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ADB:Schierschmid, Johann Justin

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Artikel „Schierschmid, Johann Justin“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 31 (1890), S. 185–186, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schierschmid,_Johann_Justin&oldid=- (Version vom 19. Dezember 2024, 01:08 Uhr UTC)
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Schierschmid: Johann Justin S., Rechtslehrer, geb. zu Gotha am 27. Dec. 1707, † zu Erlangen am 26. Decbr. 1778. S. ist der Sohn eines Officiers des Stadtbataillons zu Gotha, erhielt dortselbst seine humanistische Bildung, und ging von da im October 1727 nach Jena, wo ihn neben juristischen Vorträgen namentlich philosophische anzogen … deßhalb besuchte er 1730 noch die Marburger Hochschule, wo Christian Wolf einen begeisterten Zuhörerkreis um sich versammelte, und S. zu demselben alsbald in näheres persönliches Verhältniß trat. Den Winter 1732 auf 33 verlebte er in Gotha, und vollendete dortselbst die auf Anrathen des früheren Reichskammergerichtsbeisitzers v. Plönnies begonnenen „Elementa juris civilis ad ductum Institutionum, methodo scientifica [186] conscripta“, erwarb sodann in Erfurt am 14. April 1733 die Würde eines magister philosophiae, und siedelte um Ostern 1733 bis zum Sommer 1737 auf Anrathen Wolf’s nach Leipzig über, um dortselbst der Philosophie des Letzteren Eingang zu verschaffen. In der Zwischenzeit reiste er auf kurze Zeit nach Halle, und wurde mit der Inauguraldissertation (I) „de imputatione culpae civili“ (Hal. 1734. 4.) (welcher zwei weitere Theile folgten: II de imput. culpae circa contractus cumprimis innominatos et reales; III – circa emtionem venditionem (Hal. 1735. 4) – am 4. Juni 1734 zum Doctor beider Rechte promovirt. Auf der Leipziger Ostermesse 1735 erschienen die vorerwähnten „Elementa“. Als das erste juristische Buch, welches im Wolfischen Geiste und in demonstrativer Methode abgefaßt war, erregte es in der wissenschaftlichen Welt großes Aufsehen, fand indeß neben entschiedenem Lobe auch entschiedenen Widerspruch. … In Leipzig erreichte S. nicht das, was er erwartet hatte; Wolf’s Lehre zählte dort noch viele Gegner, und der Uebereifer, womit der junge Jurist die neuen Principien verfocht, war nicht geeignet, denselben Eingang zu verschaffen. Außerdem wurde durch ein offenes Sendschreiben (Freyburg bei Ernst Wahren 1734, 4°), in dem er des Professors Dr. Aug. Friedr. Müller (eines in Leipzig sehr geschätzten Docenten) „Recht der Natur“ heftig angriff, – seine Stellung noch ungünstiger, obwohl Prof. Müller das Schreiben unerwidert ließ. Als er daher nach Köhler’s Tod (21. Juni 1737) von Jena aus eingeladen wurde, dessen philosophische Vorlesungen fortzusetzen, folgte er sofort dieser Aufforderung und hielt namentlich Vorträge über das jus naturae et gentium. 1739 wurde er dortselbst zum außerordentlichen Professor der Philosophie ernannt, mit der Erlaubniß die Anwaltspraxis auszuüben, und verehelichte sich im folgenden Jahre mit der ältesten Tochter des ehemaligen Coburg’schen Stadtsyndicus, Dr. Phil. Heinrich Döbner … 1743 erhielt er als Professor juris et philosophiae ordinarius einen Ruf an die neugestiftete Universität Erlangen; traf jedoch durch Vorlesungen in Jena länger festgehalten, erst im Sommersemester 1744 ein. Im nächsten Jahre wurde er unter Verleihung der Hofrathswürde vierter Professor der Rechte, und versah zugleich von 1746–48 das Syndicat. 1758 rückte er zum dritten, 1760 zum zweiten und 1767 zum ersten Professor in der Juristenfacultät vor, und wurde endlich 1776 mit dem Charakter eines geheimen Hofrathes zur Ruhe gesetzt, in welcher Eigenschaft er am 26. December 1778 starb. Schon im Jahre 1755 hatte er das Unglück das Augenlicht zu verlieren, hielt aber trotzdem noch einige Jahre lang Vorlesungen, und blieb bis an sein Ende ein eifriger Beisitzer des Spruchcollegiums. – Geh. Hofrath Delius hielt am 17. Januar 1779 in der Universitätskirche eine Gedächtnißrede, welche unter dem Titel: „Leben und Charakter des seligen Herrn Geheimen Hofraths S.“ im Drucke erschien (Erlangen K. W. Walther 1779, 31 Stn.), und Professor G. C. Harleß verfaßte im Auftrage der Hochschule eine „Memoria J. J. S.“ betitelte Denkschrift, Erlangen 1779. Nicht ohne dichterische Begabung verfaßte S. mehrere gute Gelegenheitsgedichte und stiftete nach dem Vorbilde in Jena zu Erlangen eine deutsche Gesellschaft. Auch als Schriftsteller war unser Gelehrter thätig, er schrieb außer den bereits erwähnten Elementis juris civilis auch „Elementa juris naturalis, socialis et gentium methodo scientifica conscripta“ P. I u. II. Jen. 1742, 4°, dann mehrere civilistische Dissertationen und Programme, welche gleich den übrigen Werken – bei Weidlich, Gesch. d. jetzt lebenden Rechtsgelehrten, 2. Thl. S. 421–24 und in Meusel’s Lexikon, Bd. 12, S. 156–58 aufgezählt – jetzt nur noch litterärgeschichtliches Interesse beanspruchen können.

Meusel a. a. O. und die dort erschöpfend aufgeführte Litteratur; dann Ludovici, Entw. einer vollständigen Historie der Wolfischen Philosophie. Thl. III § 196.