ADB:Scherz, Johann Georg
Schilter angeschlossen, dann eine Anzahl deutscher Städte und Universitäten, namentlich Halle und Rostock, besucht hatte, ward er 1702 zu Straßburg Professor der Moralphilosophie, 1711 Prof. der Jurisprudenz. Das Alter brachte dem bescheidenen Gelehrten manche Ehren, beschränkte aber durch ein schweres Steinleiden seine Arbeitskraft. Schon 1695 war seine „Dissertatio de lotionibus et balneis graecorum“ gedruckt worden: es folgte seine juristische Probeschrift de dotalicio 1701 und wiederholt Jena 1739/1740, an welche eine Reihe von rechtswissenschaftlichen, geschichtlichen, philosophischen Arbeiten sich anschloß. Ueber die Leistungen seiner Zeitgenossen hinaus reicht sein Verdienst um die altdeutschen Studien, die er insbesondere durch gelehrte und scharfsinnige Bestimmung der alten Wortbedeutungen förderte. In den Jahren 1704–14 erschienen unter dem Titel „Philosophiae moralis Germanorum medii aevi specimen I–XI,“ [139] aus der Hs., die S. selbst besaß, 50 Fabeln Boner’s. Dann hat S. zum Thesaurus Antiquitatum Teutonicarum seines Lehrers Schilter, welcher zu Ulm 1726–28 in 3 Foliobänden erschien, werthvolle Erläuterungen und Berichtigungen aus den Hss. gegeben, leider nur in Nachträgen, nicht im Texte selbst. Das lebenslang von S. gesammelte „Glossarium Germanicum medii aevi“ ward erst durch J. J. Oberlin herausgegeben, Straßburg, 2 Bde. Fol. 1781, 84.
Scherz: Joh. Georg S., Germanist zu Straßburg, geb. 1678 und † 1754. Nachdem er auf der dortigen Universität bis 1698 studirt und sich besonders an den Polyhistor- Programma in Exequiis … Arg. (1754). – Raumer, Geschichte der germanischen Philologie. – J. Crueger, Straßb. Stud. 2, 440 ff.