ADB:Schradin, Niklaus
Hemmerlin’s 1497 gedrucktem Tractat De nobilitate et rusticitate das erste im Druck erschienene Werk schweizergeschichtlichen Inhaltes und in einem Tone gehalten, der den siegreichen Eidgenossen gefallen mußte. Auch nahm S. darin die ihm aus den Arbeiten von Fründ oder von Eulogius Kiburger (s. A. D. B. VIII, 154) bekannte rühmende Sage von der schwedischen Abkunft der Schwyzer auf. Schradin’s Erzählung vom Schwabenkriege hat dann auch der Luzerner Etterlin (s. A. D. B. VI, 397) in seiner 1507 veröffentlichten eidgenössischen Chronik wiederholt. In Deutschland dagegen erregte Schradin’s Büchlein großen Unwillen. Wimpheling in seinem Soliloquium (Cap. 16 u. 23) wendet sich mit heftigem Tadel gegen S. und ebenso scheint Bebel’s scharfe Aeußerung gegen die Eidgenossen in seiner Schrift: „Germani sunt indigenae“ sich auf Schradin’s Werk zu beziehen. Letzteres, im Originale jetzt äußerst selten geworden, findet sich im vierten Bande des „Geschichtsfreundes“ (Einsiedeln 1847) neu abgedruckt. – von Schradin’s weiteren Schicksalen ist wenig bekannt. Im J. 1505 verlieh der Rath von Luzern seinem „Schreiber“ das Bürgerrecht daselbst um seiner „getreuen Dienste willen“ unter fast gänzlichem Erlaß der Einkaufsgebühr; 1506 verlieh er ihm eine jährliche Gehaltszulage; 1531 erscheint S. als Wirth zum Bären in Luzern. Wann er starb, ist nicht bekannt. Anna Gysin, genannt die Wagnerin, in Luzern, deren dritter Ehemann S. gewesen, setzte ihm, wie seinen beiden Vorgängern in der Ehe, eine Jahrzeit auf Montag in der Frohnfasten bei den Barfüßern daselbst. – Nach Angabe von Mülinen stammte S., der 1494 (vorübergehend) auch im Dienste Abt Gotthard’s von St. Gallen erscheint, aus Reutlingen.
Schradin: Niklaus S., Chronikdichter in Luzern, † um 1531. S., gebürtig aus Schwaben, wurde 1488 Kanzleigehülfe in Luzern, verfaßte 1499 eine Reimchronik über den Krieg der Eidgenossen gegen Oesterreich, den schwäbischen Krieg und das Reich (den „Schwabenkrieg“), widmete dieselbe den damaligen Zehn Orten der Eidgenossenschaft und brachte sie in Sursee zum Drucke, der am 14. Januar 1500 zum Abschlusse kam. In der Eidgenossenschaft fand seine Arbeit Beifall. Denn obwohl eine sehr nüchterne Reimerei und auch ohne selbstständige historische Bedeutung, war sie immerhin nach- Haller, G. E. v., Bibliothek d. Schweizergesch. Bd. V, Nr. 313. Bern 1787. – Geschichtsfreund der fünf Orte, Bd. IV, 1 und Bd. XIII, 2. Einsiedeln 1847 u. 1857. – Mülinen, F. E. v., Prodromus e. schw. Historiographie, S. 124. Bern 1874. – Bächtold, J., Geschichte der deutschen Litteratur in der Schweiz, S. 200, Anm. S. 49. Frauenfeld 1888/91.