mai 1482) mit dem Kaiser das Abkommen, wonach er demselben für die bisher eingezogenen, dem Bisthum jedoch wieder zurückgegebenen Schlösser 200 Goldgulden jährlich zu entrichten versprach, während er von dem Ungarnkönige die Zusage erhielt, sobald mit dem Kaiser Friede gemacht sei, werde er die Schlösser Seckau und Bischofseck dem Bisthum ausliefern. 1483 finden wir M. mit Balthasar Thonhausen, Hauptmann der Steiermark, und den beiden Grapler, als kaiserlichen Commissär (November) genannt; 1484 (April) betraute ihn der Kaiser nebst dem Erzpriester Andreas von Stein mit der Einhebung der Kriegssteuer. 1485, als mit verdoppelter Heftigkeit Krieg zwischen den Ungarn und ihren Verbündeten, dem Liechtensteiner auf Murau und dem Herrn von Weispriach auf der einen, den Kaiserlichen auf der anderen Seite losgebrochen war und besonders auf dem oberen Murboden tobte, wurde im Spätjahre der streitbare Bischof, dem der zeitgenössische Chronist Unrest deshalb auch den Text liest, von den Ungarn gefangen genommen. Zu Graz verbürgte er urkundlich (15. Dec. 1485) dem Ungarnkönige, sich bei 1000 Goldgulden Buße den 24. Juni 1486 wieder zu stellen. Jedenfalls mußte sich für ihn der Propst und das Kapitel als Bürgen eingesetzt haben; wir wissen ja auch, daß 2000 Goldgulden für ihn erlegt wurden. – Am 5. April 1486 ertheilte der Kaiser (zu Aachen) seinem „lieben Fürsten und Rathe“, dem Bischof von Seckau, die Freiheit vom landschaftlichen Gerichtszwange, mit dem Rechte, einen Procurator zu delegiren, ferner die Befugniß, im ganzen römischen Reiche kaiserliche Notare zu ernennen. – Zum zweiten Male gerieth er dann in die Gewalt der Ungarn, aus welcher ihn sein Domstift wieder lösen mußte, wie dies einerseits der Schadlosbrief des Bischofs vom 30. November 1486, andererseits der des Kaisers vom 13. März 1487 für den Propst Johannes und das Domkapitel von Seckau bezeugen. Interessant ist die Verhandlung darüber, ob M. in den angedeuteten Kämpfen persönlich die Waffen geführt habe. Er hätte nämlich eine Wunde davon getragen, von der er um Mitfasten (März) genas. Er stellte wol den 2. August 1487 sein Kämpferthum in Abrede und suchte sich vor dem römischen Stuhle zu rechtfertigen, [664] der im Februar desselben Jahres durch den Cardinalbischof von Ostia den Dompropst von Seckau mit der Untersuchung betrauen ließ, „ob Bischof Mathias sich im Kriege persönlich mit den Waffen in der Hand betheiligt habe“, aber in der öffentlichen Meinung half ihm diese seine Verantwortung nichts. Der bereits oben angeführte Zeitgenosse, Jacob Unrest, Pfarrer zu St. Martin am Techelsberge, erzählt nur von einer Gefangenschaft des Bischofs; man habe ihn nach Twingberg, dann nach Friesach geführt und gegen den von den Kaiserlichen gefangenen jüngeren Herrn von Liechtenstein ausgewechselt. „Besser wäre es gewesen, der Bischof hätte während dieser Zeit den Psalter gelesen und das weltliche Schwert denen zum Fechten überlassen, denen es gebührt“, bemerkt der Chronist bei diesem Anlasse. Kaiserliche, päpstliche und königliche Gnadenbriefe von 1488–89 für den Bischof verdienen hier eine kurze Erwähnung. Am 8. Febr. 1488 erhielt der Bischof als Sendbote des von Krieg und Finanznoth hart bedrängten Habsburgers die Vollmacht, 40 Personen in Frankreich und Italien Wappen und 43 Personen die Insignien der Ritterschaft zu verleihen und dafür die bestimmten Taxen zu erheben. Die päpstliche Bulle ist eine Bestätigung der bischöflichen Besitzrechte, die Urkunde Kaiser Max I. die Erneuerung aller Handvesten des Bisthums. Ihr folgte ein analoges Document vom Jahre 1494. Die Gebrechlichkeit des Alters bestimmte den Bischof, der die schwerste Epoche seines Daseins (1482–1490) lange überlebte, 1503 auf sein Bisthum Verzicht zu leisten. Er starb neun Jahre später (14. Februar 1512) auf dem Schlosse Wasserberg.
Mathias Scheit (Scheidt), Bischof von Seckau, † am 14. Februar 1512. Derselbe wurde nach dem Tode des Seckauer Bischofs, Christoph v. Trautmannsdorf (16. November 1480), und der baldigen Resignation dessen Nachfolgers, Johannes II. (Serlinger), 1481/82 zu dieser Würde befördert. Die Zeit war eine der schlimmsten für Innerösterreich, da in Folge des unseligen Zwistes Kaiser- Cäsar, Ann. ducatus Styriae. III. Muchar, Gesch. des Herzogthums Steiermark. VIII. Krones, Die zeitgenössischen Quellen der steierm. Gesch. in der 2. Hälfte des XV. Jahrhunderts (Beitr. z. K. steierm. Gesch.-Quellen 1870). Die österr. Chronik Unrest’s bei Hahn, Coll. monum. I. und Urkunden des steierm. Landesarchivs.