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ADB:Schiltenberger, Johann Peter

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Artikel „Schiltenberger, Johann Peter“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 31 (1890), S. 264–265, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schiltenberger,_Johann_Peter&oldid=- (Version vom 4. November 2024, 23:12 Uhr UTC)
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Schiltenberger: Johann Peter S. (auch Schiltberger), Rechtslehrer zu Ingolstadt, geboren 1684 in Stadtamhof, † am 11. Februar 1759 zu Kirchdorf bei Abensberg a. D. S. stammt nach eigener Behauptung aus dem angesehenen Geschlechte der „Schiltperger“, deren bereits Aventinus in seiner Chronik rühmend gedenkt. Sein Ahnherr, Lucas, war Bürgermeister zu Wörth, sein Vater Benedict, den er schon frühzeitig verlor, hielt sich in Stadtamhof auf. S., an dem Gymnasium zu Regensburg herangebildet, bezog 1709 die Hochschule [265] zu Ingolstadt, wo er als Hörer der Rechte fünf Jahre verblieb. Nach erlangtem Doctorgrade wurde er bei dem Hofrathe in Regensburg als Advocat aufgenommen. Da im Jahre 1713 dort und in der Umgegend die Pest auftrat, verließ er die Stadt, und da gleichzeitig durch den Tod Friedrich de Chardel’s († 17. Juni 1713) in Ingolstadt eine Professur der Rechte erledigt wurde, bewarb er sich um dieselbe. Auf mehrfache Verwendung zum außerordentlichen Professor des Criminalrechtes und der Praxis ernannt, wurde er am 20. November 1713 in die Facultät eingeführt. Schon im folgenden Jahre (1714) erfolgte unter Verleihung des Hofraths-Titels seine Ernennung zum ordentlichen Professor mit einem Gehalte von 600 fl., der später auf 800 erhöht wurde. S., der zuletzt als Professor der Digesten und des Feudalrechtes lehrte, bekleidete zum öfteren das Rectorat (1736, 1740, 1744, 1750). Während seiner erstmaligen Function gerieth er mit dem Senate in langwierigen Streit, weil er ein Sitzungsprotocoll der medicinischen Facultät eigenmächtig zerriß. Während des österreichischen Erbfolgekrieges wurde die Universität Ingolstadt schwer heimgesucht: auch S. sollte gleich anderen Professoren eine Contribution von 2000 fl. entrichten, wurde jedoch von deren Zahlung durch die bald darauf eingeleiteten Präliminarien zum Füßner Frieden (1745) befreit. 1755 erlitt er einen Schlaganfall, welcher seine fernere Lehrthätigkeit ausschloß und die Emeritirung mit ganzem Gehalte zur Folge hatte. An die Universität wurde dessen Sohn Joseph S., Regierungsrath in Burghausen, als Docent für jus patriae gerufen, wodurch ein lange gehegter, oft geäußerter Wunsch des Vaters in Erfüllung ging. Da jedoch das Wartegeld des Neuberufenen aus dem väterlichen Emeritenbezuge bestritten werden sollte, entstanden zwischen Vater und Sohn häßliche Zerwürfnisse, welche nur mit dem Tode des Ersteren aufhörten. Im Sommer 1758 ging S. in das Bad Abensberg, von den dortigen Quellen eine Erleichterung seines Zustandes erwartend – jedoch vergeblich. Von Abensberg siedelte er nach dem benachbarten Dorfe Kirchdorf über, wo sein jüngerer Bruder als Pfarrer lebte; dort erlag er seinen Leiden am 11. Februar 1759 (das von Prantl in Bd. I, S. 591 seiner Universitäts-Geschichte angegebene Datum 9. Februar ist irrig). – S. heirathete in Ingolstadt die Tochter (nach Anderen die Wittwe) seines Amtsvorgängers de Chardel, aus welcher Ehe zwei Kinder hervorgingen, eine Tochter und der oben genannte Joseph S., welcher nach seiner Berufung als Docent am 28. November 1755 den Doctorgrad in Ingolstadt erwarb, 1760 das Rectorat führte, und als ordentlicher Professor des einheimischen Rechtes und der Praxis am 13. Januar 1761 mit Tod abging, ohne einen besonderen wissenschaftlichen Namen zu erwerben. – Dagegen rühmt Mederer in seinen Annalen der Ingolstädter Hochschule den Fleiß und Lehreifer des älteren Schiltenberger, und gedenkt in anerkennender Weise dessen schriftstellerischer Thätigkeit. S. sen. veröffentlichte von 1734–1750 mehrere Disputationes; dann 1718 in Folio „Quaestiones selectae ex universo jure“ und 1731 „Quaestiones illustres ex universo jure“, welche er theils dem Kaiser Karl VI. theils dessen Bruder, dem Kurfürsten von Cöln zueignete. Einige Jahre später – 1739 – gab er im eigenen und der Facultät Namen „Consilia seu responsa civilia et criminalia“ (Ingolst. Fol.) heraus, deren Fortsetzung durch die Kriegsunruhen unterbrochen wurde.

(Joh. P. S.) Mederer, Annales Ingolst. academiae III. 132, 134, 262, 275 u. 76. – Weidlich, Gesch. d. jetztleb. R.-Gelehrten Thl. II. S. 424 bis 427. – Meusel, Lexik., Bd. 12, S. 161 u. die dort Genannten. – Prantl, Gesch. d. Univ. Ingolst., I, 493, 519, 527, 591, II 507. – (Joseph S.) Mederer l. cit. 236, 260, 281. – Prantl a. a. O. I, 592–95.